A. Rund um den Schreibtisch

[195] Es gab eine Zeit, da war der gutgeschriebene, sorgfältig durchdachte, ausführliche Brief eine regelmäßige, willkommene und gepflegte Lebensäußerung. Der Briefwechsel vergangener Zeiten hat die Literatur um unzählige Bände bereichert, und wenn wir in ihnen blättern, überfällt uns vielleicht eine leise Trauer ob der unwiderruflich vergangenen Beschaulichkeit, die aus der damaligen Korrespondenz sprach. Die Briefe, die Frau Aja, Goethes Mutter, so gern, häufig und wohl auch ein wenig mühsam schrieb, zwingen uns zur Bewunderung – weil wir die ruhige Gelassenheit, die aus ihnen spricht, gar nicht mehr aufbrächten. Und welch ein Gegensatz zwischen den Briefen der Pompadour, der intrigierenden Geliebten Ludwigs XV., aus dem Jahre 1752 und einem Brief unserer Tage, wie er mir neulich auf den Schreibtisch flatterte. Der Brief eines Freundes aus Chikago. 60 cm lang, 6 mal gefaltet, mit 80 Zeilen illustrierten Textes. Ein heiter-sachlicher Bericht über Amerikas zweitgrößte Stadt, die heute gerade erst 150 Jahre alt wird und doch größter Eisenbahnknotenpunkt, größter Kornmarkt und größter Viehhandelsplatz der Welt ist. Und es stand auch in dem Brief, wie höflich die Gangster seien – daß sie zum Beispiel grundsätzlich Blumen ins Krankenhaus schickten, wenn sie versehentlich einen Falschen angeschossen hätten. Man erfuhr, daß sie nur mit Maschinenpistolen und Panzerfäusten [195] arbeiteten (»They don't use small calibre stuff ...«), und noch vieles mehr stand in diesem Brief. Nur ein Wort aber – und das allein ist die Pointe – stammte von meinem Freund: die Unterschrift. Der Brief selbst nämlich war – faksimiliert und für 10 Cents überall erhältlich.

Nun – »Frau Aja« kann uns nur noch Vorbild sein hinsichtlich des Ernstes, mit dem sie ihre Briefe schrieb. Und der »Lettre from Chicago« mag uns als amüsantes Beispiel dafür dienen, wie man es – vorläufig wenigstens – noch nicht zu machen braucht. Wir wollen uns trotz der Hast der Zeit noch immer bemühen, unseren schriftlichen Lebensäußerungen wenigstens den Anflug einer persönlichen Note zu geben, die dem Angeschriebenen das Gefühl vermittelt, daß man sich auch in größter Eile für kurze Zeit ausschließlich mit ihm beschäftigt habe.

Der Briefpartner wird diese spürbare direkte Ansprache zu würdigen wissen und uns in besserer Erinnerung behalten, als wenn er den Eindruck gewinnen müßte, wir hätten uns lediglich lust- und anteilnahmslos einer unumgänglichen Pflicht erledigt.


A. Rund um den Schreibtisch

Briefpapier und Briefkopf vermitteln dem Empfänger ein erstes Bild jenes Menschen, der ihm schreibt. Je schlichter und unauffälliger die äußere Aufmachung, desto erfreulicher dieser Eindruck, sofern der Empfänger ein Mensch von Welt ist. Und damit verbieten sich auch schon alle Extravaganzen wie Goldrand,[196] farbiges Papier und betörendes Parfüm (sie sind höchstens im tatsächlichen, keineswegs aber mehr im vermeintlichen Backfischalter entschuldbar). Ein schlichter weißer Bogen glatten, holzfreien (100-g-) Papiers im DIN-A-4-Format (21 x 29,7 cm) und das dazugehörige ebenfalls weiße, undurchsichtige (gefütterte) Kuvert im Normal- oder Langformat verraten bereits äußerlich den kultivierten Briefschreiber, der auf billige Effekte verzichtet.

Handgeschöpftes Bütten ist ein wertvolles Material, das festlich aussieht und dementsprechend in seiner Verwendung für Handschreiben und ganz besondere Gelegenheiten vorbehalten bleiben sollte. Gutes glattes weißes Papier ist immer korrekt.

In der linken oberen Ecke des Briefbogens kann der gedruckte Name stehen.

Auch er sollte unauffällig bleiben und daher in kleinem Schriftgrad gehalten werden. Wer seßhaft ist, kann rechts auch Wohnort, Adresse und Telefonnummer einsetzen lassen, die er andernfalls handschriftlich einfügen muß. Es wäre verkehrt, die Adresse nur auf dem Umschlag zu vermerken, da dieser häufig nach Öffnen des Briefes fortgeworfen wird.

Geschäftspapiere enthalten außer dem Namen, der Anschrift und den Telefonanschlüssen weitere vorgedruckte Angaben, die für geschäftliche Korrespondenz von Bedeutung sind: Bankverbindungen, Fernschreiber, Bezug (»Ihr Schrb. v.«), Betreff (»Betr.«), Diktatzeichen (»Ihr Zch.«, »Unser Zch.«) sowie möglicherweise noch den unmißverständlichen Hinweis auf den Ort des Gerichtsstandes (insbesondere auf Rechnungsformularen).


Wie schreibt man einen Brief? Sauber und ordentlich, leserlich, auch wenn er handgeschrieben ist. Höflich und liebenswürdig, zumindest aber korrekt und sachlich auch dann noch, wenn man kritisieren oder sich beschweren will. Ausfallender Ton bleibt auch dann noch ausfallender Ton, wenn er auf Grund bestimmter Vorkommnisse gerechtfertigt erscheint.

Im übrigen natürlich in fehlerfreiem Deutsch mit richtiger Interpunktion.

Was den Inhalt angeht, so mag sich jeder überlegen, daß Briefe dokumentarischen Charakter haben können. Was man in ihnen einmal niedergelegt und der Post anvertraut hat, ist höchstens noch zu widerrufen, aber keinesfalls mehr ungeschrieben zu machen!


Der Privatbrief richtet sich in Anfang und Ende nach der Eigenart der Beziehungen sowie dem Alters- und auch Standesunterschied zwischen dem Schreiber und dem Empfänger. Da gibt es nun unendlich viele Möglichkeiten, und so werden wir gut daran tun, uns zunächst einmal einige grundsätzliche Richtlinien ins[197] Gedächtnis zu rufen, die es sehr erleichtern, den richtigen Ton zu treffen. Im übrigen muß es jedem einzelnen überlassen bleiben, zu unterscheiden, welchen Grad des Abstandes und damit welche Anrede er in seiner jeweiligen Korrespondenz zu wählen hat. Ein einigermaßen gesundes Gefühl wird ihn fraglos die richtige Form finden lassen.

1. Grundsätzlich hat der Jüngere dem Älteren, der Untergebene dem Vorgesetzten, der Herr der Dame gegenüber einen höflichen und korrekten Ton zu wählen.

2. Es hüte sich ein jeder, den brieflichen Verkehrston vorzeitig vertraulicher zu gestalten, ehe ihn der ältere oder »höhere« Briefpartner nicht dazu ermuntert hat. Und auch dann übereile man nichts – hier hat ein nur zögerndes Abweichen von der konventionellen Form noch nie geschadet.

3. Ränge und akademische Titel sind immer zu erwähnen. Sie dürfen erst fortgelassen werden, wenn das Verhältnis der Briefpartner freundschaftlich geworden ist oder beide den gleichen Rang oder Titel haben.

4. An Titelabkürzungen gibt es nur den »Dr.«, der immer abgekürzt wird, wenn der Name folgt, jedoch ausgeschrieben werden muß, wenn der Name fortbleibt.

Man schreibt also entweder »Sehr geehrter Herr Dr. Meier« oder das höflichere »Sehr geehrter Herr Doktor«. Der Professorentitel dagegen sollte grundsätzlich ausgeschrieben werden. Will man die Hochschultätigkeit des Betreffenden erwähnen, so muß es heißen »Herrn Universitätsprofessor Dr. Meier«.

5. Deutschland ist das Land der »Räte«, und da diese Titel erworben bzw. für mehr oder weniger große Verdienste verliehen sind, haben ihre Träger Anspruch darauf, daß man sie auch in der Anrede ihrer Würde entsprechend ehrt. So wird man also Ministerial- und Legations-, Regierungs- und Studien-, Amtsgerichts-, Medizinal- und die zahlreichen anderen Räte entsprechend titulieren, auch dann, wenn sie (was häufig der Fall ist) daneben den Doktorgrad haben. Diese »Ratstitel« sind, wenn man so sagen will, »höher«, denn fast jeder Landgerichtsrat beispielsweise ist Dr. jur., und jeder Medizinalrat ist Dr. med., doch die wenigsten Drs. jur. sind Amtsgerichtsräte, und die meisten Drs. med. bleiben freiberuflich tätige Ärzte.

Noch etwas zu den Ratstiteln: Die früher für besondere Verdienste verliehenen Titel wie »Kommerzienrat«, »Hofrat«, »Geheimrat« usw. wurden in der Weimarer Republik abgeschafft. Dennoch gibt es auch heute noch eine Anzahl älterer Herrschaften, die diesen Titel aus der Zeit vor 1919 besitzen und selbstverständlich auf eine entsprechende Anrede Anspruch haben. Im übrigen beginnt man in einigen Teilen Westdeutschlands bereits wieder mit entsprechenden Neueinführungen.

[198] 6. Ehefrauen haben nur Anspruch auf selbsterworbene Titel, nicht dagegen auf die Titel ihres Mannes. Der Brief an die Ehefrau des Arztes Dr. Schulz wird also mit »Frau Helene Schulz« und nicht mit »Frau Dr. Helene Schulz« adressiert. Letzteres ist nur dann korrekt und Zwang, wenn Frau Schulz selbst den Doktorgrad erworben hat, also zum Beispiel ebenfalls Ärztin ist. (Natürlich kann sich auch hier das Herz dann und wann über die Form hinwegsetzen: Wer der gütigen 80jährigen Geheimratswitwe, die ihn schon als Kind gekannt hat, einen Geburtstagsgruß schicken will, darf getrost schreiben: »Liebe und hochverehrte Frau Geheimrat«.)

7. Die Anrede kann, je nach dem Verhältnis zum Angeschriebenen, sehr verschieden sein und von »Hochverehrter Herr Professor« bis zu »Mein lieber Fritz« reichen. Dazwischen liegen diverse Höflichkeits- und Vertraulichkeitsgrade, die wir nachfolgend einmal durchspielen wollen (wobei persönliche Fassungen wie etwa »Altes Walroß, endlich ein Lebenszeichen von Dir ...« unberücksichtigt bleiben müssen.) Wir haben eine Anzahl von Akteuren zusammengestellt, die aus verschiedenen Lebenskreisen stammen, unterschiedlichen Alters sind und miteinander in teils engen, teils lockeren Beziehungen stehen. Der Staatssekretär, der einstmals Anspruch auf den Titel »Exzellenz« hatte, ist ebenso vertreten wie der Handwerker, der Geistesschaffende ebenso wie der freie Wirtschaftler, der Student ebenso wie sein Lehrer, die würdige verheiratete Dame ebenso wie das wohlerzogene junge Mädchen.

