Trost für Vernachlässigste. Wohl-, hochwohl-usw. geboren.

[60] Diesmal möchte ich mich über Titulaturen auslassen, z.B. wie man geboren ist, ob »wohl«, »hochwohl«, »hochundwohl« oder sonstwie – ferner wie man Andere oder sich selbst benamst, z.B. beim Vorstellen, beim Adressiren, bei der schriftlichen oder mündlichen Anrede usw.

Zuvor noch eine das Besuchsthema betreffende Anfrage: »Wie verhält sich ein alleinstehender Herr, der bei einer Familie Besuch gemacht hat, wenn er nicht eingeladen wird, oder wenn sein Besuch vom Hausherrn nicht einmal erwidert wird?« – Vor der Enttäuschung, nicht eingeladen zu werden, wird man sich meist bewahren, wenn man vorsichtig ist und erst zu fühlen oder sich zu orientiren sucht, ob man der betreffenden Familie persönlich angenehm ist. Es ist doch auch der Fall möglich,[60] daß eine Familie ihren Verkehrskreis nicht erweitern oder auch nur auf bestimmte Kreise der Gesellschaft beschränken will, zu denen der seine sogenannte Aufwartung machende nicht gehört. Einem innerlich vornehmen Menschen wird es jedenfalls lieber sein, nicht eingeladen zu werden in dem Falle, daß sein Verkehr der betreffenden Familie nicht genehm ist. Durch meinen Besuch sage ich doch nur, daß ich gern in dem betreffenden Hause verkehren möchte; es wäre aber doch anmaßend, zu verlangen, daß dieser mein persönlicher Wunsch auf alle Fälle erfüllt wird. Das allerdings ist Sitte, daß der Hausherr – schon gewissermaßen als Quittung für den Antrittsbesuch – seinen Gegenbesuch macht oder denselben wenigstens durch Zusendung seiner Visitenkarte markirt. Geschieht auch das nicht, so werde ich unter Umständen – wenn mir die Sache eben wichtig genug erscheint – durch direkte Anfrage oder indirekt den vorliegenden Grund zu erfahren suchen. Das Dienstpersonal kann ja, falls mein Besuch nicht angenommen wurde, vergessen haben, meine Visitenkarten abzugeben, dieselben können verloren, und ich selbst in Vergessenheit geraten sein. Letzteres spricht dann allerdings nicht für eine mir entgegengebrachte[61] besondere Zuneigung. Wenn ich aber annehmen müßte, mein Besuch sei absichtlich nicht erwidert worden – so ist es stolzer und praktischer, als den tief Gekränkten zu markiren, wenn ich mich damit tröste, daß ich mir sage: durch Fehler Anderer werde ich selbst weder besser noch schlechter, und ich verzichte gern auf den Verkehr mit Jemandem, der mich nicht mag, und der mir gegenüber nicht einmal die einfachste Höflichkeitspflicht des Gegenbesuches beobachtet. Will mich aber Jemand durch Unterlassung des Gegenbesuches brüskiren oder – auf Deutsch gesagt – vor den Kopf stoßen, so könnte ich ja dem Betreffenden keinen größeren Genuß verschaffen, als wenn ich den tief Verletzten spiele. In solchen Fällen muß man eben Selbstbewußtsein haben und sich sagen: »Wer mich nicht mag, den mag ich schon lange nicht.«

Traurig ist es, wenn man den Anderen thatsächlich Grund zu ihrer Antipathie bietet. Ein Bekannter, den ich für thöricht und prätentiös und sonst noch alles mögliche Andere halte, klagte mir einmal sein Leid, von einem Familien-Oberhaupte keinen Gegenbesuch erhalten zu haben. Ich dachte bei mir: »Sie sind der betreffenden Familie wahrscheinlich gerade so unausstehlich[62] wie mir,« sagte ihm aber: »Solange Sie den Grund nicht wissen, nehmen Sie doch den günstigsten Fall an, daß irgend eine Vergeßlichkeit vorliegt.« – Bekanntlich soll man ja nicht Alles, was man denkt, auch sagen, sondern nur Alles, was man sagt, auch denken.

