Beschränkungen und Schädigungen durch die Untersuchungshaft.

[191] Wieviel oft nie zu ersetzender Schaden dem Angeschuldigten nur allzu häufig durch die gleichviel ob schuldig oder unschuldig, über ihn verhängte Untersuchungshaft zugefügt wird, wie dieser Schaden geradezu unheimlich anwächst, jemehr sich die Inhaftierung in die Länge zieht, darüber würde man allein schon ein Buch von Beispielen vernichteter Existenzen schreiben können.

Die Untersuchungshaft, die doch eine Klärung der Strafsache herbeiführen soll, ist bei ihrer jetzigen Handhabung in sehr vielen Fällen weit eher geeignet, die Entlastung des Eingekerkerten in jeder Weise zu beschränken und zu erschweren, zuweilen beinahe unmöglich zu machen. Wir werden aber auch sehen, welche unsagbare Seelenqualen sie außerdem noch für den Häftling im Gefolge haben kann.

Ist an sich schon weder eine mündliche noch schriftliche ungehinderte Verständigung mit Zeugen möglich, da jede Unterredung überwacht wird, alle brieflichen Ein- und Ausgänge der Gefangenen[191] strengster Kontrolle unterliegen, so geschieht es nicht selten, daß die zeitlichen Beschränkungen die ganze Brieferlaubnis in ihren Zwecken beeinträchtigen oder illusorisch machen.

Eine ältere Frauensperson, die auf mehrere Jahre ins Gefängnis wandern mußte, wollte ihre vielen Eigentumssachen, die sie nicht nach der Strafanstalt mitnehmen wollte, einem Vetter zur einstweiligen Verwahrung übergeben. Sie bat nun, einen Brief an ihn schreiben zu dürfen. Die Erlaubnis wurde ihr zwar erteilt, jedoch vergingen darüber ein paar Tage. Endlich wurde ihr mitgeteilt, daß sie schreiben dürfe. Es dauerte aber noch bis zum Nachmittag, ehe man ihr die Schreibutensilien brachte. Nun wanderte der Brief den gewöhnlichen Weg, wurde verschiedentlich gelesen, begutachtet, zuletzt aber doch schließlich hinausgesandt. Bevor er aber noch den Adressaten erreicht hatte, bevor dieser noch die nötigen Schritte zur Wegschaffung der Sachen tun konnte, kam der Morgen, an welchem die Verurteilte eingeliefert werden sollte. Im Untersuchungsgefängnis durften die Sachen nicht bleiben, so mußte die ohnehin schwer Geschädigte ihr Eigentum auf jede Gefahr hin nach der Strafanstalt mitnehmen.

Wie diese in ihrem Besitz, so wurde eine andere in ihrem Gemüt namhaft beeinträchtigt durch den[192] umständlichen Weg, den jede solche Brieferlaubnis gehen mußte. Sie hatte nach Hause geschrieben, um die Ihren, hauptsächlich eine kränkliche alte Mutter vor ihrer Einlieferung noch einmal sehen und Abschied nehmen zu können. Aber auch in diesem Falle vergingen mehrere Tage, und als endlich die betrübten Verwandten die flehentliche Bitte ihrer Tochter und Schwester erfuhren, als sie sich sofort auf den Weg machten, um die allseitige Sehnsucht zu stillen, da wurde ihnen der trostlose Bescheid, daß sie zu spät kämen, daß die Verurteilte heute früh eingeliefert worden sei.

Wie in diesen Fällen zeitlicher Beschränkungen der Brieferlaubnis und ihren Folgen, so steht es auch mit der Brief-Zensur überhaupt, mit der Hinderung und Überwachung persönlicher Unterredungen, wodurch so empfindliche Störungen der Verständigung mit Entlastungszeugen herbeigeführt werden zum Schaden der Angeschuldigten. Welch völlig anderes Bild zuweilen herauskommt, je nachdem man den Tatsachen, den Geschicken, ja selbst dem persönlichen Empfinden und Wollen des Verdächtigten mit mehr oder minder liebevollem Verständnis nachforscht, das wird in der Folge klar bewiesen werden. –

Auch in mancher anderen Weise zeigt es sich, daß die Untersuchungsgefangenen oft noch strenger gehalten werden als Sträflinge.[193]

So ist es üblich, die Vorgeführten, wenn sie aus irgend einem Grunde dem betreffenden Vorgesetzten noch nicht zugeführt werden können, in eine Art Vogelbauer einzuschließen, damit sie nicht weglaufen oder sonst etwas Unerlaubtes treiben können.

Man hatte mich schon mehrere Male wegen der bereits erwähnten unbefugten Einmischung in die Strafsache meiner Zellengenossin zum Oberstaatsanwalt vorgeführt. Dieser, ein durch und durch humaner Mann und seiner Psychologe durchschaute sehr wohl meine gute Absicht und behandelte mich trotz all der vielen Unannehmlichkeiten, die ich ihm ohne es zu wollen bereitet hatte, stets gütig und beinahe anteilvoll. Auch hat er mich später bei eigenen Vormeldungen immer in der liebenswürdigsten, wohlwollendsten Weise beraten, so daß ich diesem mir aus früheren Zeiten als Menschenfreund wohlbekannten Oberbeamten allzeit eine dankbare Erinnerung bewahren werde.

