Beilage 18.

[89] Aenderungen,

welche die Beilage zu dem Allerhöchsten Reglement vom 15. December 1873 für zukünftige Feierlichkeiten zu erleiden hat.

Die Beilage zu dem Allerhöchsten Reglement vom 15. December 1873 hat von pos. 19 ab für zukünftige Feierlichkeiten folgende Aenderungen zu erleiden:


pos. 19 zwei adelige Marschälle,

der Reichskanzler, die General-Feldmarschälle, die Fürsten, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, die Generale, die hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Minister des Königlichen Hauses und die Staats- Minister, die Bevollmächtigten zum Bundesrathe und die Präsidenten beider Häuser des Landtages, die Wirklichen Geheimen Räthe, der Chef- Präsident des Ober-Tribunals, der Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenraths, der Chef-Präsident der Ober-Rechnungs-Kammer und die Ober-Präsidenten;

pos. 20 zwei Marschälle,

Deputirte der Reichsbehörden;

pos. 21 ein Marschall,

das Ministerium des Königlichen Hauses;

pos. 22 ein Marschall,

das Civil- und Militär-Kabinet,

hierauf folgen Deputationen der Staats-Ministerien und der denselben unmittelbar untergebenen Behörden;

pos. 23 ein Marschall,

Deputirte des Staats-Ministeriums;

pos. 24 bis 31 je ein Marschall und Deputirte der anderen Ministerien in der aus der dienstlichen Rangstellung bezüglich der Anciennetät der Ressort-Chefs als Staats-Minister sich ergebenden Reihenfolge; hiernächst kommen Deputationen der übrigen höheren Staatsbehörden;

pos. 32 ein Marschall,

Deputirte des Evangelischen Ober-Kirchenraths;

pos. 33 ein Marschall,

Deputirte der Ober-Rechnungskammer;

pos. 34 ein Marschall,

Deputirte des Ober-Tribunals und der Staatsanwaltschaft bei demselben;[90]

pos. 35 ein Marschall,

Deputirte des Kammergerichts und der Staatsanwaltschaft bei demselben;

pos. 36 ein Marschall,

Deputirte des Revisions-Collegiums für Landes- Kultursachen;

pos. 37 ein Marschall,

Deputirte des Konsistoriums der Provinz Brandenburg;

pos. 38 ein Marschall,

Deputirte des Provinzial-Schul-Collegiums und des Medicinal-Collegiums der Provinz Brandenburg;

pos. 39 ein Marschall,

Stände der Kurmark Brandenburg;

pos. 40 ein Marschall,

Stände aus den übrigen Provinzen;

pos. 41 ein Marschall,

Deputirte der Regierung zu Potsdam;

pos. 42 ein Marschall,

Deputirte der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Künste zu Berlin;

pos. 43 ein Marschall,

Deputirte der Universität zu Berlin;

pos. 44 ein Marschall,

Deputirte des Polizei-Präsidiums zu Berlin;

pos. 45 ein Marschall,

Deputirte des Stadtgerichts zu Berlin und des Kreisgerichts zu Potsdam und der beiden fungirenden Staatsanwaltschaften;

pos. 46 ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Berlin;

pos. 47 ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Potsdam.

Fußnoten

1 Der grosse König starb, wie bekannt, am 17. August 1786, die stille Beisetzung in der Garnisonkirche zu Potsdam erfolgte am Abend des 18. August, das Militair fing am 20. August zu trauern an, die eigentliche tiefe Landestrauer wurde am 21. August angelegt, die Ausstellung des leeren Paradesarges erfolgte erst am 9. September, drei Wochen nach dem Tode, und hieran schloss sich der Leichenconduct und die kirchliche Feierlichkeit, wobei ebenfalls der leere Paradesarg in Anwendung kam.


2 Bei dem Leichenbegängnisse Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preussen geruhten Seine Majestät von diesem Herkommen abzuweichen, indem Allerhöchstdieselben auch an dem Leichenzuge Theil nahmen.


3 Auch von dieser herkömmlichen Bestimmung ist schon abgegangen worden, indem. Ihre Majestät die verwittwete Königin Elisabeth dem Leichenbegängnisse Seiner Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV. beiwohnte. Bei dem Begräbnisse des Grossen Kurfürsten folgte die Kurfürstliche Wittwe, und zwar, wie damals üblich, ganz weiss gekleidet.


4 Die Beisetzung fand schon am 30. Juli statt. S. pag. 21.


5 Die Beisetzung fand, wie schon oben bemerkt (Pag. 13. Anm. unter dem Text), 30. Juli statt. S. Pag. 21.


6 Hierzu sind auch die den verschiedenen Hof-Verwaltungs-Aemtern angehörigen Secretaire, Journalisten und Registratoren, insofern sie keine Uniform tragen, so wie die Kastellane, Köche, und Küfer, die Hofgärtner und Ober-Gartengehülfen zu rechnen.


7 Auf Allerhöchsten Befehl haben die Pagen, der rauben Jahreszeit wegen, bei dem am 20. December 1873 stattgehabten Leichenbegängnisse. Ihrer Majestät der verwittweten Königin lange schwarze Tuchbeinkleider und Stiefel getragen, wovon bei entsprechender Veranlassung auch wieder Gebrauch gemacht werden kann.
[91]

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 89-92.
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