Jetzt, meine wohl- und hochwohl- usw. geborenen Leser, zur Etikettefrage des Titulirens. Zunächst, wie titulirt man schriftlich auf dem Couvert und in der brieflichen Anrede? Die Titel »hochwohl- usw. geboren« sind eigentlich dadurch überflüssig, daß sie stets verbunden sind mit diesem oder jenem Stande oder adeligen Namen. Da z.B. jeder Herr von A. – mit ganz geringen Ausnahmen, die ich später anführen werde – wegen dieses kleinen »von« und jeder aktive deutsche Leutnant B. als deutscher Offizier Anspruch auf den Titel »hochwohlgeboren« hat, so ist es doch vom logischen Standpunkt aus überflüssig, auf dem Couvert dem Adressaten jedesmal dies oder jenes Geburtsattest auszustellen. Aber die allmächtige Herrscherin »Etikette« will es. Eine Erklärung hierfür kann nur die sein, daß sich in den Augen der meisten Menschen der Zusatz »so und so geboren« zur Adresse feierlicher und großartiger[63] ausnimmt. Der letzte Teil des Wortes, das »geboren«, sollte doch darauf hindeuten, daß der Titel auf die Zeit der Geburt Bezug nimmt; aber als er das Licht der Welt erblickte, der Leutnant – schlank weg – A., war er als Kind bürgerlicher Eltern, des Herrn und der Frau A., nur wohlgeboren, und als die Frau Baronin von A., geborene B., als Tochter des Herrn und der Frau B. geboren wurde, war sie ebenfalls nur wohlgeboren. Also mit einer logischen Begründung für diese Titulaturen kann ich diesmal beim besten Willen nicht dienen. In früheren Zeiten führte den Titel »wohlgeboren« der Graf, welcher jetzt bekanntlich »hochgeboren« titulirt wird, auch wenn seine Wiege in gleicher Höhe mit dem Meeresspiegel gestanden hat. Jetzt hat den Titel »wohlgeboren« jeder Bürgerliche, wenn er nicht etwa als aktiver deutscher Offizier oder, als im Hofrange mindestens eines Rates vierter Klasse stehend, gleich dem adligen Wickelkind ein »hochwohlgeborener« ist. Da man noch weniger als »Wohlgeboren« heutzutage nicht sein kann – dies »noch weniger« meine ich im Sinne eines Titulaturen-Schwärmers –, so hat die Bezeichnung »wohlgeboren« auf Couverts und in[64] Briefen gegen früher sehr abgenommen. Ich verwende sie nur noch, wenn ich einmal ganz besonders kalt-höflich, unfreundlich oder hochmütig sein will. Auf den Titel »hochwohlgeboren« legen vielfach Diejenigen Wert, denen er nach unserem landesüblichen Zeremoniell nicht zusteht, z.B. manche Tochter eines »hochwohlgeborenen« Vaters mit bürgerlichem Namen. Sogar die Tochter eines Ministers A. oder eines Generals B. ist nach strengem Zeremoniell nur »wohlgeboren«. Wie jede andere, so überträgt sich auch diese Titulatur des Geburtsältestes des Mannes nur auf seine Frau, nicht auf seine Kinder – ausgenommen beim Adel. Es ist Sitte, einer verheirateten Frau eine möglichst hohe Titulatur zu geben, also an die Frau von A., geb. B., adressire ich: »An Ihre Hochwohlgeboren Frau von A., geb. B.«, trotzdem sie als Letztere doch nur »wohlgeboren« wäre, und an die Frau A., geb. Gräfin B., adressire ich »An Ihre« oder »Ihrer Hochgeboren Frau A., geb. Gräfin B.«; in letzterem Falle also nimmt man einmal dem Worte »geboren« entsprechend Rücksicht auf den Titel, welcher der Betreffenden durch ihre Geburt als der Tochter eines Grafen zusteht. Als »hochwohlgeboren«[65] gilt von Bürgerlichen, wie schon erwähnt, der deutsche Offizier und Derjenige, der nach der Hofrangordnung zum Mindesten Rat vierter Klasse ist. Auch bürgerliche Rittergutsbesitzer titulirt man gewöhnlich auf Adressen mit »hochwohlgeboren«. Offiziere und Beamte behalten diese Titulatur bis zur Exzellenz, dem Titel der Generalleutnants und der Wirklichen Geheimen Räte. Unter Kaiser Friedrich wurde eingeführt, daß der Oberpräsident, der höchste Verwaltungsbeamte einer Provinz, – auch wenn er nicht Wirklicher Geheimrat ist – solange er aktiv ist, den Titel Exzellenz führt. Exzellenz rangirt vor »hochgeboren«, dem Titel des Grafen, während z.B. im Allgemeinen ein Graf, der Generalmajor ist, beim Militär auch dienstlich nicht Herr General, sondern »Herr Graf« angeredet wird, allerdings nicht durchgängig; so erzählte man mir, daß der jetzige Chef des Militär-Kabinetts, Graf Hülsen-Häseler, sich als Kommandeur der »Maikäfer« – des Garde-Füsilier-Regiments – im Dienst nicht »Herr Graf«, sondern entsprechend seiner militärischen Charge »Herr Oberst« anreden ließ.

