§. [112] 44.

Zwei so sich einander ähnliche Krankheiten können sich weder (wie von den unähnlichen in I. gesagt ist) einander abhalten, noch (wie bei der Bedingung II. von den unähnlichen gezeigt ward) einander suspendiren, so dass die alte nach Verlauf der neuen wiederkäme, und eben so wenig können die beiden ähnlichen (wie bei III. von den unähnlichen gezeigt worden) in demselben[112] Organism neben einander bestehen, oder eine doppelte complicirte Krankheit bilden.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 112-113.
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