§. [178] 112.

In jenen ältern Beschreibungen der oft lebensgefährlichen Wirkungen in so übermäßigen Gaben[178] verschluckter Arzneien nimmt man auch Zustände wahr, die nicht Anfangs, sondern beim Ausgange solcher traurigen Ereignisse sich zeigten und von einer den anfänglichen ganz entgegengesetzten Natur waren. Diese der Erstwirkung (§. 63.) oder eigentlichen Einwirkung der Arzneien auf die Lebenskraft entgegenstehenden Symptome sind die Gegenwirkung des Lebenskraft des Organisms, die Nachwirkung desselben (§. 62–67.), wovon jedoch bei mässigen Gaben zum Versuche an gesunden Körpern selten oder fast nie das Mindeste zu spüren ist, bei kleinen Gaben aber gar nicht. Gegen diese macht der lebende Organism beim homöopathischen Heilgeschäfte nur so viel Gegenwirkung, als erforderlich ist, das Befinden wieder auf den natürlichen, gesunden Zustand zu erheben (§. 67.).


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 178-179.
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