Und so würden sie schreiben, wobei nochmals betont sei, daß es sich um private Korrespondenz handelt:

Staatssekretär Schulz an Professor Dr. Meier, den er flüchtig kennt:


Sehr verehrter Herr Professor,


(Brieftext)


Ich bin, sehr verehrter Herr Professor, mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung


Ihr

sehr ergebener

Ferdinand Schulz


So und nicht viel anders wird der Herr Staatssekretär schreiben, obwohl er (gewissermaßen) eine Exzellenz ist. Aber der Professor ist ja nicht nur eine Leuchte der Wissenschaft, sondern außerdem auch erheblich älter.

[199] Das Antwortschreiben des Professors wird genauso aussehen. Auch der Professor wird den Staatssekretär trotz des Altersunterschiedes ohne weiteres mit »Sehr verehrt« anreden, denn dafür ist ja der Staatssekretär – Staatssekretär.

Irgendwann hat man den Herrn Staatssekretär Frau Meier, der Lebensgefährtin Professor Meiers, vorgestellt. Und da sie eine zwar noch sehr charmante, nichtsdestoweniger jedoch schon recht würdige, weißhaarige Dame ist, wird Herr Schulz ihr folgendermaßen schreiben:


Hochverehrte (oder: Sehr verehrte) gnädige Frau,


(Brieftext)


Ich verbleibe, hochverehrte (bzw.: sehr verehrte) gnädige Frau, mit der Bitte um Empfehlung an Ihren Herrn Gemahl


Ihr

Ihnen sehr ergebener

Ferdinand Schulz


An den Fabrikanten Herbert Lehmann würde die konventionelle Form genügen:


Sehr geehrter Herr Lehmann,


(Brieftext)


Ihr ergebener

Ferdinand Schulz


Nun hat der Herr Staatssekretär eines Tages an einen weiblichen Ministerialrat zu schreiben, dem er auf mehreren Veranstaltungen begegnet ist. Und da ist es nur selbstverständlich, daß er schriftlich seine Achtung vor der beruflichen Leistung der – im übrigen unverheirateten – Dame zum Ausdruck bringt und sie nicht mit »Gnädige Frau«, schon gar nicht mit »Gnädiges Fräulein« anspricht, sondern schreibt:


Sehr geehrte Frau Ministerialrätin,


(Brieftext)


Ich bin, sehr geehrte Frau Ministerialrätin, mit freundlichen (oder: besten) Grüßen


Ihr ergebener

Ferdinand Schulz


[200] Mit dem ebenfalls unverheirateten Arzt Dr. Schmidt treibt der Staatssekretär einmal wöchentlich Sport (sofern ihm die Regierungsgeschäfte dazu Zeit lassen). Da er das schon längere Zeit tut, kennen sich die beiden recht gut. Folglich schreibt er, der Ältere:


Mein lieber Doktor,


(Brieftext)


Inzwischen bin ich, lieber Doktor,


mit freundlichen Grüßen

Ihr

Schulz


In seiner Antwort wird Dr. Helmut Schmidt auf den freundlich-intimen Ton nicht unbedingt eingehen, sondern nach wie vor den höflichen Abstand wahren, den ihm seine Jugend und die gesellschaftliche Stellung des anderen gebieten. Da der Staatssekretär im übrigen keinen akademischen Titel hat, würde sich eine formlose Anrede ohnehin nicht sonderlich gut machen, und Dr. Schmidt schreibt deshalb zurück:


Mein lieber, sehr verehrter Herr Staatssekretär,


(Brieftext)


Mit aufrichtigen Grüßen bin ich, sehr verehrter Herr Staatssekretär,


Ihr

Helmut Schmidt


Der vor dem Examen stehende Kandidat der Jurisprudenz, der über einen alten Onkel den Herrn Staatssekretär kennengelernt hat und von ihm sehr freundlich behandelt worden ist, beschließt, diese Verbindung (nicht nur ob eventueller späterer Berufsmöglichkeiten willen) zu pflegen. Auch er greift zum privaten Papier:


Hochverehrter Herr Staatssekretär,


(Brieftext)


Ich verbleibe, hochverehrter Herr Staatssekretär, mit dem Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung


Ihr

sehr ergebener

Heinrich Weber


Das ist ein top-höfliches Schreiben, der Staatssekretär empfindet die aus den Zeilen sprechende gute Erziehung als angenehm und beschließt, den jungen[201] Mann im Auge zu behalten. Das bringt er dann auch im Ton seiner Antwort zum Ausdruck:


Lieber Herr Weber,


(Brieftext)


Hoffentlich sehen wir uns bald einmal wieder. Bis dahin bin ich mit besten (oder: vielen) Grüßen und guten Wünschen


Ihr

Schulz


Der künftige Jurist aber liest den Brief, nimmt das herzliche »Ihr Schulz« beglückt zur Kenntnis und kommt zu der richtigen Überzeugung, daß er einen wohlwollenden Freund gewonnen hat.

Aufrichtige Verehrung kommt in des Studenten Weber Briefen zum Ausdruck, die er mit seinem Staatsrechtslehrer Professor Dr. Meier, bei dem er übrigens zu promovieren gedenkt, wechselt:


Hochzuverehrender Herr Professor,


(Brieftext)


Ich bin, hochverehrter Herr Professor, mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung


Ihr

Ihnen sehr ergebener

Heinrich Weber


Ähnlich hält Weber auch einen Brief, den er an die Ehefrau seines Professors zu schreiben hat:


Hochverehrte gnädige Frau,


(Brieftext)


Ich bitte um eine Empfehlung an Ihren Herrn Gemahl und verbleibe, sehr verehrte gnädige Frau, mit dem Ausdruck aufrichtiger Verehrung


Ihr

sehr ergebener

Heinrich Weber


Unser so formvollendeter, angehender Jurist hat irgendwo Fräulein Maria Schön kennengelernt, die ihren Namen völlig zu Recht trägt. Er möchte sich ihr aus verständlichen Gründen in Erinnerung bringen, dabei jedoch keinesfalls aufdringlich oder gar plump erscheinen. Folglich schreibt er:


[202] Sehr geehrtes gnädiges Fräulein,


(Brieftext)


Mit vielen Grüßen bin ich


Ihr ergebener

Heinrich Weber


Maria Schön hat sich denken können, warum ihr der gute Heinrich schrieb. Sie hat sich sogar gefreut. Dennoch weiß sie recht genau, daß man derartige Sachen nicht forcieren, sondern reifen lassen sollte. Und so antwortet sie:


Sehr geehrter Herr Weber,


(Brieftext)


Mit freundlichen Grüßen


Maria Schön


(Ihre Grüße hätten ebensogut »aufrichtig« sein können, was sie innerlich sogar waren, aber Maria gehört zu den klugen Frauen, die nichts überstürzen.)

Nun korrespondiert Maria Schön auch mit Professor Meier, der ein Freund ihres verstorbenen Vaters war und sie stets mit »Liebe Maria« und »Sie« anzureden pflegt:


Lieber und sehr verehrter Professor,


(Brieftext)


Mit herzlichen Grüßen


Ihre

aufrichtig ergebene

Maria Schön


Daß Maria bei diesem väterlichen Freund das »Herr« wegließ, wird der »verehrte« Professor kaum übelnehmen.

An Frau Lehmann würde Maria Schön als die Jüngere und Unverheiratete schreiben:

Sehr verehrte gnädige Frau,


(Brieftext)


Ich bin, sehr verehrte gnädige Frau,


Ihre

sehr ergebene

Maria Schön


[203] An Frau Ministerialrätin Dr. Helga Klug jedoch schreibt Maria Schön nicht »gnädige Frau«, sondern achtet auch im Brief die Selbständigkeit und den beruflichen Erfolg dieser Beamtin:


Sehr geehrte Frau Ministerialrätin,


(Brieftext)


Ich bin, verehrte Frau Ministerialrätin,


Ihre sehr ergebene

Maria Schön


Der Arzt Dr. Schmidt verkehrt seit längerer Zeit im Hause des Fabrikanten Lehmann. Mit Lehmann selbst duzt er sich – beide schreiben sich regelmäßig mit »Lieber Helmut« und »Lieber Kurt«. Schreibt Dr. Schmidt jedoch an Frau Lehmann, mit der er sich noch siezt, dann sieht das so aus:


Liebe gnädige Frau,


(Brieftext)


Herzliche Grüße, auch an Kurt,


Ihr

sehr ergebener

Helmut Schmidt


Und Frau Lehmann erwidert dieses Schreiben:


Lieber Doktor,


(Brieftext)


Aufrichtige Grüße, natürlich auch von meinem Mann,


Ihre

Christa Lehmann


Ganz anders sähe ein Brief aus, den Frau Meier, die Professorsgattin, an Frau Christa Lehmann, die Frau des Fabrikanten, schreiben würde.

Frau Lehmann ist ja nur halb so alt, und so lautet der Brief:


Liebe Frau Lehmann,


(Brieftext)


Mit freundlichen Grüßen


Ihre

Charlotte Meier


A. Rund um den Schreibtisch

[204] Antworten wird Frau Lehmann selbstverständlich mit jener formvollendeten Höflichkeit, die der fast doppelt so alten würdigen Dame zusteht:


Liebe, sehr verehrte gnädige Frau,


(Brieftext)


Ich bin, sehr verehrte gnädige Frau, mit aufrichtigen Grüßen, auch an Ihren Gatten,


Ihre

sehr ergebene

Christa Lehmann


[205] Dem Tischlermeister Holzer gegenüber, der ständig im Professorenhaus nach dem Rechten sieht, könnte Frau Meier jenen vertraulichen Ton anschlagen, der eine gesunde Distanz wahrt, ohne hochmütig zu sein:


Lieber Herr Holzer,


(Brieftext)


Mit freundlichen Grüßen!


