Nach der Verurteilung.

[227] So war nun alles vorüber und mein Geschick, endgültig entschieden.

Aber obgleich man mir vorausgesagt, daß das Zuchthaus meiner warte, obgleich das Urteil »selbst, die Schwere und Höhe des Strafmaßes mich aus den bereits angeführten Gründen nicht mit solch elementarer Wucht traf, wie das wohl vor meiner Erkrankung der Fall gewesen sein würde, so quälte mich doch eine Sorge früh und spät – die Sorge, wie ich bei meiner jetzigen Kränklichkeit und Schwächlichkeit die schwere Zuchthausarbeit werde bewältigen können. Denn man hatte mir gesagt, die Zuchthaussträflinge müßten nicht allein bei weitem schwerere Arbeiten leisten als in den anderen Gefangenanstalten, es würden ihnen auch im Falle des Zurückbleibens[227] hinter dem vorschriftsmäßigen Arbeitsmaß –, »Pensum« genannt – viel härtere Strafen auferlegt.

So saß ich, mit einer einfacheren Stickerei beschäftigt, Tag für Tag allein und grübelnd in meiner Zelle. Ich mühte mich redlich, und meine Arbeit fand stets die Zufriedenheit der Vorgesetzten, soweit es die Qualität betraf. Die Quantität dagegen blieb allen Fleißes ungeachtet weit hinter dem Wollen zurück.

»Es ist alles gut und schön, was Sie machen. Aber Pensum bringen Sie nicht fertig,« sagte die Aufseherin mehr als einmal, wenn ich fertige Arbeit ablieferte.

Ich erwiderte nichts. Aber in meinem Innern nagte fort und fort der quälende Gedanke: »Was soll das werden? Komme ich schon mit dieser leichten Tätigkeit nicht dahin, das Verlangte zu leisten, wie kann ich bestehen, wenn man schwerere Arbeiten von mir fordert? Man wird mich martern und peinigen, wird mir mein Unvermögen nicht glauben, wie mir hier schon so vieles nicht geglaubt wurde, und ich werde in fortwährenden Strafen und Folterqualen mein Leben beschließen.«

Diese und ähnliche Gedanken verließen mich nicht mehr und wurden mir umsomehr zu einer wahrhaften Tortur, als ich sonst durch nichts als eine immerhin monotone Arbeit davon abgelenkt wurde.[228]

War ich doch schon monatelang auf obrigkeitliche Anordnung sowohl von Lustgenuß als Kirchgang völlig ausgeschlossen. So kärglich nun auch die dadurch gebotene Erholung und Abwechslung sein mochte, so traf mich doch die Entziehung ziemlich hart, umso härter, weil sie unverdient war.

Hatte ich mich auch unbefugterweise in die Strafsache meiner ehemaligen Zellengenossin eingemischt, so war es mir doch niemals in den Sinn gekommen, nach erfolgter Trennung von mir beschriebene Zettel, sogenannte Kassiber, beim Spaziergange im Gefängnishofe zu verstecken, damit sie am anderen Morgen von jener gefunden würden, wie die junge Frau damals nach der Entdeckung zu ihrer eigenen Entlastung ausgesagt hatte.

Man glaubte ihr ohne weiteres, obgleich sich durch Schriftenvergleichung leicht hätte feststellen lassen, daß nicht ich, sondern sie selbst die Verfasserin der vielen Zettel war, die sie durch eine Besucherin an die Außenwelt hatte befördern lassen. Eine schärfere Untersuchung würde vielleicht sogar die Unmöglichkeit ergeben haben, in der behaupteten Weise einen Zetteltausch zu vollführen. Allerdings konnte ich mich seinerzeit vielfach überzeugen, welch scheinbare Unmöglichkeiten die Schlauheit und Durchtriebenheit, die Erfindungsgabe und taschenspielerhafte Geschicklichkeit Einzelner unter den besonderen Verhältnissen fast[229] spielend überwinden; wie sie selbst die gegebenen Umstände sich dienstbar machen und zu ihren Zwecken verwerten. Dennoch halte ich die Ausführbarkeit solcher Durchstechereien auf dem angegebenen Wege für vollständig ausgeschlossen.

Man bedenke, um was es sich handelt.