Zum sogenannten »Niederen Adel« gehören die Herren »von«, die Barone oder Freiherren[66] und die Grafen. »Hochwohlgeboren« sind die Herren »von« und die Barone oder Freiherren. Eine ganz besondere Finesse ist es, die Barone oder Freiherren schriftlich mit »hochundwohlgeboren« zu bezeichnen, um sie auch im Geburtszeugnis von den »hochwohlgeborenen« Herren von X. zu unterscheiden. Zwischen Baron und Freiherr soll übrigens auch ein Unterschied bestehen; im Allgemeinen aber gilt Baron oder Freiherr als ein und dasselbe, und Freiherr eben als die mehr deutsch klingende Bezeichnung. Trotzdem verwendet man die Ausdrücke »Freiherr, Freifrau und Freiin« – letzteres: die Tochter eines Freiherrn – nur beim Adressiren auf Couverts und beim mündlichen Vorstellen, hingegen nicht in der schriftlichen oder mündlichen Anrede. Letzteres ist eben nicht Sitte; und die gute Sitte ist in mancher Hinsicht eine äußerst launenhafte Dame, sie würde über die Anrede »Herr Freiherr« als sonderbar klingend mokant lächeln, verlangt aber die Anrede »Herr Kammerherr«, wenn derselbe ein Herr von X. oder Baron X. ist. Den Kammerherrn Graf X. nennt man »Herr Graf«.

Beim Abschnitt »Baron oder Freiherr« möchte ich noch ein Geheimnis enthüllen. Wie[67] man früher die Tochter des Grafen französisch »Komtesse« nannte (jetzt nennt man sie deutsch »Gräfin« wie ihre Mutter), so hat man für die ledige Tochter eines Barons analog Komtesse die Bezeichnung »Baronesse« erfunden. Dies Wort klingt französisch, existirt aber nicht in der französischen Sprache. Irgend ein Mächtiger im Gebiete »Guter Ton« hat deshalb eingeführt, statt »Baronesse« die Tochter des Barons auch »Baronin« zu nennen, also ebenso wie ihre Mutter, die Frau »Baronin«. Es ist dies noch ziemlich wenig bekannt, deshalb sprach ich von der »Enthüllung eines Geheimnisses«. – Der »wohlgeborene« Metteur hat mir meinen Platz für Etikettefragen genau bemessen; deshalb will ich für dieses Mal mit folgendem Beispiel für schicke Adressirung schließen: »Ihrer Hochundwohlgeboren der Baronin Anna von B. auf Schloß B. usw.«

Der Artikel »der« vor »Baronin« ist von besonderer Wichtigkeit – darüber ein andermal. Die Baronin ist hier die ledige Tochter eines Barons, dasselbe wie »Freiin« oder wie das schwülstig klingende »Freifräulein«.[68]

Quelle:
Pilati, Eustachius Graf von Thassul zu Daxberg: Etikette-Plaudereien. Berlin 3[1907], S. 60-69.
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