Frau Charlotte Meier


Herr Holzer aber würde sich nach Erhalt dieses Schreibens hinsetzen und folgendermaßen antworten:


Sehr geehrte gnädige Frau,


(Brieftext)


Ich bin mit aufrichtigen Grüßen, auch an den verehrten Herrn Professor,


Ihr

sehr ergebener

Kurt Holzer


Herrn Kurt Lehmann dagegen, den Direktor der Lehmann-Betriebe, könnte der biedere Tischlermeister getrost mit »Direktor« anreden – auch in einem Privatbrief:


Sehr geehrter Herr Direktor,


(Brieftext)


Mit ergebenen Grüßen


stets

Ihr

Kurt Holzer


Das tut Herr Holzer, weil ihm die einfache Anrede »Sehr geehrter Herr Lehmann« nicht ganz geheuer vorkommt – obwohl sie an und für sich gar nicht falsch wäre. Aber der gute Holzer ist pfiffig und setzt sich nicht der Gefahr aus, daß Direktor Lehmann sich vielleicht in seiner Bedeutung unterschätzt vorkommen könnte.

Ähnlich diplomatisch verhält sich der Gärtner bei Lehmann, Paul Lorenz, wenn er seinem Herrn ins Kurbad einen Brief schickt und darin u.a. beichtet, daß der einzige Weinstock nun doch vom Meltau erwischt wurde.


[206] Sehr geehrter Herr Direktor,


(Brieftext)


Mit aufrichtigen Wünschen für eine gute Erholung bin ich


Ihr

treu ergebener

Paul Lorenz


Und Direktor Lehmann wurde dann auch gar nicht ungnädig, sondern schrieb durchaus freundlich zurück:


Mein lieber Paul,


(Brieftext)


Und nun lassen Sie sich wegen des Meltaues keine grauen Haare wachsen! Herzliche Grüße und gute Wünsche


Ihr

Lehmann


(Daß Herr Lehmann hier mit »Lehmann« unterschrieben hat, ist nett von ihm und beweist, daß er zu seinem Gärtner in einem durchaus engen menschlichen Verhältnis steht. Sonst hätte er nämlich »Kurt Lehmann« geschrieben.)

Das waren ein paar Beispiele aus der theoretisch denkbaren Fülle privater Korrespondenz. Sie sollten nur andeuten, auf welcher Linie ungefähr jener gute Ton zu liegen hat, den der einzelne anschlagen möchte. Natürlich wird jeder – sobald er die Grundsätze der Korrespondenz beherrscht – sehr gut kombinieren und recht genau entscheiden können, in welcher Form sich aufrichtige Verehrung und ergebene Zuneigung, Herzlichkeit und Hochachtung am glücklichsten vereinen lassen.

Merken wollen wir uns vor allem, daß


Herren an Damen stets mit dem ausgeschriebenen Vornamen zeichnen,


auch Damen ihren Vornamen stets ausschreiben,


Damen an Herren nur dann »verehrt«, »herzlich« und »Ihre« schreiben sollten, wenn die Gefahr eines Mißverständnisses nicht gegeben ist,


unverheiratete jüngere Damen Ehefrauen, sofern diese nicht bedeutend jünger oder etwa gleichaltrig sind, brieflich mit »gnädige Frau« anreden,


Anrede und Unterschrift stets in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen müssen,


[207] schließlich die Grußfloskel »Herzliche Grüße von Haus zu Haus« nur von verheirateten Männern oder Frauen an ebensolche, die also auch ein »Haus«, d.h. Familie haben, geschickt wird.


Die briefliche Anrede kirchlicher und weltlicher Würden- und Titelträger hat ihre besonderen Gesetze. Man sollte sich daher einige merken, wenngleich gerade die Ranghohen durchaus Verständnis dafür zu haben pflegen, daß jemand, der nur selten mit ihnen zu tun hat, dann und wann vorbeigreift. Merken wollen wir uns an dieser Stelle nur, daß auch der erste Mann unseres Staates, der Bundespräsident, schlicht, aber korrekt mit »Hochzuverehrender Herr Bundespräsident« anzuschreiben wäre. Auf dem Briefumschlag aber müßte stehen:


An

den Bundespräsidenten

der Bundesrepublik Deutschland

Herrn ...........................


und unterschrieben würde der Brief folgerichtig:


Ich bin, hochzuverehrender Herr Bundespräsident, mit dem Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung


Ihr

Ihnen ganz ergebener

(Unterschrift)


Und wer ein solches Schreiben ganz offiziell beenden will, wird schließen:


Genehmigen Sie, hochzuverehrender Herr Bundespräsident, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.


(Unterschrift)


Und noch ein Hinweis auf den schriftlichen Umgang mit »Exzellenzen«, seien sie nun ausländische Botschafter oder Gesandte, Minister, Staatssekretäre, Generale, Parlamentspräsidenten oder aber Persönlichkeiten, denen dieser Titel vor dem Jahre seiner Abschaffung, 1919, verliehen wurde. Auf dem Briefumschlag hat dann zu stehen: »Seiner Exzellenz ...«, während die Anrede in dem Schreiben lautet: »Euere Exzellenz«. Sie muß stets ausgeschrieben werden.

(Weiteres über Titel und Anreden kirchlicher und weltlicher Würdenträger lesen wir im Kapitel »Auf spiegelndem Parkett« in dem Absatz »Wie tituliert man wen?«)


[208] Briefe – hand- oder maschinengeschrieben? Natürlich ist der handgeschriebene Brief persönlicher. Leider ist er nicht selten aber auch schwieriger zu lesen und stellt an den Empfänger zeitliche und nervliche Anforderungen. Zudem hat er, wenn er irgendwie unleserlich geschrieben ist, möglicherweise den Nachteil, daß die in ihm enthaltenen profunden Gedanken gar nicht an ihr Ziel gelangen – eben der Unleserlichkeit wegen, die nur ein Erraten des Inhalts, nicht aber ein Erfassen der Feinheiten ermöglicht. Und deshalb sollten wir Menschen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, soweit wir der Handschrift schon entwöhnt sind, uns gar nicht genieren, unsere Korrespondenz mit der Schreibmaschine zu erledigen. Wenn wir es einigermaßen geschickt anfangen, dann wird uns die Gegenseite für diese Geste, die letztlich doch eine Höflichkeit ist, Dank wissen. Vorausgesetzt, daß wir bei ganz würdigen Empfängern, etwa bei alten Damen, einen kleinen erklärenden Hinweis fallen lassen. So könnten wir z.B. folgendes tun:


A. Rund um den Schreibtisch

bevor ich zum eigentlichen Inhalt dieses Briefes komme, darf ich Sie bitten, liebe gnädige Frau, mir die Maschinenschrift zu verzeihen. Aber das, was ich Ihnen zu Ihrem heutigen Ehrentage an guten Wünschen auf den Weg schicken möchte – das soll doch wenigstens leserlich sein.

(Brieftext)

Nehmen Sie, hochverehrte gnädige Frau, meine aufrichtigen Wünsche für Ihr ferneres Wohlergehen entgegen.


A. Rund um den Schreibtisch

Nicht wahr – so sieht es ganz nett, leserlich und doch persönlich aus. Anfang und Ende mit der Hand, eigentlicher Text mit Maschine. (Amerikaner und Engländer machen das übrigens schon lange so.)

Eines aber geht auf keinen Fall: Kondolenzschreiben mit der Maschine zu schreiben. Sie müssen ganz mit der Hand geschrieben werden!


Der Geschäftsbrief hat ausnahmslos einen bestimmten, sachlichen Zweck. Diesem Zweck hat sich auch die Prägnanz der Aussage anzupassen. Absender, Anschrift und Bezug sollen deutlich kenntlich sein. Hinsichtlich des Stiles prallen die [209] Meinungen aufeinander. Während die einen glauben, Höflichkeit habe hinter der kurzen Formulierung zurückzutreten, stehen andere auf dem Standpunkt, daß auch im Geschäftsleben der höfliche Brief das deutlichere Echo finde. Nun meine ich, da ließen sich mit Geschick und Phantasie durchaus liebenswürdige Zwischenlösungen finden, die genau auf der Mitte zwischen Schwulst und Kühle liegen, etwa so:


Kurt Strich

Graphiker und Maler

Düsseldorf, am 16.4.1956

Kornallee 17

Telefon 120041

An

Chemische Werke

G. Nordmann G.m.b.H.

Abteilung Werbung

Großenhain/Opf.


Bez.: Ihr Schreiben vom 11.d.M.

Betr.: Arbeitsunterlagen


Sehr geehrte Herren,


ich bestätige dankend den Eingang Ihres o.a. Schreibens und überreiche Ihnen beigefügt wunschgemäß 10 Proben meiner Arbeit aus dem vergangenen Jahr. Es würde mich freuen, wenn deren Stil Ihren grundsätzlichen Beifall finden und damit die Möglichkeit einer künftigen Zusammenarbeit eröffnen wollte.


Mit vorzüglicher Hochachtung!

Ihr ergebener

(Unterschrift)

Anlagen / 10 Druckbelege


Der Brief hat absichtlich mit »Ich« begonnen. Gemeinhin wird behauptet, daß ein mit »Ich« angefangener Brief als arrogant zu gelten habe. Diese Behauptung ist zumindest stark verallgemeinert, kommt es doch immer darauf an, in welchem Zusammenhang das Schreiben mit »Ich« beginnt.

[210] Als tatsächlicher Fehler und sprachlicher Unfug ersten Ranges dagegen muß der »Unterzeichnete« gelten, dem man in den meisten Geschäftsbriefen begegnet, deren Verfasser das persönliche Fürwort »ich« scheuen. »Unterzeichneter« heißt doch, sprachlich genau genommen, daß jemand »unterzeichnet« wurde und deshalb ein »Unterzeichneter« ist. Gemeint dagegen ist doch der Bezug auf denjenigen, der »unterzeichnet« hat, also den »unterzeichnet Habenden« oder den »Unterzeichnenden«. So wollen wir denn künftig richtig schreiben und einen Brief, wenn die Umgehung des »ich« schon angestrebt wird, so formulieren:


»... und deshalb steht der Unterzeichnende nach wie vor auf dem Standpunkt ...«


Des weiteren wollen wir uns merken, daß im Zeitalter des freien wirtschaftlichen Wettbewerbes der Höflich-Verbindliche in den meisten Fällen dem Unverbindlich-Kühlen um eine Nasenlänge voraus sein wird. Das Geheimnis der höflichen Geschäftskorrespondenz liegt darin, daß der Angeschriebene ob des brieflichen Charmes den geschäftlichen Hintergrund vergißt und sich von der persönlichen Note des Schreibers gefangennehmen läßt, womit der Schreiber bereits halb gewonnenes Spiel hat.

Wir beginnen jeden Geschäftsbrief grundsätzlich mit »Sehr geehrte Herren« und schließen »Mit vorzüglicher Hochachtung«. Natürlich reicht »Hochachtungsvoll« auch, aber warum nicht ein wenig höflicher sein, zumal Höflichkeit nichts kostet. (Ein von der Bedeutung seiner wirtschaftlichen Mission zutiefst überzeugter Geschäftsmann bahnte kürzlich eine neue Geschäftsverbindung mit einem Schreiben an, das die kühle Schlußformel »Mit Hochachtung!« trug. Der solchermaßen Angeschriebene antwortete sehr höflich und setzte seinerseits an den Schluß: »Ihre Hochachtung erwidere ich vorzüglich!«)

Bei dieser Gelegenheit wollen wir uns vornehmen, auch Behörden gegenüber höflich zu bleiben und zu schreiben »Sehr geehrte Herren«!