Zwei Gefangene der Frauenabteilung, die eine in den oberen, die andere in den unteren Stockwerken untergebracht, sollen sich insgeheim durch Zetteltausch verständigt haben. Wie schon früher bemerkt, geht die untere Abteilung nur Montags, Mittwochs und Freitags, die obere nur Dienstags, Donnerstags und Sonnabends in einer Morgenstunde im Gefängnishof spazieren. Ist es da wirklich glaubhaft, daß solche geheime Korrespondenz von einem Tage zum andern da verborgen werden kann, wo sie nicht nur über Nacht jedem Witterungswechsel preisgegeben, sondern auch am Tage den Späherblicken der Aufsichtsbeamten ausgesetzt ist? wo zudem nirgends ein eigentlicher Versteck vorhanden ist, sondern nur ein Rasenplatz mit eingerammten Wäschepfählen, auf dem ständig die Strafgefangenen aus dem Waschhaus unter Kontrolle einer Aufseherin tätig sind? –

Man glaube nicht, daß ich meinen eigenen Anwalt machen und die unverwertete Selbstverteidigung etwa hier anbringen wolle. Ich habe längst überwunden auch da, wo mir Unrecht geschehen.[230]

Ich möchte einzig und allein um späterer Schicksalsgenossen willen nochmals feststellen, welch übertriebener Wert – vielleicht unbewußt – vonseiten der Richter auf das Leumundszeugnis gelegt wird; wie leicht sich andererseits die Justiz bisweilen von Leuten täuschen läßt, die ihr als unbedingt vertrauenswürdig erscheinen.

Fern sei es mir, mich beklagen zu wollen. Hatte ich mir doch durch meine Einmischung in eine fremde Strafsache das Vertrauen verscherzt. So mußte ich nun auch die Folgen tragen.

Dennoch konnte ich mich nicht der erwähnten marternden Gedanken entschlagen, wie es mir in Bezug auf die verlangte Arbeitsleistung im Zuchthause ergehen werde.

Um der fruchtlos grübelnden Sorge ein Ende zu machen, ließ ich mich eines Tages zum Oberstaatsanwalt vormelden, ihn um Rat und Beistand in meinen Nöten zu bitten.

Dieser stets gütige und menschenfreundliche Vorgesetzte empfing mich nicht nur sogleich, er suchte auch meine Sorge zu zerstreuen, indem er sagte:

»Darüber beruhigen Sie sich nur. Allerdings ist mir Arbeit und Disziplin des Zuchthauses zu X. gänzlich unbekannt. Das aber wird und muß sicher überall auf den ersten Blick eingesehen werden, daß[231] Sie in Ihrem derzeitigen Zustande keine schwere Arbeit leisten können.«

»Wenn es dort aber keine leichten Arbeiten gibt –« wandte ich ein.

»Die gibt es sicher überall,« erwiderte er. »Sie sind doch nicht die einzige Kranke und Schwache. Unsere Strafanstalten sind heute keine mittelalterlichen Folterstätten mehr, wo die Gefangenen systematisch gequält werden. Darüber dürfen Sie sich beruhigen.«

Trotz dieser tröstlichen Versicherungen bin ich die quälende Sorge wegen der Arbeitsleistung nicht früher gänzlich los geworden, bis nach meiner Einlieferung in das Zuchthaus zu X. die darauf bezüglichen Annahmen des Oberstaatsanwalts volle Bestätigung fanden. –

Noch über einen Monat weilte ich nach meiner Verurteilung als Gast im Untersuchungsgefängnis zu D. in keineswegs angenehmer Situation.

Von den Aufseherinnen ließen selbst die sich nicht mehr bei mir blicken, die früher bisweilen in meine Zelle gekommen waren, sich teilnehmend ein wenig mit mir zu unterhalten. Vielleicht war es ihnen untersagt worden, denn sie hielten kaum stand, sondern fertigten mich immer ziemlich kurz ab, wenn sie vor der Zelle stehend, meine Anfragen oder Bitten anhören mußten. Auch die Oberaufseherin kam nicht mehr zu einem kurzen gütigen Besuch mit ihrem[232] Schlüsselkörbchen, doch war sie niemals unfreundlich, wenn ich sie aus irgendeiner Ursache um eine Audienz bitten ließ.

