Beilage 5.

[22] Reglement

zu dem

feierlichen Leichenbegängnisse Seiner Hochseligen Majestät Friedrich Wilhelms III., Königs von Preussen etc., im Dom zu Berlin am 11. Juni 1840.

I.


Der Tag des Leichenbegängnisses ist auf den 11ten Juni angesetzt.

An diesem Tage werden Morgens von 10 bis 11 Uhr die Glocken sämmtlicher Kirchen der Stadt in 3 Pulsen geläutet; desgleichen wird von 11 Uhr an, so lange bis der Zug in den Dom eingetreten ist, geläutet, und, nachdem die Kanonen abgefeuert worden sind, zum dritten Male eine halbe Stunde lang.


II.


Die Versammlung der den Leichenzug bildenden Personen geschieht in folgender Art:

Um 9 Uhr Morgens versammeln sich in dem Lokale des Königlichen Marstalls, und zwar in der grossen Reitbahn: die Königlichen Stall- und Livree-Bedienten, in dem Obermarstall-Gebäude Portal No. 36.: die Königlichen Haus-Offizianten, Beamten der Königlichen Hof-Behörden etc. und die Königlichen Leib-und Hof-Pagen, welche bestimmt sind, den Zug zu eröffnen.

Ferner finden sich zu derselben Zeit im Lokal des Königlichen Marstalls die 4 Lieutenants ein, welche bestimmt sind, während der Fahrt des Leichenwagens nach dem Schlosse die Zipfel des Leichentuchs zu halten.

Die 12 Unteroffiziere und die 4 Lieutenants, welche den Baldachin tragen und die Kordons halten sollen, bis solche den dazu bestimmten Generalen übergeben werden, finden sich in dem kleineren (2ten) Schlosshofe ein, nehmen den Baldachin in Empfang und erwarten daselbst die Ankunft des Königlichen Leichenwagens.

In dem Königlichen Schlosse versammeln sich um 91/2 Uhr in dem Corps de logis Sr. Hochseligen Majestät König Friedrich Wilhelms II.:


Die Kammerherren, der Königliche Leibarzt und die beiden andern Aerzte, die Hof-Chargen, die Marschälle, welche den Reichs-Insignien vorangehen, und die 12 Obristen, welche zum Tragen des Sarges bestimmt sind, in dem Vorzimmer zunächst dem Thonzimmer. Ebendaselbst versammelt sich die ganze Geistlichkeit, um demnächst der bei dem Königlichen Sarge vorzunehmenden geistlichen Handlung beizuwohnen.

2. Die 8 Stabs-Offiziere, welche mit Führung der Pferde des Leichenwagens beauftragt sind, die 12 Generale, welche den Baldachin tragen,[23] die 4 Generale, welche die Kordons zu halten haben, und die 4 Ritter des Schwanken Adler-Ordens, welche die Zipfel des Leichentuches tragen, versammeln sich in dem Vorzimmer zunächst dem Garde du Corps-Saal.

3. Die zur Bedeckung kommandirten 2 Stabs-Offiziere und 12 Kapitains versammeln sich im Garde du Corps-Saal und erwarten den Sarg daselbst.

4. Der General der Infanterie und General-Adjutant v.d. Knesebeck, welcher zum Tragen des Reichs-Paniers bestimmt ist, die beiden anderen General-Adjutanten und die zum Tragen der Reichs-Insignien designirten Staatsminister finden sich um 91/2 Uhr in dem Thronzimmer ein, um das Reichs-Panier und die Insignien zu übernehmen, indem sie sich durch das Schlossportal No. 5. direkt durch den Garde du Corps-Saal in das obengenannte Zimmer begeben.

5. Die dem Leichenwagen folgenden Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften versammeln Sich um 103/4 Uhr im Spiegelsaale, neben dem Pfeilersaal des Königlichen Schlosses. Ihre Suiten bleiben im Pfeilersaal.

6. Die Generale, Staats-Minister, Wirklichen Geheimen Räthe, Ober-Präsidenten und hohen Standes-Personen, welche den Hohen Leidtragenden zunächst folgen sollen, versammeln sich um 91/2 Uhr in dem Pfeilersaal (Einfahrt durch das Portal No. 3., dann links im Winkel; Eingang durch die hintere Garderobe Sr. Majestät König Friedrich Wilhelms des II.).

7. Die sämmtlichen Deputationen der Königl. Behörden, der Universität, Akademieen, Landstände, sowie der Magisträte und Stadtverordneten versammeln sich zu derselben Zeit in den Zimmern zunächst dem Spiegelzimmer bis einschliesslich der Bibliothek (die Vorfahrt geschieht am Portal No. 3., dann links im Winkel; der Eingang ist ebenfalls durch die bezeichnete Garderobe).


Die Mitglieder dieser Deputationen stellen sich nach der Ordnung, wie sie dem Zuge folgen sollen, dergestalt zusammen, dass die zunächst dem Leichenwagen nachgehenden auch zunächst dem Spiegelzimmer, die zuletzt folgenden in der Bibliothek stehen, und müssen die Marschälle jeder Deputation zum Vortritt sich bereit halten.


III.


Mit dem Schlage halb eilf Uhr geht der Zug der im Königlichen Marstalle versammelten Personen in derselben Ordnung, welche für den Hauptzug bestimmt ist und unter Eskorte von 1 Offizier und 40 Mann des Garde du Corps-Regiments, welche den Zug anführet, mit dem Parade-Leichenwagen aus dem Marstall nach dem Königlichen Schlosse ab, und zwar durch das Portal No. 1. in den kleineren Schlosshof, wo der Zug in der beibehaltenen Ordnung stehen und der Leichenwagen in der Mitte des Hofes halten bleibt. Die Eskorte stellt sich, getrennt von dem übrigen Militair, auf, um, nachdem der Sarg am Dom von dem Leichenwagen abgehoben ist, den Letzteren und die Königlichen Livree- und Stallbedienten weiter zu eskortiren.

Die 12 Unteroffiziere, welche sich zur Tragung des Baldachins im Schlosshofe eingefunden hatten, breiten, sobald der Leichenwagen in dem Schlosse Halt gemacht hat, den Baldachin aus, und die 4 Lieutenants fassen die Kordons.
[24]

IV.


Die Allerhöchsten Majestäten und Höchsten Herrschaften begeben Sich zum Beginn der Trauerfeierlichkeit nach dem Thronzimmer, in welches die gesammte Geistlichkeit inzwischen eingetreten ist, und woselbst nunmehr vor dem Königlichen Sarge eine Trauerrede von dem ersten Bischof Eylert gehalten und die Königliche Leiche eingesegnet wird.


V.


Nachdem alsdann das Zeichen zum Beginn der Leichenprozession gegeben worden ist, marschiren die Truppentheile, welche den Zug eröffnen, durch das Schlossportal No. 5. hindurch, gefolgt von den im Schlosshofe aufgestellten Personen, welche dem Leichenwagen vorangehen. Der Letztere fährt im gedachten Schlossportale vor, worauf der demselben vorangehende Zug Halt macht.

Der Königliche Sarg wird durch die dazu designirten 12 Obristen von seiner Stelle unter dem Throne abgehoben und, unter Vortretung der Königlichen Kammerherren, der Marschälle und Königlichen Staatsminister, welche die Kissen mit den Reichs-Insignien tragen, ferner der Königlichen Hofchargen als Marschälle, und in Begleitung der im Garde du Corps-Saal versammelten und zur Bedeckung bestimmten 2 Stabs-Offiziere und 12 Kapitains, endlich gefolgt von dem hinter dem Sarge gehenden, das Reichs-Panier tragenden General und den ihn begleitenden Generalen, durch die beiden Vorzimmer und den Garde du Corps-Saal die Treppe hinuntergetragen und auf den Leichenwagen gesetzt.

Die 8 Stabs-Offiziere sind früher hinuntergegangen und ergreifen nun die Zügel der den Leichenwagen ziehenden Pferde. Die 4 Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, welche die Zipfel des Leichentuchs, und die Generale, welche den Baldachin und dessen Kordons zu tragen haben, übernehmen solche von den Personen, welche sie bisher gehalten hatten.

Die 12 Obristen, welche den Königlichen Sarg auf den Leichenwagen gesetzt haben, stellen sich zu je 6 auf beide Seiten des letzteren, und die zur Bedeckung desselben bestimmten 2 Stabs-Offiziere und 12 Kapitains gehen neben ihnen zur Rechten und Linken des Leichenwagens, hinter welchen sich die das Reichs-Panier tragenden und begleitenden Generale stellen.

Hierauf begeben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Leidtragenden ebenfalls aus dem Thronzimmer hinab, worauf der Zug sich in folgender Ordnung in Bewegung setzt:


VI.


Voran hat die gesammte Geistlichkeit der Stadt Berlin, welcher sich die Geistlichen der Städte Potsdam und Charlottenburg und der umliegenden Ortschaften angeschlossen, sich paarweise, die jüngeren voran, zuletzt die Dom-Geistlichkeit und die evangelischen Bischöfe, an die Domkirche begeben.

Nach kurzem Zwischenräume folgen die Königlichen zur Leichen-Parade kommandirten Truppen-Abtheilungen.

