Im Kino.

[45] Im allgememen gelten für das Kino dieselben Grundsätze wie für den Besuch des Theaters. Da aber das Kino etwas Alltäglicheres ist als das Theater, bestehen durchaus keine Bedenken dagegen, im Straßenanzug ins Lichtspieltheater zu gehen. Ob der Kinobesuch überhaupt zu empfehlen ist, fragt Gunther. Darauf läßt sich eine allgemeingültige Antwort nicht geben; denn es gibt wertlose und wertvolle Filme. Auf die lehrreichen Filme wird in den Organisationen der HJ. und im B. d. M.[45] schon an und für sich hingewiesen. Denkt doch nur an »Hitlerjunge Quer«, »SA.-Mann Brand«, »Theodor Körner«, »Der Choral von Leuthen«. Achtet auf die Besprechung der Filme, daraus könnt ihr schon erkennen, ob es sich lohnt, den Film anzusehen oder nicht. An und für sich fesseln die Lichtbilddarstellungen den Zuschauer dermaßen, daß ihm zu störenden Unterhaltungen gar keine Zeit bleibt. Sollte sich doch einmal ein Störenfried unangenehm bemerkbar machen, so wäre es richtig, ihn mit Schimpf und Schande an die Luft zu setzen, falls er durchaus nicht hören will. Aber dafür sorgen auch schon die übrigen Besucher in ihrem eigenen Interesse. Sei stets darauf bedacht, daß dir selbst nicht einmal so etwas zustößt. Es wäre eine Schande für dich und deine Schar.

Ist ein Film für Jugendliche nicht freigegeben, so darfst du, falls du noch nicht 16 Jahre alt bist, die Vorstellung nicht besuchen, da du sonst gegen die Polizeivorschriften verstößt und dir empfindliche Strafen zuziehst. Es dürfte dir ja auch bekannt sein, daß junge Menschen, die einmal mit dem Strafgesetz zu tun gehabt haben, kurzerhand aus der HJ. oder dem B. d. M. entfernt werden.

Darum gib in deinem Lebenswandel niemals der Polizei Anlaß zum Einschreiten.

Quelle:
Schütte, Carl: Willst du erfahren was sich ziemt? Caputh-Potsdam [o. J.], S. 45-46.
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