2. Höflichkeitsbezeugungen bei Personen von geringerem Rang und Stand, wie bei Untergebenen.

[100] Man prahlt und überhebt sich nicht, läßt im Dienste tieferstehende Personen nicht ihre untergeordnete Stellung fühlen; ist stets höflich; bietet die Zeit, wünscht Guten Morgen nsw.; sagt beim Fortgehen Adieu; wünscht beim Entlassen Glück für die Zukunft, beim Abschied Lebewohl; bittet bei besonderen Dienstleistungen, die Güte haben zu wollen. Bei angenehmen Ereignissen wünscht man Glück, beklagt und bedauert den Betreffenden bei traurigen; man versichert seine Gunst und Empfehlung; rechnet bei gegebenen Auftrag auf Bereitwilligkeit und pünktliche Besorgung.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 100-101.
Lizenz:
Kategorien: