Beilage G.

[19] Seine Majestät der Kaiser und König haben, wie ich zu gefälliger Kenntnisnahme ergebenst mittheile, durch Allerhöchste Ordre vom 1. Mai d.J. zu bestimmen geruht, dass die Civil-Uniform tragenden Herren befugt sein sollen,


1. zur gestickten Uniform

a) bei grosser Gala im Königlichen Schlosse zu Berlin, den dortigen Königlichen und Prinzlichen Residenzen, im Stadtschlosse zu Potsdam und im Neuen Palais bei Potsdam anstatt der langen weissen Beinkleider fortan Kniehosen von weissem Kasimir mit bezogenen Knöpfen, weisse seidene Strümpfe und Schuhe mit blanken Schnallen nebst Degen in weisser Scheide zu tragen; ausserhalb der vorgenannten Schlösser und Palais jedoch, bei Festlichkeiten in anderen Schlössern, sowie im Freien, wenn es nicht etwa für jeden besonderen Fall anders befohlen wird, Beinkleider von der Farbe des Uniform-Rocks mit Gold- beziehungsweise Silber-Tressen anzulegen;

b) zu halber Gala überall die langen Beinkleider von der Farbe der Uniform mit Gold- beziehungsweise Silber-Tressen zu tragen.

2. Bei befohlener Hoftrauer für die ganze Zeit derselben in den vorstehend la genannten Königlichen und Prinzlichen Residenzen

a) zur grossen Gala statt der langen Beinkleider von der Farbe des Uniform-Rocks Kniehosen von schwarzem Kasimir, schwarze seidene Strümpfe und Schuhe mit schwarzen beziehungsweise blanken Schnallen (je nach Abstufung der Trauer) nebst Degen mit schwarzer beziehungsweise weisser Scheide (je nach der Abstufung der Trauer),

b) zur halben Gala die Beinkleider von der Farbe der Uniform mit Gold- beziehungsweise Silber-Tressen zu tragen.

Ferner sollen

3. diejenigen Herren, welchen der blaue Uniforms- Frack zusteht, befugt sein zur kleinen Uniform bei Festlichkeiten in den unter 1 a genannten Königlichen Schlössern und Residenzen ebenfalls Kniehosen von schwarzem Kasimir, schwarze seidene Strümpfe und Schuhe mit schwarzen Schleifen oder auch enganschliessende, bis zum Knöchel reichende Beinkleider (collants) zu tragen.

Bei allen anderen Gelegenheiten, sofern nicht ein besonderer Befehl für den einzelnen Fall ergeht, verbleibt es, wie bisher, bei den langen schwarzen Beinkleidern zum kleinen Uniforms- Frack.


Berlin, den 31. Mai 1900.


Der Oberst-Kämmerer

Graf zu Stollberg.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 19-20.
Lizenz:
Kategorien: