§. [185] 123.

Jede dieser Arzneien muss in ganz einfacher, ungekünstelter Form, die einheimischen Pflanzen als frisch ausgepresster Saft, mit etwas Weingeist vermischt, sein Verderben zu verhüten, die ausländischen Gewächse aber als Pulver, oder frisch mit Weingeist zur Tinctur ausgezogen, dann aber mit etlichen Theilen Wasser gemischt eingenommen werden, die Salze und Gummen aber gleich vor der Einnahme in Wasser aufgelöst. Ist die Pflanze nur in trockner Gestalt zu haben und ihrer Natur nach von Kräften schwach, so dient zu einem solchen Versuche der Aufguss, indem das zerkleinte Kraut mit kochendem Wasser übergossen und so ausgezogen worden ist; er muss gleich nach seiner Bereitung noch warm getrunken werden, denn alle ausgepresste Pflanzensäfte und alle wässerigen Pflanzen-Aufgüsse gehen ohne geistigen Zusatz schnell in Gährung und[185] Verderbniss über, und haben dann ihre Arzneikraft verloren.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 185-186.
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