Hier geschah es nun zum ersten Male, daß auch ich in einen solchen Käfig eingeschlossen wurde, während der vielbeschäftigte Beamte Audienz hatte.

Der Gerichtsdiener schaute hinein, schloß aber sogleich die Tür wieder.

»Er ist noch besetzt,« wandte er sich zu mir, mit einer Kopfbewegung nach dem Zimmer des Oberstaatsanwalts deutend. »Kommen Sie derweile hier[194] herein,« fuhr er fort, auf das vergitterte Schränkchen zulenkend, das ich schon mehrfach mit Verwunderung im Hintergrunde der Kanzlei gesehen hatte, ohne indessen den Zweck desselben zu erraten.

Jetzt sollte ich diesen Zweck aus eigener Erfahrung kennen lernen. Der Gerichtsdiener öffnete die Tür dieser eigenartigen Sonderzelle, die die halbe Rückwand des Ganges einnahm. Mit staunendem Schrecken betrat ich auf sein Geheiß das enge Gelaß, in dem ich sofort eingeschlossen wurde.

Ich befand mich in einem langen und schmalen schrankartigen Raum, dessen ganze Längsseite von einer Holzbank besetzt war, so daß man gerade Platz zum Sitzen darin fand. Nach oben hin waren die Schrankwände durch ein Holzgitter abgeschlossen, das durchaus nicht so dicht war, um nicht durchsehen zu können und gesehen zu werden. Die Beamten der Kanzlei, die dort an ihren Pulten sitzen, oder ab und zu gehen, bezeigen zwar wenig Interesse für die in dem Käfig eingeschlossenen Gefangenen. Für das in den Gängen verkehrende Publikum dagegen bilden die hinter dem Gitter Sitzenden umsomehr einen Gegenstand scheuer Neugier, wenn sie Sträflingskleider tragen.

So wurde auch ich während der Dauer einer Stunde – denn so lange mußte ich im Verließ ausharren – weidlich angestaunt, obgleich ich mich[195] möglichst im Schatten zu halten bestrebt war. Ich bin überzeugt, daß man mich in Unkenntnis aller näheren Umstände jedenfalls für eine besonders schwere, routinierte alte Verbrecherin gehalten haben mag.

Lange blieb ich übrigens nicht einsam in dieser Sonderzelle. Bald führte mir ein Gerichtsdiener zwei jüngere Männer als Gesellschaft zu, die sofort auf der Bank neben mir Platz nahmen. Sie sahen zwar nicht gerade wie gefährliche Verbrecher, aber ziemlich gemein und verkommen aus. Später kam noch eine jugendliche, frech ausschauende Frauensperson hinzu, und wir vier Eingeschlossenen hatten nun lange genug Zeit und Muße, uns umzuschauen und beschauen zu lassen, bevor wir eins nach dem anderen aus dem Käfig befreit wurden.

Noch verschiedene Male bin ich später sowohl in diesen wie in einen auf dem anderen Gange befindlichen Käfig eingeschlossen worden, allein sowie in Gesellschaft.

Einmal traf ich mit einer Kindesmörderin zusammen, die während der Zeit meines Beisammenseins mit der Zellengenossin in unserer nächsten Nähe untergebracht war. Kaum hatte der Gerichtsdiener sich entfernt, als die junge Frau mich mit leiser Stimme anredete.

»Ich denke, Sie sind lange fort,« flüsterte sie. »Ich hab' Sie doch gar nicht mehr gesehen.«[196]

»Ich bin nicht mehr oben, bin wieder ins untere Stockwerk gekommen,« erwiderte ich ebenso leise.

»Denken Sie nur, mir haben sie acht Jahre Zuchthaus aufgebrannt,« klagte sie.

Ich konnte mich eines gewissen Mitleids mit dem unglücklichen jungen Weibe nicht erwehren, das seine schönsten Lebensjahre, die erste Zeit jungen Eheglückes nun im Kerker vertrauern mußte, während der junge Gatte sich aller Voraussicht nach von ihr trennte.

Ohne einer solchen schrecklichen Tat irgendwie das Wort reden zu wollen, so ist doch die ledige junge Mutter, die ihr Neugeborenes umbringt, zur Zeit der Tat wohl schwerlich voll zurechnungsfähig, weshalb auch mit Recht unser humanes Zeitalter in derartigen Fällen auf Kerkerhaft erkennt statt der früheren Todesstrafe.

Auch dieses junge Weib war eine Verführte, eine treulos Verlassene gewesen. Nun hatte die Unglückliche wieder einen Gefährten gefunden, der bereit war, sie in den ersehnten Hafen der Ehe zu führen. Erfuhr er, daß sie ein Liebespfand von einem Anderen unter dem Herzen trug, dann würde er wahrscheinlich wieder zurücktreten. So verbarg sie ihm ihren Zustand. So erwachte in der ratlos Verzweifelnden der furchtbare Entschluß, den sie nach der Geburt sofort zur Tat werden ließ.[197]

Die neben mir Sitzende schien meinen Gedankengang zu erraten.

»Ich komm' schon bald fort nach X.«, setzte sie zusammenschauernd hinzu.

Dort habe ich sie später unter den Isolierten wiedergesehen.

Quelle:
Hoff, Marie: Neun Monate in Untersuchungshaft. Erlebnisse und Erfahrungen, Dresden, Leipzig 1909, S. 191-198.
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