Beilage 11.

[58] Reglement

zum

Leichenbegängnisse Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Friedrich Wilhelm Ludwig von Preussen, im Dom zu Berlin am 31. Juli 1863.

Seine Majestät der König haben zu befehlen geruht, dass der Sarg, in welchem sich die sterbliche Hülle des Hochseligen Prinzen Friedrich Wilhelm Ludwig von Preussen Königlicher Hoheit befindet, in der Stille nach der Domkirche gebracht werde. Daselbst wird derselbe auf der Estrade vor dem Altar niedergesetzt. Das Leichenbegängniss aber soll mit den einem Feldmarschall gebührenden Ehrenbezeigungen vor sich gehen.


§. 1.


Der Tag des Leichenbegängnisses ist auf den 31. Juli Morgens 11 Uhr angesetzt.


§. 2.


An diesem Tage wird früh zwischen 9 und 10 Uhr in drei Pulsen mit den Glocken sämmtlicher Kirchen der Stadt geläutet, wozu die Dom-Kirche das Zeichen giebt.

Wenn zuerst geläutet worden, tritt der Hofmarschall, Oberst-Lieutenant von Pritzelwitz, an das Kopfende des Sarges, der erste Adjutant des Hochseligen Prinzen, General-Major Baron von Knobelsdorff, tritt hinter das Tabouret, auf dem die Kette des Schwarzen Adler-Ordens liegt, der als zweiter Adjutant kommandirte Premier-Lieutenant Freiherr von Reitzenstein hinter das Tabouret, auf welchem sich der Stern und das Band des rothen Adler-Ordens befinden.

Auf dem oberen Ende des Sarges ruht die Krone, auf dem Sarge sind der Pallasch des Hochseligen Prinzen, die Schärpe und Handschuhe, das Band des Schwarzen Adler-Ordens, die Insignien des eisernen Kreuzes, die Kriegsdenkmünze, so wie die Insignien des Kaiserlich Russischen St. Georgen-Ordens befestigt.


§. 3.


Die zum Leichenbegängniss bestimmten Truppen,

3 Bataillone Infanterie,

4 Escadrons Cavallerie,

4 Reitende und

8 Fussgeschütze der Garde-Artillerie,

stellen sich, erstere auf dem Platz vor dem Dom, die Geschütze in der Cantian-Strasse auf.
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§. 4.


Die Deputation des Schlesischen Cürassier-Regiments No. 1. (Prinz Friedrich), dessen Chef der Hochselige Prinz war, stellt sich unten rechts vom Sarge auf die Estrade. Ebendahin, zur linken Seite des Sarges, begiebt sich die Dienerschaft Seiner Königlichen Hoheit.

Die zum Leichenbegängnisse eingeladenen Personen, die General-Lieutenants und Staats-Minister, die Wirklichen Geheimen Räthe, die General-Majore und die Königlichen Kammerherren, versammeln sich um 101/2 Uhr im untern Raume der Kirche, woselbst ihnen ihre Plätze angewiesen werden sollen. Ebendahin begeben sich die Offizier-Corps der verschiedenen Regimenter.


§. 6.


Sobald die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, die Prinzen Alexander und Georg, Königliche Hoheiten, als Höchste Leidtragende, und die anderen Höchsten Herrschaften erschienen sind und Platz genommen, auch Höchstdero Suiten sich hinter Höchstdenselben rangirt haben, beginnt der Gottesdienst durch ein Lied, welches der Dom-Chor anstimmt.


§. 7.


Hierauf erfolgt die Begräbniss-Liturgie. Bei dem Segen werden dreimal zwölf Kanonen gelöst und drei Salven von drei Bataillons gegeben.

Die Orgel fährt mit der Musik fort, bis die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und die anderen Anwesenden den Dom wieder verlassen haben.

Nach Lösung der Kanonen wird wiederum mit allen Glocken eine halbe Stunde lang geläutet.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 58-60.
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