Beilage 10.

[56] Reglement

zum

Leichenbegängnisse Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Heinrich von Preussen, im Dom zu Berlin am 7. November 1846.

Seine Majestät der König haben zu befehlen geruht, dass der Sarg, in welchem sich die Hohe Leiche des Hochseligen Prinzen Heinrich Königl. Hoheit befindet, nach dessen Ankunft in der Stille nach der Domkirche gebracht und auf der Estrade vor dem Altar niedergesetzt werden, das Leichenbegängniss aber mit den einem Königlichen Prinzen und dem Hohen militairischen Range des Hochseligen gebührenden Ehrenbezeigungen vor sich gehen soll.


1.


Der Tag des Leichenbegängnisses ist auf den 7ten November, Morgens 9 Uhr, angesetzt.


2.


An diesem Tage wird früh zwischen 8 und 9 Uhr in drei Pulsen mit den Glocken sämmtlicher Kirchen der Stadt geläutet, wozu die Domkirche das Zeichen giebt.

Wenn zuerst geläutet worden, treten die dazu bestimmten 6 Stabsoffiziere incl. des Adjutanten des Hochseligen Prinzen, Majors Freiherrn von Moltke, hinter die sechs Tabourets neben dem Sarge, auf denen sich die Insignien befinden, welche vorher schon unter einer militairischen Eskorte nach der Domkirche gebracht worden sind; der genannte Adjutant Seiner Königlichen Hoheit hinter das Tabouret, auf dem die Kette des schwarzen Adler-Ordens liegt.

Auf dem oberen Ende des Sarges ruht die Krone, auf dem Sarge sind der Degen des Hochseligen Prinzen, die Schärpe und Handschuhe, das Band des schwarzen Adler-Ordens, des Ordens des eisernen Kreuzes, das St. Johanniter-Ordenskreuz und das Band des Kaiserlich Russischen St. Georgen-Ordens befestigt.


3.


Die zum Leichenbegängniss bestimmten Truppen, drei Escadrons Kavallerie, zwei Bataillone Infanterie, drei reitende und zwei Fussgeschütze, stellen sich, erstere auf dem Platze vor dem Dome, die Artillerie in der Kantianstrasse auf.


4.


Sobald zum erstenmale geläutet worden, stellen sich auch die hier anwesenden Ritter des St. Johanniter-Ordens, dessen Grossmeister der verewigte[57] Prinz war, neben der Estrade zu beiden Seiten des Sarges auf. Eben dahin begiebt sich die hier anwesende Deputation des Regiments des Hochseligen Prinzen und stellt sich an das Fussende des Sarges unten auf der Estrade.

Die Dienerschaft Seiner Hochseligen Königlichen Hoheit stellt sich im offenen Raume unter der Kanzel an dem ihr anzuweisenden Platze auf.


5.


Die zum Leichenbegängniss eingeladenen Personen:

die Generallieutenants und die Geheimen Staatsminister,

die Wirklichen Geheimen Räthe,

die Generalmajore,

die Königlichen Kammerherren,

versammeln sich gegen halb 9 Uhr im unteren Raum der Kirche, woselbst ihnen ihre Plätze angewiesen werden sollen.

Eben dahin begeben sich die Offizier-Corps der verschiedenen Regimenter hiesiger Garnison.


6.


Sobald Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie die Höchsten Herrschaften erschienen sind und hinter dem Sarge, dem Altare gegenüber, Platz genommen, auch Höchstdero Suiten sich hinter Höchstdenselben rangirt haben, beginnt der Gottesdienst durch ein Lied, welches der Dom-Chor anstimmt.


7.


Hierauf erfolgt die Begräbniss-Liturgie.

Bei dem Segen werden dreimal neun Kanonen gelöset und drei Salven von zwei Bataillons gegeben.

Die Orgel fährt mit der Musik fort, bis die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und die anderen Anwesenden den Dom wieder verlassen haben

Nach Lösung der Kanonen wird wiederum mit allen Glocken eine halbe Stunde lang geläutet.

Die Insignien werden von den dazu bestimmten Unteroffizieren unter einer militairischen Bedeckung nach dem Schlosse gebracht.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 56-58.
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