Auf Geschäfts- und Behördenbriefen lassen wir links einen etwa fünf Zentimeter breiten Heftrand und beschreiben den Bogen nur einseitig. Sollten wir ausnahmsweise doppelseitig schreiben, so ist darauf zu achten, daß auf der Rückseite der rechte Rand in entsprechender Breite frei gelassen wird, da andernfalls der Vorderseitenheftrand illusorisch wird.

Für Geschäfts- und Privatbriefe aber gilt ein ehernes Gesetz: Vor dem Versand noch einmal gründlich lesen, auf Fehler kontrollieren und vor allem darauf achten, daß sämtliche Namen und Amtsbezeichnungen oder Titel, insbesondere der angeschriebenen Person, richtig sind. Die meisten Menschen sind hinsichtlich falscher Rechtschreibung ihres Namens außerordentlich empfindlich.


[211] Bewerbungsschreiben: Wer sich brieflich um eine Stellung bewirbt, sollte sich darüber klar sein, daß Chefs grundsätzlich jedes Zeichen von Überheblichkeit und »Hoppla – jetzt komm' ich!« – Stil hassen. Hier ist erfahrungsgemäß Bescheidenheit eine Zier, mit der man weiterkommt. Chefs, auch Personalchefs, können mit sachlichen Angaben über Lebenslauf, Ausbildung, bisherige Tätigkeit, Fach- und allgemeine Kenntnisse wesentlich mehr anfangen als mit der schwülstigen Versicherung: »Ich bin der Mann, den Sie suchen!« Man versuche niemals, jemandem das Urteil über sich selbst und seine Fähigkeiten bereits fix und fertig zu liefern. Und daher nochmals: sachlich, sachlich, sachlich!

Die Art der Abfassung eines Bewerbungsschreibens hängt von den Forderungen ab, die im Inserat formuliert wurden. Da kann es entweder heißen: »Vorerst kurze Bewerbungen (ohne Zeugnisabschriften) an ...« oder »Handgeschriebene Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Gehaltsansprüchen und frühestem Eintrittstermin ...«

Im ersten Falle schreibt man mit Maschine eine kurz gehaltene Bewerbung etwa in folgender Form:


FB 94107

Hamburger Zeitung

Betrifft: Bewerbung


Sehr geehrte Herren,


ich beziehe mich auf das am 14.d.M. in der HZ erschienene Inserat und gestatte mir, mich um die von Ihnen ausgeschriebene Stellung eines ersten Heizungsingenieurs zu bewerben. Grund meiner Bewerbung ist die Tatsache, daß ich infolge bevorstehender Verkleinerung des Betriebes, in dem ich seit 7 Jahren tätig bin, als jüngster von 4 Heizungsingenieuren im Laufe des kommenden Halbjahres mit einer Kündigung rechnen muß.


In den vergangenen 3 Jahren war ich fast ausschließlich mit der Planung und Konstruktion von Zentralheizungsanlagen für Industrie- und Geschäftsgebäude betraut. Aus diesem Grunde wäre ich daran interessiert, bei einem evtl. Arbeitsplatzwechsel mit verantwortungsvollen, selbständigen Konstruktionsaufgaben betraut zu werden.


Persönliche Daten:

geb: 10.11.1922 zu Hannover

1.4.1940 Reifeprüfung (Notabitur)

[212] 1940-1943 Studium an der HTL Chemnitz/Sachsen

1943-1945 Wehrmachtsangehöriger (Heer)

1945-1946 französische Kriegsgefangenschaft

1.8.1947-31.12.1950 Kontroll-Ing.

seit 1.1.1951 Planungs- und Konstruktions-Ing. der Firma Salzmann & Co. Sanitäre und Heizungsanlagen.


Ich darf noch erwähnen, daß ich unverheiratet bin und meinen Wohnort kurzfristig wechseln könnte.

Zeugnisse sowie Tätigkeitsnachweise können jederzeit nachgereicht werden.


Mit vorzüglicher Hochachtung

(Unterschrift)

Anlage / 1 Lichtbild


Wenn handgeschriebene Bewerbungen und ausführlicher Lebenslauf verlangt werden, dann handelt es sich zumeist um Schlüsselpositionen, deren Besetzung sorgfältige Prüfung und Begutachtung des Bewerbers verlangt. Die wissenschaftliche Graphologie, die Kunst der Handschriftdeutung auf geistige Anlagen und Charakter, ist heute so weit gediehen, daß sich zahlreiche große Industriebetriebe bei Neueinstellungen grundsätzlich graphologisch beraten lassen und aus diesem Grund handgeschriebene Bewerbungen verlangen.

(Zur Graphologie eines, liebe »Stellenbewerber«: Nicht jeder hat eine »gestochene«, schöne Handschrift. Wer das hat, was man so unmißverständlich eine »Klaue« nennt, mache sich deshalb keine Gedanken. Die Graphologen gehen nämlich bei der Beurteilung einer Handschrift von ganz anderen Gesichtspunkten aus, als man annehmen möchte. Und es kann durchaus sein – wohlgemerkt, es kann –, daß sie aus einer Handschrift, die ausgesprochen schön aussieht, charakterliche Mängel herauslesen, während sie den Inhaber einer »Klaue« für besonders empfehlenswert halten. Deshalb: Versucht nicht, eure Schrift in hand geschriebenen Bewerbungsschreiben zu verstellen und zu verschönern. Man weiß doch ohnehin nie, was die gelernten Graphologen – denen übrigens eine solche Verstellung auch gar nicht entginge – herauslesen.)

[213] Bei handschriftlichen Bewerbungen empfiehlt es sich, die eigentliche Bewerbung mit der Hand, den Lebenslauf jedoch mit der Maschine zu schreiben. Eine handschriftliche Bewerbung, die ausführlich sein darf, bietet die Möglichkeit, dem Empfänger eine gewisse Gepflegtheit des Stiles ebenso zu demonstrieren wie etwa Formulierungen, die von der einfallslosen Norm abweichen. Wenn man also zum Federhalter greift, braucht man nicht unbedingt das zu schreiben, womit seit undenklichen Zeiten Bewerbungsschreiben begonnen wurden:


»... bezugnehmend auf Ihr Inserat ... gestatte ich mir, mich um die ausgeschriebene Stellung zu bewerben, und würde mich freuen ...«


Man könnte doch auch einmal so beginnen:


Sehr geehrte Herren,


Ihre in Nr. 161 der ... Zeitung erschienene Stellenanzeige umreißt eine Position, für deren vielseitige Ansprüche ich die notwendigen Voraussetzungen aufzuweisen glaube. Aus dem beigefügten Lebenslauf ist ersichtlich, daß ich bereits seit längerer Zeit ausschließlich auf jenem Gebiete tätig bin, dessen Beherrschung Sie zur Voraussetzung für die Übernahme der vakanten Stellung machen.

... Ich würde mich freuen, sehr geehrte Herren, wenn Sie sich entschließen könnten, mir Gelegenheit zu einer persönlichen Vorstellung zu geben ...


Mit vorzüglicher Hochachtung

(Unterschrift)

Anlagen / Bild, Lebenslauf


Und dann folgt der maschinengeschriebene Lebenslauf. Der muß nun auch nicht in Schulaufsatzform abgefaßt sein und mit den Worten beginnen:

»Ich wurde am ... in ... als Sohn des ... und seiner Ehefrau Martha geboren und besuchte vom ... bis ... die ... Schule ... usw. usw.«

[214] Hier würde sich übersichtliche, nüchterne Sachlichkeit empfehlen, die jedes interessierende Detail erwähnt und in ihren wesentlichsten Einzelheiten mit einem Blick erfaßt werden kann. Etwa so:


Lebenslauf Dipl.-Volkswirt Kurt Müller – Nürnberg, Schackstr. 147 – Tel. 41994


Persönliches:

14.7.1917 geb. als Sohn des Bankbeamten Hans Müller in Frankfurt a.M.

15.3.1935 Reifeprüfung an der Ludwig-Oberrealschule zu ...

1.4.1935 bis 31.3.1936 Banklehrzeit an der ... Bank in ...

1.4.1936 bis 15.7.1939 Studium der Volkswirtschaft an der Universität ...

28.7.1939 Staatsexamen (Dipl.-Volkswirt) an der Universität ...

15.8.1939 bis 8.5.1945 Wehrmacht (Heer) letzter Dienstgrad Feldwebel d.R.

8.5.1945 bis 22.8.1945 amerikanische Kriegsgefangenschaft

usw., usw. (folgen weitere Tätigkeitsangaben)


Sonstige Daten:

Familienstand: ledig

Größe: 1.80

Konfession: evangelisch

Führerscheine: I und III

Sprachkenntnisse: Englisch fließend in Wort und Schrift, Französisch Schulkenntnisse, etwas Spanisch

Auslandsaufenthalte: USA, England, Skandinavien, Spanien, Italien

Gehaltsbasis: DM 800.-

Eintritt: kurzfristig möglich


Und eine grundsätzliche Regel wollen wir nie vergessen. Sie gilt vor allem für Bewerber, die sich aus einer noch ungekündigten Stellung heraus anderweitig bewerben:

Nicht auf den derzeitigen Chef oder das unerträgliche Betriebsklima der augenblicklichen Firma schimpfen! Chefs empfinden zunächst einmal solidarisch, das ist nur allzu verständlich. Und es macht nun einmal keinen guten Eindruck, [215] wenn man in einer Bewerbung zum Ausdruck bringt, alle anderen seien schuld daran, daß man selbst sich nicht mit ihnen verstünde. Ganz abgesehen davon ist es kein schöner Charakterzug, ahnungslose Dritte hinter ihrem Rücken in ein schiefes Licht zu bringen. Das gilt auch dann, wenn in der Stellenanzeige ausdrücklich »strengste Diskretion« zugesichert wurde. Diese vermeintliche Aufforderung, offen zu reden, ist häufig nichts anderes als ein harmloser und doch sicherer Prüfstein für die Charakterfestigkeit des Bewerbers.


Einladungen kann man natürlich zunächst einmal persönlich oder fernmündlich aussprechen. Das geht jedoch nur bei intimen Bekannten und ist auch nur bei kleinen, inoffiziellen Veranstaltungen zulässig. Im allgemeinen bedient man sich der schriftlichen Einladung.

Auch hier gibt es – wie immer im Leben – die berühmten zwei Möglichkeiten: geschriebene oder gedruckte Einladung. Inhaltlich sind beide gleich, nur in der Form schwanken sie. Die zumeist von der Frau des Hauses geschriebene Einladung wird je nach Bedeutung, Art und Größe der Veranstaltung zwischen persönlich-herzlichem und formalem Ton schwanken. So könnte also Frau Hannelore Busch, Gattin des Direktors der Busch-Werke, an die gleichaltrige Frau Bergmeier, die Professorengattin, schreiben:


Meine liebe Frau Bergmeier,


wir haben uns doch schon seit längerer Zeit vorgenommen, einmal einen gemütlichen Abend miteinander zu verbringen. Außerdem sind wir – und auch zahlreiche andere Gäste – schrecklich neugierig, was Sie und Ihr Mann auf Ihrer kürzlich beendeten Asienreise erlebt haben. So würden mein Mann und ich uns sehr freuen, Sie am Donnerstag, dem 21. Juli, um 20 Uhr, zum Abendessen bei uns begrüßen zu dürfen. Wir haben uns gedacht, daß es nett wäre, wenn wir im Laufe des Abends vielleicht auf der Terrasse noch ein wenig tanzen könnten. Aus diesem Grunde haben wir unseren Gästen Smoking und kleines Abendkleid vorgeschlagen. Bitte lassen Sie uns recht bald wissen, ob wir mit Ihrem Kommen rechnen dürfen. Ich bin mit herzlichen Grüßen von Haus zu Haus


Ihre

Hannelore Busch


Ein anderes Ehepaar, das irgendwo eine kleine, aber bezaubernd originell und gemütlich eingerichtete Atelierwohnung hat, wird die schriftliche Einladung vielleicht folgendermaßen formulieren:


A. Rund um den Schreibtisch

[216] Das ATELIER lädt ziemlichst ein

zu Tanz und Trunk bei Kerzenschein,

Ist Kleiderschrank auch noch so restlich –

das Kleid sei lang, der Anzug festlich.


Freitag, den 11. Februar

20.30 Uhr

U.A.w.g.


[217] Die also Angeschriebenen entnehmen diesen vier Zeilen und der Zeitangabe, daß sie nach dem Essen geladen wurden und zweckmäßigerweise in Smoking und Abendkleid erscheinen sollten.

Wer ein großes Haus führt und häufig offizielle Gesellschaften gibt, wird sich der vorgedruckten Einladung bedienen, in der für die jeweils wechselnden Eintragungen entsprechender Platz gelassen ist.


Professor Dr. Bergmeier und Frau Bergmeier

(oder: Herr und Frau Bergmeier)

geben sich die Ehre

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

zum am

dem um Uhr einzuladen.

Anzug:

U.A.w.g. Hamburg, Goethe weg 23


Der Anzug wird nur bei Abendveranstaltungen vorgeschrieben. Zum Frühstück ebenso wie zum Nachmittagsempfang oder dem Cocktail ist der dunkle Straßenanzug obligatorisch, es sei denn, es handele sich um ein ganz offizielles Frühstück aus besonderem Anlaß, zu dem Cutaway vorgeschrieben wird. Hochgestellte Persönlichkeiten, deren Dienststellung einmalig ist, verwenden häufig Einladungskarten, die folgendermaßen aussehen:


a) Einladung eines verheirateten Gastgebers zu einer Veranstaltung mit Damen


Der Finanzminister von (Bezeichnung des Landes)

Der Polizeipräsident von (Bezeichnung der Stadt)

und

Frau Bergold

geben sich die Ehre

(weiterer Text wie vorher)


Genauso korrekt wäre: »Polizeipräsident Bergold und Frau Bergold« oder »Herr und Frau Bergold«.


[218] b) Einladung eines verheirateten oder unverheirateten Gastgebers zu einem Herrenessen


Der Finanzminister von . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. Alfred Rascher

gibt sich die Ehre

(weiterer Text wie vorher)


Auch eine alleinstehende Dame wird vielleicht ein geselliges Haus führen, natürlich in einer so korrekten Form, daß weder böse Nachbarn noch andere Mißgünstlinge darin etwas finden könnten. Ihre Einladung würde lauten:


Margarete Hoffenreich

gibt sich die Ehre

usw.


Wäre sie eine verheiratete oder geschiedene Frau, dann stünde oben:


Frau Margarete Hoffenreich

usw.


Wie lange vorher soll man einladen? Nun, das ist eine Frage der Art der gesellschaftlichen Veranstaltung. Je größer sie ist, um so früher sollten die Einladungen ergehen, damit die Zu- bzw. Absagen noch rechtzeitig genug eintreffen und andere Dispositionen ermöglichen. Zum großen Abendessen sollte man etwa 3 Wochen vorher bitten, während zum Mittagessen – das offiziell international als »Frühstück« bezeichnet wird – 10 bis 14 Tage genügen. Kürzere Einladungsfristen sind schon deshalb unhöflich, weil der solchermaßen kurzfristig geladene Gast unter Umständen (und häufig zu Recht) das Gefühl haben muß, im letzten Augenblick als »Ersatzmann« eingeladen worden zu sein.

Für Tee-Empfänge und Cocktails genügen 8 bis 10 Tage.


Und die Danksagungen? Hier wird viel gesündigt. Insofern nämlich, als manche Leute glauben, eine 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin versandte Einladung nicht unbedingt sofort beantworten zu müssen. Und das ist sehr unhöflich. Denn ein großes Abendessen beispielsweise erfordert in mehrfacher Richtung sorgfältige Vorbereitung, und kein Gastgeber ist sonderlich erbaut, wenn der Termin immer näher rückt, ohne daß er weiß, mit welchen der geladenen Gäste er rechnen kann. Schließlich ist die Zusammensetzung einer solchen Gästeschar sehr häufig eine Frage, die ungewöhnlich viel Fingerspitzengefühl erfordert und daher rechtzeitig und in Ruhe vorgenommen werden muß.

Schwören wir uns deshalb ein für allemal, Einladungen umgehend zu beantworten und (wenn wir noch nicht genau wissen, ob wir kommen können) lieber höflich (z.B. mit der Begründung, daß man an diesem Tage nicht in . . . . . . . . sei) abzusagen, als die bedauernswerte Hausfrau zwei Wochen lang im unklaren [219] zu lassen. Außerdem hat die Gastgeberin bei einer rechtzeitigen Absage noch die Möglichkeit – ohne beleidigend zu sein –, jemand anderen einzuladen, der gut in den Gästekreis passen würde, zunächst aber wegen Platzmangels ausgelassen werden mußte.

Natürlich kann einmal der Fall eintreten, daß wir infolge unvorhergesehener Ereignisse – etwa infolge Krankheit, Trauerfalls oder unaufschiebbarer Reise – gezwungen sind, eine bereits gegebene Zusage zu widerrufen. Das ist dann höhere Gewalt. Sehr unangenehm für den Gastgeber, insbesondere dann, wenn die Absage erst am Tage der Veranstaltung erfolgt. Wir werden also in derartigen Fällen sofort einen höflichen Brief schreiben und uns unter Angabe der Gründe entschuldigen. Wir tun dies auch dann, wenn die Absage aus Zeitgründen bereits telefonisch erfolgte. Der höfliche Herr wird in einem solchen Falle der Gastgeberin mit seiner Visitenkarte ein paar Blumen schicken.

Wenn nun eine derartige Absage die Tafelrunde auf 13 Personen reduziert – eine Zahl, der man gern aus dem Wege geht – oder aber zum Fehlen eines Herrn führt, dann wird man gute Bekannte unter Angabe des wahren Grundes bitten, einzuspringen. Und wenn es gute Bekannte sind, dann werden sie diese Bitte nicht übelnehmen, sondern ihr ohne weiteres nachkommen. Denn sie selbst können eines Tages in ähnliche Verlegenheit geraten.

Die Form der Danksagung muß dem Stil der Einladung entsprechen. War letztere zwanglos, dann kann auch die Zu- bzw. Absage entsprechend gehalten sein. Greifen wir auf unser erstes Einladungsbeispiel zurück – Frau Bergmeier würde also antworten:


Liebe Frau Busch,


für die liebenswürdige Einladung zum . . . . . . am . . . . ., dem, . . . . ., um . . . . . . . . danken wir Ihnen und Ihrem Herrn Gemahl herzlich. Mein Mann und ich werden mit großer Freude kommen.

Herzliche Grüße von Haus zu Haus


Ihre

Christa Bergmeier


Wenn Frau Bergmeier dagegen absagen wollte, würde sie im Anschluß an den Dank fortfahren:


... Zu unserem aufrichtigen Bedauern können mein Mann und ich ihr nicht Folge leisten, da wir für diesen Abend bereits eine Einladung zu Herrn und Frau X angenommen haben.


[220] Es ist höflicher, den Grund der Absage anzugeben, als nur »anderweitig vergeben« zu schreiben.

Die offizielle Einladung wird ebenso offiziell beantwortet und muß lauten:


Herr und Frau Bergmeier

(oder: Professor Dr. Bergmeier und Frau Bergmeier)


danken dem Herrn Polizeipräsidenten und Frau Bergold ergebenst für die liebenswürdige Einladung zum Abendessen am Donnerstag, dem 24. August 19. ., um 20.15 Uhr.

Sie werden sich die Ehre geben, ihr Folge zu leisten.

Ort, Datum

(keine Unterschrift!)


Das Professorenehepaar kommt noch aus der alten Höflichkeitsschule und zieht es daher vor, jeweils so höflich wie möglich zu sein. Eigentlich hätte nämlich der Professor, der als Wissenschaftler einen internationalen Ruf hat, auch schreiben können: »... danken ... verbindlichst ...«, um dann fortzufahren: »Sie werden ihr gern Folge leisten.« Aber, wie gesagt, Höflichkeit schadet nie, und daß auch alte Leute sie so sorgsam pflegen, sollte den Jüngeren Ansporn sein. Im Falle einer Absage aber hätten Bergmeiers nach dem ersten Dankessatz etwa folgendes hinzugefügt:


»... der sie jedoch zu ihrem aufrichtigen Bedauern nicht Folge leisten können, da sie in der fraglichen Woche verreist sind.«


Nun könnte auch der Fall eintreten, daß nur Frau Bergmeier verreist, während Herr Bergmeier zu Hause bleibt und der Einladung Folge zu leisten gedenkt. Dann würde die Antwort lauten:


(Dank wie oben)

»Professor Dr. Bergmeier wird sich die Ehre geben, ihr Folge zu leisten. Frau Bergmeier bedauert sehr, nicht erscheinen zu können, da sie an diesem Tage verreist sein wird (oder: da sie infolge Grippe das Haus hüten muß)«.


Wenn ein Ehepaar eingeladen wird und der Ehemann aus irgendeinem Grunde die Einladung absagen muß, dann sollte dies auch die Ehefrau tun. Sie kann nur dann allein gehen, wenn sie vom Gastgeber darum gebeten wird – oder aber im Freundeskreis.

[221] Bei jedem Dank für eine Einladung, insbesondere aber bei Zusagen sollte man stets Datum und Uhrzeit wiederholen. Wie leicht können Schreibfehler unterlaufen. Da heißt es dann z.B. »am Mittwoch, dem 23. August« – wie nun, wenn der 23. August ein Donnerstag ist? Vielleicht meinten die Gastgeber nicht den Mittwoch, sondern den tatsächlichen 23. August. Uns fällt dieser Irrtum beim Lesen möglicherweise nicht auf (sonst würden wir ja anfragen), und so erscheinen wir dann festlich gekleidet am Mittwoch bei den Gastgebern, die uns erst am Donnerstag erwarteten. Eine sehr peinliche Situation, die in meinem Bekanntenkreis schon vorgekommen ist.

Merken wir uns abschließend noch einmal:


1. Alle Einladungen umgehend beantworten!

2. Unpersönliche Danksagungen tragen keine Unterschrift und können mit der Maschine geschrieben sein.


Übrigens gibt es da die hübsche Antwort auf eine humorvolle Einladung, die Friedrich der Große einst an Voltaire sandte. Er ließ ihm ein Billett übermitteln, auf dem geschrieben stand:


A. Rund um den Schreibtisch

Nun war Voltaire ja kein Dummer – er verstand sofort, daß das heißen sollte »Venez souper à Sanssouci!« und beantwortete die Einladung in lakonischer Kürze mit


A. Rund um den Schreibtisch

und auch Friedrich II. erfaßte den Scherz umgehend: »J'ai grand appetit!«


[222] Glückwünsche: Es gibt eine Anzahl festlicher, froher Ereignisse, die man auch als entfernter Bekannter nicht übersehen sollte. Briefliche Anteilnahme an Fest- und Jubiläumstagen anderer bereiten Freude und festigen den Ruf der eigenen Wohlerzogenheit. Der so häufig gehörte Ausspruch »Ich schreibe grundsätzlich nie!« ist weit eher ein trauriges Zeichen von Herzensträgheit als eine intellektuell-persönliche Note. Die Verbundenheit, die unser Glückwunsch darbringen soll, wird auch dann als angenehm empfunden, wenn sie nur locker ist.

Man kann so und so gratulieren und gedenken. Man kann eine mehr oder weniger geschmacklose Glückwunschkarte nehmen, seinen Namen unter den vorgedruckten Glückwunsch schreiben, 7 D-Pfennig (die Drucksachengebühr) aufkleben und diesen Gruß der Post anvertrauen. Der Form ist Genüge getan, man hat den Festtag nicht vergessen.

Man kann es aber auch netter und persönlicher gestalten. Indem man mit der Hand schreibt und sich einen Text einfallen läßt, der dem Empfänger den Eindruck vermittelt, als habe sich der Absender doch wenigstens ein paar Minuten mit dem Schreiben beschäftigt. Wenn man also schon zu einer gedruckten Grußkarte greift, dann wird man sie textlich doch ein wenig persönlich ergänzen, indem man etwa schreibt:


Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, und

Ihrer sehr verehrten Frau Gemahlin

herzliche Glückwünsche zum neuen Jahr

von

Ihrem ergebenen

Franz Meier


Und diese Briefkarte verschließt man und sendet sie als normalen Brief, nicht aber als Drucksache!

Zur Verlobung, zur Hochzeit, zur Geburt eines Kindes sowie zum Geburtstag alter Herrschaften sollte der handgeschriebene Brief auf jeden Fall an die Stelle eines Vordruckes treten.

An einen guten alten Freund würden wir etwa schreiben:


Lieber Hans,


zu Deiner Verlobung laß Dir von ganzem Herzen aufrichtige Glückwünsche übermitteln. Empfiehl mich unbekannterweise auch Deiner Fräulein Braut, die ich restlos bewundere ob der Leistung, Dich überzeugten Junggesellen endlich bekehrt zu haben.


[223] Deiner Fräulein Braut – das klingt ungewöhnlich, ist aber kein Druckfehler! Denn das »Dein« bezieht sich auf »Braut« und nicht auf »Fräulein«.


A. Rund um den Schreibtisch

Grüße zur Vermählung werden häufig auch in Form eines Glückwunschtelegramms übermittelt. Man adressiert sie zumeist an den Ehemann, doch kann man ohne weiteres auch den Familiennamen der Braut anfügen und schreiben: »Hochzeit Otter-Biber«. Oder man adressiert: Herrn und Frau Otter.

Zur Geburt eines Kindes gratuliert man zwar offiziell dem Vater – und doch wird man nicht vergessen, auch der jungen Mutter mit herzlichen Worten und guten Wünschen zu gedenken. Auf ihr ruht die größere Last, und das ist eine Tatsache, die wir Männer nur allzugern vergessen. Eine Dame wird an die Mutter schreiben und dabei die Glückwünsche für den Vater einflechten.


Traueranzeigen: Der Tod eines Menschen erlegt den Hinterbliebenen die traurige Pflicht auf, dieses tragische Ereignis allen Verwandten, Freunden, nahen und fernen Bekannten mitzuteilen. Eine solche Mitteilung sollte umgehend erfolgen, damit nicht peinliche Situationen entstehen, indem etwa Freunde oder Bekannte in Unkenntnis des Vorgefallenen plötzlich und unerwartet in ein Haus kommen, das seit wenigen Tagen Trauerhaus ist. Die Notwendigkeit der Hinterbliebenen, den ahnungslosen Besuch mit all den tragischen Umständen vertraut machen zu müssen, reißt frische Wunden schmerzhaft auf. Das aber kann vermieden werden auf dem Weg der Traueranzeige, die unverzüglich verschickt wird und für die Umwelt Mahnung ist, den entsprechenden Abstand zu wahren.

[224] Die persönliche Traueranzeige wird im allgemeinen kurz gehalten sein. Wenngleich der Verlust eines nahestehenden Menschen eine unersetzliche Lücke reißt und die Angehörigen in tiefes Leid stürzt, werden doch nur wenige ihrem Schmerz in überschwenglichen Worten Ausdruck geben. Eine verständnisvolle, mitfühlende Umwelt wird auch aus einer schlichten Sterbeanzeige die Größe des Kummers ermessen und ihr Verhalten allein vom Herzen bestimmen lassen.

Die gedruckte Traueranzeige erfolgt auf weißem einfachem oder doppeltem Briefbogen mit schwarzem Rand. Der Text steht auf der ersten Seite.


Folgende Mitteilungen sind in der Anzeige enthalten:


a) Name und Alter des Verstorbenen


b) Sterbetag


c) Bestattungstermin und -ort


d) Anschrift des Trauerhauses


e) Besondere Hinweise (etwa auf die Bitte, von Beileidsbesuchen Abstand nehmen zu wollen)


Beispiel einer evangelischen Traueranzeige:


A. Rund um den Schreibtisch

[225] Beispiel einer katholischen Traueranzeige


A. Rund um den Schreibtisch

Außer dieser gedruckten Traueranzeige kann die Trauernachricht in gleicher Form auch in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

Danksagungen für Beileidsbekundungen sollten nicht auf dem Wege einer Zeitungsnotiz erfolgen, persönlich übermittelte gedruckte Danksagungen sind höflicher. Sie haben etwa folgenden Wortlaut:


Für die zahlreichen Beweise freundschaftlicher Verbundenheit anläßlich des Heimganges meines lieben Mannes


HERBERT LEHMANN


danke ich, zugleich im Namen meiner Kinder, auf das herzlichste.


Renate Lehmann geb. Weber


Persönlicher ist es, wenn die Unterschrift mit der Hand geleistet wird. Es besteht dann auch noch die Möglichkeit eines Zusatzes bei Näherstehenden.

Derartige Danksagungen erfolgen in einem Zeitraum von etwa vier Wochen nach der Bestattung.


[226] Beileidsschreiben: Wer eine Trauernachricht erhält, sollte umgehend schriftlich kondolieren. Das Kondolenzschreiben muß in Briefform und handschriftlich abgefaßt sein. Es soll sich auf wenige anteilnehmende Worte beschränken, die den Empfänger des aufrichtigen Mitgefühls versichern. Andere Nachrichten dürfen mit einem Kondolenzschreiben auf keinen Fall verbunden werden.

Ein weit verbreiteter Fehler ist es, Kondolenzschreiben auf Papier mit schwarzem Trauerrand zu verschicken. Diese Geste des Absenders mag vielfach auf richtiger Anteilnahme beruhen – dennoch ist sie falsch: Nur die Traueranzeige sowie die Danksagung haben schwarzen Rand, denn nur die Angehörigen gebrauchen dieses Zeichen der Trauer, häufig während der ganzen Trauerzeit. Der Kondolenzbrief Dritter jedoch wird auf normalem weißem Briefpapier handschriftlich abgefaßt. Es ist darauf zu achten, daß das dazugehörige Kuvert kein buntes Futter trägt.


Der Letzte Wille. Erstaunlicherweise denken nur wenige Menschen an die rechtzeitige Abfassung ihres Testamentes. Es scheint, als hafte diesem Schritt etwas Vorbereitendes an für die letzte große Reise, die ein jeder so lange wie möglich hinauszögern möchte. Und doch ist der Letzte Wille eine Anstandspflicht gegenüber denen, die uns überleben. Seine juristisch einwandfreie Formulierung vermeidet jene häßlichen und entwürdigenden Auseinandersetzungen, die leider nur allzu häufig aufzutreten pflegen, wenn jemand verstirbt, ohne die Erbfrage geregelt zu haben.

Ein gültiges Testament muß von dem Erblasser handschriftlich ausgefertigt und unterschrieben wer den. Wenn größere Werte vorhanden sind, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsberaters, der über alle einschlägigen juristischen Bestimmungen Auskunft geben und die ordnungsgemäße Ausführung des Letzten Willens überwachen kann.

In einfachen Fällen genügt für die Gültigkeit des handgeschriebenen Testamentes folgender Wortlaut:


Mein Letzter Wille!

Ich verfüge über das bei meinem Tode vorhandene Bar- und Sachvermögen wie folgt:


Es sollen erhalten:

1. Meine Ehefrau Herta geb. Schmidt die Hälfte,

2. meine Söhne Kurt und Hans je ein Viertel.


Heilbronn, am 15. September 1953


August Wegener


[227] Wer ganz sicher gehen will, daß spätere Rechtsstreitigkeiten, Anfechtungsklagen usw. vermieden werden, läßt sein Testament gegen eine erträgliche Gebühr notariell beglaubigen.

Grundsätzlich sollte jeder Mensch seinen Letzten Willen so früh wie möglich festlegen, damit gewährleistet wird, daß auch tatsächlich diejenigen in den Genuß der Erbschaft kommen, die der Erblasser für die Würdigsten hält.


Karten – mit und ohne Ansicht. Eigentlich brauchte man über Karten gar nichts zu sagen. Ihr Verwendungszweck ist begrenzt. Sobald sie eine Ansicht haben, dienen sie kurzen Grüßen aus Nähe und Ferne. Als gewöhnliche Postkarten verwendet man sie für unwichtige Nachrichten. Ganz recht – für unwichtige! Denn – Wichtiges vertraut man einer offenen Postkarte nicht an, schon aus Gründen des Taktes, denn jedermann kann sie lesen, und die Umwelt ist nun einmal – leider – neugierig.

So wollen wir uns vornehmen, auf offener Postkarte nichts mitzuteilen, was in irgendeiner Form Diskretion verlangt. Im übrigen macht sich juristisch strafbar, wer als Gläubiger einen Schuldner auf offener Karte – womöglich unter Angabe der geschuldeten Summe! – mahnt.

Ansichtskarten aber sind eine vergnügliche Sache – sowohl für jene, die sie aus dem Liegestuhl am Adriastrand schreiben und damit alle Briefschulden abtragen, als auch für die Empfänger, die sich köstlich amüsieren, wenn im Fenster einer abgebildeten Hotelfront ein Kreuz mit Pfeil und der Inschrift »Hier wohnen wir!« fröhliche Kunde vom schriftstellerischen Einfallsreichtum der Verreisten gibt.


Zorn – geschrieben und frankiert! Natürlich wissen Sie, was damit gemeint ist. Jene unendlich groben Briefe, die wir unmittelbar nach Empfang einer Korrespondenz, nach Führen eines Telefonates oder nach Bekanntwerden bestimmter Tatsachen schreiben. Einfach schreiben müssen, weil wir sonst auf der Stelle platzen würden. Wie gut das doch tut! Diesem oder jenem endlich einmal »die Meinung geigen« zu können. Da wird erst ein Konzept entworfen, dann wird jedes Wort noch einmal sorgfältig abgewogen, geschliffen, gefeilt und schließlich durch ein noch spitzeres ersetzt. Das Ganze mit der ätzenden Säure des Spottes übergossen. Der tödlichen Verachtung. Der finsteren Drohung. Bis der andere am Boden zerstört ist, vernichtet von der Wucht der Vorwürfe, erschlagen von der Brillanz der Diktion.

Und dann kommt das Ganze in die Maschine. Fehlerfrei geschrieben – allein das Schriftbild spiegelt bereits die erhabene Überlegenheit des Schreibers wider. Immer wieder überfliegt man die Zeilen und erfreut sich an der Eleganz, mit der hier ein Gegner moralisch vernichtet wurde.

[228] Der Briefumschlag wird geschrieben – mit einer geradezu satanischen Präzision. Und frankiert. Und verschlossen.

Eigentlich schade, denn nun können wir uns nur noch am Durchschlag berauschen.

So, bis hierher, Freunde, ist gegen derartige Briefe nicht das geringste einzuwenden. Nun aber gilt es, sie richtig zu expedieren! Und da gibt es nur einen Weg: den in den Ofen!

Zornige Briefe schreibt man zwar, aber man schickt sie nicht ab. Es ist eine alte Erfahrungstatsache, daß Ruhe – im mündlichen ebenso wie im schriftlichen Verkehr – auf lange Sicht gesehen immer »gewinnt«. Und es gibt kaum je einen Streitfall, der nicht zumindest aus zwei Gesichtswinkeln betrachtet werden könnte. Der Mann, der Ihnen auf drei Briefe die dringend angeforderte Antwort und mit ihr die Erklärung schuldig blieb, kann verreist, verunglückt, krank geworden sein. Tausend mögliche Gründe sind denkbar, die ihn hinderten, Ihnen zu schreiben.

Und selbst wenn er sich eindeutig als minderwertig entpuppte, so daß Ihre Erregung durchaus verständlich und begründet wäre – beherrschen Sie sich dennoch! Bleiben Sie sachlich und beweisen Sie gerade in diesem Moment, daß Sie der besser Erzogene, Korrektere, Ruhigere sind. Wenn Sie jetzt nicht die Nerven verlieren, sondern trotz aller Kühle und Reserviertheit besonnen und sachlich bleiben, so schaffen Sie sich ein unbezahlbares moralisches Fundament für eventuell folgende Auseinandersetzungen.

Deshalb: Zorn von der Seele schreiben, in ein Kuvert stecken, frankieren – und verbrennen! Es lohnt sich immer!


Telegramme sind so eine Sache! Die Chancen, daß sie von unerfreulichen Dingen Mitteilung machen, stehen eins zu eins, und deshalb überkommt uns zumeist ein etwas flaues Gefühl, wenn kurz vor Mitternacht der Telegrammbote läutet oder das Telefon klingelt und sich die Telegrammannahme meldet. Auch hier gibt es allerdings Glückskinder, die grundsätzlich nur Telegramme erfreulichen Inhalts erhalten – etwa den Gewinn des Großen Loses, den Ersten Preis eines Wettbewerbs oder den bevorstehenden Logierbesuch weitläufiger Verwandter.

Der Vorzug des Telegramms besteht neben der Kürze seiner Übermittlungszeit (die bei »dringenden« Telegrammen noch weiter verkürzt und bei »Blitztelegrammen«, allerdings gegen zehnfache Gebühr, auf wenige Minuten reduziert werden kann) im Fortfall aller Höflichkeitsfloskeln, Titel und Anreden. Daher der Begriff »Telegrammstil«.

[229] »Brieftelegramme« werden telegrafisch übermittelt, jedoch wie Briefe, d.h. nicht bevorzugt, zugestellt.

Eine nicht allen Telegrammbenutzern bekannte Möglichkeit der Beschleunigung von telegrafischen Mitteilungen bietet die Angabe der Rufnummer des Empfängers, vorausgesetzt, daß derselbe Telefon hat. Es genügt alsdann, einfach Namen, Stadt und Telefonnummer einzusetzen, worauf der Telegramminhalt unverzüglich vom zuständigen Telegrafenamt des Empfangsortes telefonisch übermittelt wird. Die schriftliche Zustellung des Telegrammtextes erfolgt dann gewöhnlich mit der nächsten Post.

Übrigens hat Norbert Jacques, der kürzlich verstorbene deutsche Romancier, in seinen »Winzigen Geschichten um die Post« von einer sehr heiteren Definition des Telegrafen berichtet, die das Reichsgericht im Jahre 1899 schuf:


»Telegraf ist jede Vorrichtung, die eine Nachrichtenbeförderung dadurch ermöglicht, daß ein an einem Orte zu sinnlichem Ausdruck gebrachter Gedanke an einem entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar hervorgebracht wird, ohne daß eine Beförderung eines körperlichen Gegenstandes stattfindet.«


A. Rund um den Schreibtisch

[230] Päckchen und Pakete sollten eigentlich – von wenigen tragischen oder offiziellen Ausnahmen abgesehen – nur Freude bereiten, soweit es sich um private Sendungen handelt. Dazu bedarf es, wie so oft im Leben, nur einer kleinen Portion guten Willens und eines Gefühls auch für äußerliche Dinge. Tatsache ist, daß das Herrichten von Paketen, und ganz besonders natürlich von Geschenkpaketen, zumindest ebensoviel Freude bereiten kann wie der Empfang. Und es gibt Leute, die darin eine geradezu künstlerische Fähigkeit haben. Sie verbannen aus einer solchen Aktion jedes Zeitungspapier. Buntgemusterte, heitere Papiere dienen dem sauberen Verpacken der einzelnen Gegenstände, und mit Holzwolle (die es übrigens auch in allen Farben gibt) werden Hohlräume ausgefüllt, selbst dann, wenn nichts Zerbrechliches transportiert werden soll.

Vor den hohen Festtagen gesellt sich zu dieser, man möchte sagen normalen Freude des Paketpackens noch das Gefühl der Verbundenheit mit dem Empfänger, die sich in liebevollster Aufmachung kundtut und dem anderen beweist, daß hier nicht nur mit den Händen, sondern mit dem Herzen gepackt und gespendet wurde.


Allerlei Unerfreuliches! An welchem Schreibtisch man auch immer sitzen mag – einem antiken Sekretär, einem dünnbeinigen, verspielt-verschnörkelten Etwas aus Großmutters Zeiten, einem Gebilde aus Glas und Metall aus der Zeit des Laboratoriumsstiles oder einem modernen Möbel, das sich formschön und doch sachlich in den Rahmen des Zimmers fügt –, wie immer der Schreibtisch auch aussehen mag, von Zeit zu Zeit werden wir brütend an ihm hocken. Dann nämlich, wenn es allerlei Unerfreuliches zu erledigen gibt.


Da ist zunächst der Geschäfts- oder auch private Freund, der uns Geld schuldet, diese Tatsache aber beharrlich vergißt. Und da er zwar ein Windhund, immerhin aber ein liebenswürdiger ist, fragen wir uns: »Wie sag' ich's meinem Kinde?« Zumindest sollten wir uns diese Frage stellen und nicht im ersten plötzlichen Ärger lospoltern, auch wenn wir formal im Recht sind. Gerade das Recht auf seiner Seite zu wissen, ist ein so beglückendes Bewußtsein, daß es nicht schwerfallen kann, es hier erst einmal mit verbindlicher Güte zu versuchen, ehe schwere und schwerste Geschütze aufgefahren werden. Dieser gesunde Grundsatz hat sich sogar im modernen Geschäftsleben bewährt, und auch angesehene Firmen – die mit Hilfe ihres Rechtsanwalts sicher mühelos jede Forderung in Kürze gewaltsam eintreiben könnten – gehen zur verbindlichen Mahnung über. Und sie kommen weiter.