Unser junger Pastor war seit kurzem nicht mehr an der Anstalt. Zwar hatte er mich vor seiner Versetzung noch besucht, mich an den in der Anstalt verbleibenden älteren Pfarrer gewiesen und mich bedeutet, daß dieser während der Vakanz die weiblichen Gefangenen mit zu beraten habe, dennoch konnte ich kein Zu trauen fassen, mich nicht entschließen, mich zu ihm vormelden zu lassen. Eines Tages jedoch betrat der alte Herr ganz zufällig meine Zelle. In der Frauenabteilung unbekannt, glaubte er eine der ihm gemeldeten Kommunikantinnen in mir zu besuchen. Nachdem durch Namensnennung der Irrtum sich aufgeklärt hatte, wollte er schleunigst wieder weggehen. Ich aber wollte die Gelegenheit nicht ungenutzt vorüberlassen. Sehnte ich mich doch nach Aussprache, nach einem teilnehmenden Zuspruch. Darum suchte ich den Davoneilenden aufzuhalten.

»Darf ich Herrn Pastor um einen Augenblick Gehör bitten?« rief ich ihm nach.

Schon an der Tür angelangt, wandte er sich um, und ich erhielt die seltsame Antwort:

»Nein, zu Ihnen darf ich gar nicht kommen,« worauf er sich wieder zum Fortgehen anschickte.

Völlig verblüfft glaubte ich an einen Irrtum,[233] den ich sofort aufklären wollte. Ich trat deshalb nahe zur Tür, um die allzuschnelle Schließung zu hindern und rief dringend:

»Bitte, Herr Pastor, nur auf ein Wort!«

Aber auch diesmal fand ich kein Gehör bei dem Geistlichen, erhielt vielmehr den nämlichen befremdenden Bescheid:

»Es geht nicht. Ich darf nicht zu Ihnen kommen.«

Darauf schloß er rasch die Tür, ohne mir Zeit zu lassen, eine weitere Frage an ihn zu richten, mich zu erkundigen, wieso er nicht dürfe, wie einem Seelsorger verwehrt werden könne, einen Gefangenen, der vielleicht in verzweifelter Gewissensqual seinen Zuspruch begehrt, in seiner Zelle zu besuchen, eine Gunst, die selbst dem zum Tode verurteilten Mörder zuteil wird. Der Herr Pfarrer konnte ja doch nicht wissen, um was es sich bei der Unterredung handelte. Auch hätte ich ihn fragen können, wieso mich dann der junge Geistliche nicht nur anstandslos besucht, sondern mich auch für die fernere Zeit meines Hierseins ausdrücklich an seinen älteren Amtsbruder verwiesen habe.

So wurde mir die letzte Zeit im Untersuchungsgefängnis auch nach meiner Verurteilung auf alle Weise erschwert, weil mir alles abgeschnitten war, was zu meiner Erleichterung dienen konnte.

In den ersten Tagen nach stattgefundener Verhandlung[234] brachten mir noch die verschiedenen Schlußvorführungen einige Abwechselung. Doch waren auch sie nur kurze und mitunter wenig angenehme Unterbrechungen des eintönigen Daseins.

Nachdem ich in der Kanzlei der Strafkammer meine Strafe angenommen und mich zum Antritt derselben bereit erklärt, also bekundet hatte, daß ich auf das jedem Verurteilten zustehende Recht verzichte, das Urteil auf dem Wege der Revision anzufechten, so lange es noch nicht rechtskräftig geworden war, gehörte ich von da ab wieder unter die Botmäßigkeit des Staatsanwalts, der mich verschiedentlich wegen der Vorbereitungen zu meiner Einlieferung vorführen ließ. Es handelte sich dabei jedoch wie gesagt immer nur um kurze, trockene Auseinandersetzungen geschäftlicher Art, um Aufbewahrung oder Vernichtung verschiedener Schriftstücke und um ähnliche persönliche Angelegenheiten, über die ich nach langer Zeit wieder, mir bereits ganz ungewohnt, um mein Wollen gefragt wurde.

Dem Staatsanwalt untersteht der Verurteilte vom Strafantritt bis zur Einlieferung, die von dieser Behörde aus angeordnet wird. An den Staatsanwalt hat er sich auch mit all seinen etwaigen Anträgen zu wenden in Bezug auf Mitgabe von Eigentumsgegenständen, Informationsbriefen an Angehörige, Geschäftsfreunde oder anderen Anhang, sowie wegen[235] Bitten um Gewährung von Abschiedsbesuchen naher Angehöriger.

Für mich kam von all diesem nur das allerwenigste in Frage. Damit war auch nach dieser Richtung hin die Möglichkeit der Aufregung zwar geringer, die Einförmigkeit dagegen um so erdrückender.

Quelle:
Hoff, Marie: Neun Monate in Untersuchungshaft. Erlebnisse und Erfahrungen, Dresden, Leipzig 1909, S. 227-236.
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