§. [216] 182.

So leistet die wegen allzu geringer Zahl anwesender Symptome hier fast unvermeidlich unvollkommene Wahl des Arzneimittels, dennoch den Dienst[216] einer Vervollständigung des Symptomen-Inhalts der Krankheit und erleichtert auf diese Weise die Ausfindung einer zweiten, treffender passenden, homöopathischen Arznei.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 216-217.
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