Wenn ein Schuldner nicht gerade notorisch hartnäckig oder restlos zahlungsunfähig ist, wird er durch eine persönlich-originelle Ansprache eher zur Zahlung zu bewegen sein als durch die berüchtigten »Binnen-Briefe«. Es ist freilich nicht jedermanns Sache, mehrfach um etwas bitten zu müssen, was ihm rechtlich fraglos [231] zusteht. Dennoch sollte uns auch hier der gute Ton die Worte finden lassen, die einer solchen an sich für beide Teile peinlichen Situation ihre Schärfe nehmen. Wenn wir also an den Geschäftspartner schreiben:


»... Die Tatsache, sehr geehrte Herren, daß Sie trotz unserer mehrfachen Bitten bis zum heutigen Tage die noch offene Summe in Höhe von 1 473 DM nicht beglichen haben, beweist uns, daß auch Sie nicht frei von geschäftlichen Sorgen sind. Um so mehr werden Sie Verständnis dafür aufbringen, wenn wir Sie heute erneut um Zahlung eines Teilbetrages bitten müssen, denn – wir befinden uns in ähnlicher Lage. Und wir können den Verpflichtungen unseren Angestellten ebenso wie unseren Kunden gegenüber nur nachkommen, wenn uns auf Grund feststehender Zahlungspläne eine einigermaßen genaue Disposition möglich ist. Nichts wäre uns aber unangenehmer, als uns mit einem unserer Kunden rechtlich auseinandersetzen zu müssen – und schon gar nicht in Fragen, die eigentlich einer rechtlichen Entscheidung nicht bedürfen, da sie ohnehin klarliegen.

Wir möchten vielmehr mit Ihnen auch künftig harmonische Geschäftsbeziehungen unterhalten und bitten deshalb, uns innerhalb der kommenden Woche einen Teilbetrag zu überweisen und uns gleichzeitig einen Zahlungsplan für die offene Restschuld zu übersenden ...«


so wird die Gegenseite uns keinesfalls den Vorwurf mangelnder Höflichkeit machen können. Sollte sie dennoch abermals Geld und Antwort schuldig bleiben, dann könnten wir das höfliche Geplänkel vielleicht folgendermaßen abschließen:


»... leider haben Sie auch unser letztes Schreiben unbeantwortet gelassen. Unsere Rechtsabteilung steht nun auf dem Standpunkt, weiteres tatenloses Abwarten nicht verantworten zu können, und hat uns empfohlen, Ihnen mitzuteilen, daß sie nunmehr rechtliche Schritte unternehmen werde, falls bis zum 20. d.M. Ihrerseits keine bindende Stellungnahme vorliegt. Juristen sind bekanntlich recht sachliche und humorlose Leute, und wir fürchten, daß die Rechtsabteilung ihre Ankündigung wahrmacht. Daß wir hierüber nicht sonderlich glücklich wären, brauchen wir nicht besonders zu betonen. Wir hoffen also immer noch, daß Sie uns und damit sich selbst diesen letzten, unerfreulichen Schritt ersparen werden ...«


Wenn auch hierauf nichts erfolgt und wir nun tatsächlich die rechtlichen Schritte einleiten, so kann man uns wenigstens nicht den Vorwurf machen, nicht alles [232] Menschenmögliche getan zu haben, um einem Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Und das Recht ist nicht nur formaljuristisch, sondern auch moralisch auf unserer Seite. Was grundsätzlich kein Fehler ist.

Doch kann der Fall nun auch einmal umgekehrt liegen: Andere mahnen uns! Dann wollen wir so handeln, wie wir es auch von anderen erwarten, indem wir


keine Mahnung unbeantwortet lassen,


im Falle der Zahlungsunfähigkeit unsere Lage darlegen und um Verständnis und Entgegenkommen bitten,


unsererseits Tilgungsvorschläge machen,


die Tilgungszahlungen, mögen sie auch noch so gering sein, unbedingt einhalten.


Hallo? – Geliebtes Telefon! Man sollte meinen, daß auch über das Telefon kein Wort verloren zu werden brauchte, da in seine Muschel hinein ohnehin genug geredet würde. Jeder kennt es, die meisten benutzen es häufig, und viele wissen [233] sogar, daß es ein Deutscher, der Lehrer Philipp Reis, 1861 erfand. Allerdings mußte dann erst noch der Amerikaner Bell kommen, ehe es funktionierte.

Dennoch machen sich die wenigsten klar, daß auch das Telefon – dem wir zweifellos den Rückgang an geistreicher Korrespondenz zu verdanken haben – seine Etikette hat.


A. Rund um den Schreibtisch

Im Geschäftsleben funktioniert sie einigermaßen. Der Zug zur Höflichkeit hat auch die Telefonistinnen größerer Unternehmen erfaßt und dazu geführt, daß sich heute bereits eine große Anzahl von Betrieben telefonisch mit den Worten meldet: »Hier Meier & Co. Guten Tag!« Worauf der Anrufer, von dieser liebenswürdigen Geste angenehm berührt, ebenso freundlich seinen Wunsch äußert: »Guten Tag! Hier spricht Schneider. Würden Sie mich bitte mit Ihrer Buchhaltung verbinden?« Und mit einem freundlichen »Einen Augenblick – ich verbinde!« stöpselt die Telefonistin durch. Klingt das nicht netter als:

»Meier & Co.!«

»Schneider! Geb'n Sie mir mal Ihre Buchhaltung!«

»Verbinde!«

Da ja das Telefon obendrein den großen Vorzug hat, Entfernungen aufzuheben und die Übermittlung von Nachrichten in Minutenschnelle zu ermöglichen, sollte sein Gebrauch stets mit einem gewissen Maß an Höflichkeit erfolgen.

Insbesondere bei Privatgesprächen hapert es da häufig ein bißchen, weil nicht alle Leute wissen, welche Gesetze diese Etikette des Telefons hat. Und deshalb merken wir uns:

1. Vorzustellen hat sich der Anrufende!

Wenn sich also der privat Angerufene mit einem »Bitte?« oder »Hier 4 47 41!« meldet, dann wäre es falsch und unhöflich, wenn der Anrufende unwirsch fragen wollte. »Wer ist denn am Apparat?« Es wird ihm dann nämlich häufig passieren, daß der Angerufene ruhig die Nummer seines Anschlusses wiederholt, ohne jedoch seinen Namen zu nennen – wozu er vorläufig auch gar nicht verpflichtet ist. Nun wird der (unhöfliche) Anrufer möglicherweise ungeduldig: »Natürlich haben Sie 4 47 41! Die Nummer habe ich ja gewählt! Aber wer sind Sie denn eigentlich?« Worauf der Angerufene endlich begriffen hat, daß der Anrufer ein ziemlich ungehobelter Knabe ist, und er beschließt, was menschlich verständlich ist, ihn ein wenig zappeln zu lassen und bei dieser Gelegenheit vielleicht auch beiläufig zu erziehen. »Verzeihen Sie«, sagt er deshalb noch ruhiger, »Sie haben mich angerufen – wäre es da nicht richtiger, wenn Sie Ihren Namen nennen würden?« Und nun bleibt dem Anrufer nichts weiter übrig, als sich vorzustellen – was er getrost bereits 30 Sekunden früher hätte tun sollen.

[234] Deshalb wollen wir als Anrufer uns grundsätzlich sofort mit unserem Namen und dem Zweck des Anrufes melden: »Hier spricht Müller. Kann ich bitte Herrn Dr. Weber sprechen?«

2. Mit dem eigentlichen Gespräch niemals beginnen, ehe man nicht genau weiß, wer am anderen Ende spricht!

Jedes Mikrophon verändert die Stimme bis zu einem gewissen Grade, und da kann es durchaus vorkommen, daß wir uns erheblich täuschen. So passierte kürzlich folgende recht peinliche Geschichte: Eine ob ihrer Aufgeregtheit (um nicht zu sagen: Hysterie) bekannte Dame rief ihre »beste Freundin« an. Sie hörte eine weibliche Stimme »Bitte?« sagen, glaubte ihre Freundin zu erkennen und fing sofort an: »Liebes – ich mußte dich unbedingt anrufen. Ich weiß, daß es dir weh tun wird, aber – Herbert betrügt dich! Ich weiß sogar ziemlich sicher, mit wem. Du erinnerst dich doch noch an das Chirurgenehepaar, das wir vor vier Wochen bei Webers trafen. Mettwig oder Kettwig oder so ähnlich hießen sie. Ja – die ist es! Wer hätte das gedacht? Ausgerechnet Herbert – du hast ihm ja immer vertraut, aber als Außenstehende hat man da den ungetrübteren Blick ...!«

An dieser Stelle hatte die Gegenseite zum erstenmal die Möglichkeit, während einer Atempause der Anruferin einzufallen: »Verzeihung, gnädige Frau – einen Augenblick, ich hole die gnädige Frau ...!« Und Lisbeth, die Hausangestellte, holte ihre »Gnädige« und machte sich ihre eigenen Gedanken über die Verderbtheit des Herrn Doktor, der doch gar nicht so aussah. (Natürlich war das Ganze nur albernes Gewäsch, aber das erfuhr Lisbeth erst viel, viel später.)

Diese ganze peinliche Geschichte wäre nicht passiert, wenn die »Gnädige« ihrer Lisbeth rechtzeitig beigebracht hätte, sich richtig zu melden, denn

3. sollte dem Personal grundsätzlich beigebracht werden, sich mit »Hier bei Herrn Müller!« oder »Hier ist die Wohnung von Herrn Müller!« zu melden.

4. »Fasse dich kurz – nimm Rücksicht auf Wartende!« Diese suggestive Aufforderung an den Türen öffentlicher Fernsprechzellen ist schon Jahrzehnte alt. Deshalb richtet sich kaum noch jemand danach. Leider! Denn jemand, der ein endloses Telefonat führt und damit die Fernsprechzelle blockiert, sollte daran denken, daß er durch sein rücksichtsloses Gebaren unter Umständen Glück und Gesundheit eines anderen Menschen gefährden kann.

5. Auch das Telefon hat »seine Zeiten«!

Man ruft privat nicht zu früher Morgenstunde, während des Essens, zwischen 14 und 16 Uhr und auch nicht nach 21 Uhr abends an, wenn man den Tagesablauf des anderen nicht genau kennt und daher weiß, daß man nicht stört.

[235] 6. Einladungen werden per Telefon nur an intimste Freunde und nur zu inoffiziellen kleinen Veranstaltungen übermittelt. Ausnahmen sind möglich, wenn das plötzliche Eintreffen gemeinsamer Bekannter kurzfristige Einladungen notwendig macht.

7. Glückwünsche per Telefon sind ausnahmsweise erlaubt, wenn etwa infolge einer plötzlichen Reise die vorgesehene Gratulation nicht mehr möglich war.

8. Telefonische Beileidsbezeigungen sind eine ausgesprochene Taktlosigkeit und unter gar keinen Umständen entschuldbar. Ebensowenig wird ein kultivierter Mensch in einem Haus anrufen, von dem er weiß, daß eines seiner Mitglieder schwer krank zu Bett liegt und der Ruhe bedarf, es sei denn, er weiß, daß das Telefon zunächst vom Personal bedient wird und den Kranken nicht stören kann. Dagegen ist es in Fällen leichter Erkrankung wohl möglich, sich telefonisch nach dem Befinden zu erkundigen.

Quelle:
Graudenz, Karlheinz: Das Buch der Etikette. Marbach am Neckar 1956, S. 195-236.
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