In der eigenhändigen letztwilligen Verfügung Seiner Hochseligen Königlichen Majestät lauten die militärischen Anordnungen für das Begräbniss wörtlich also:


»Am Tage des Leichenbegängnisses (die Beisetzung im Dom) wird von jedem Cavallerie-Regiment des Garde-Corps eine Eskadron, und von jedem Infanterie-Bataillon eine Kompagnie kommandirt, bestimmt, den Zug zu eröffnen und mit einigen Abtheilungen zu schliessen, nach folgender Ordnung:
[25]

Der Zug wird eröffnet durch

1 Eskadron Garde-Husaren-Regiments (die Trompeter des Regiments);

1 Eskadron Garde-Dragoner;

1 Eskadron 1ste Garde-Ulanen; (die Trompeter des Regiments):

1 Eskadron 2te Garde-Ulanen;

1 Eskadron Garde du Corps (die Trompeter des Regiments);

1 Eskadron Garde-Kürassiere;

dann 1 Bataillon zu 3 Kompagnien 1sten Garde- Regiments (Regiments-Musik);

1 Bataillon zu 3 Kompagnien 2ten Garde-Regiments;

1 Bataillon zu 3 Kompagnien Kaiser Alexander-Grenadier-Regiments (Regiments-Musik);

1 Bataillon zu 3 Kompagnien Kaiser Franz-Grenadier-Regiments;

1 Bataillon zu 3 Kompagnien Garde-Reserve-Regiments incl. 1 Kompagnie Lehrbataillon (die 3 Fahnen jeden Regiments am rechten Flügel des vierten Zuges des kombinirten Bataillons hintereinander);


Der Zug wird geschlossen durch ein halbes Bataillon (1 Kompagnie Garde-Jäger, 1 Kompagnie Garde-Schützen-Bataillons); ferner 1 halbes Bataillon (1 Kompagnie Garde-Artillerie, 1 Kompagnie Pioniere). Die Fahnen dieser Truppentheile am rechten Flügel des dritten Zuges eines jeden halben Bataillons hintereinander.

Die Musik des Garde-Jäger-Bataillons beim ersten, die der Garde-Artillerie beim zweiten halben Bataillon. Den Pionieren folgt ein Zug der Lehr-Eskadron.

Bei der Kavallerie der Zug zu 15, bei der Infanterie zu 24 Rotten.

Diese Abtheilungen schliessen sich sämmtlich, wenn sie beim Dom vorbei sind, wieder an ihre resp. Regimenter an. Alle übrigen Truppen des Garde-Corps formiren sich in geschlossenen Bataillons-Kolonnen, die Kavallerie in geschlossenen Eskadrons in Regiments-Kolonnen auf dem Platze zwischen dem Museum und Schlosse, wie es der Raum gestattet, und formiren zugleich das Spalier.

Es werden die militairischen Honneurs wie herkömmlich gemacht, die Regiments-Musiken spielen das Lied: ›Was Gott thut, das ist wohlgethan.‹«


Nachdem also in vorstehend Allerhöchst angeordneter Weise die bezeichneten Truppentheile vor dem Zuge marschirt sind, so folgt derselbe in folgender Ordnung:

1. zwei Hoffouriere:

2. zwei Marschälle,

die Königliche Livree-Dienerschaft und die Stallbedienten;

3. zwei Marschälle,

die Hausoffizianten, Kastellane, Hofgärtner und Kammerdiener;

4. zwei Marschälle,

die Beamten des Hofmarschall-Amts, der Schlossbau-Kommission und Garten-Direktion, des Obermarschall-Amts, die Beamten der General-Intendantur der Königlichen Schauspiele und des Hofjagd-Amtes;

5. der Geheime Kämmerier Kienast;[26]

6. zwei Marschälle,

die Königlichen Hof- und Leibpagen;

7. der Königliche Leibarzt, wirklicher erster Generalstabsarzt der Armee Dr. v. Wiebel, der Geheime Rath Dr. Schönlein und der Ober- Stabsarzt Dr. Grimm;

8. zwei Marschälle,

die anwesenden Königlichen Kammerherren:

9. vier adlige Marschälle;

10. die Reichs-Insignien und zwar:

1. das Kurschwert, getragen von dein Staatsminister Rother;

2. der Kurhut von Brandenburg, getragen von dem Staatsminister v. Ladenberg;

3. die Kette des Schwarzen Adlerordens. getragen von dem Staatsminister v. Nagler;

4. das Reichs-Insiegel, getragen von dem Staatsminister von Rochow;

5. das Reichsschwert, getragen von dem General der Infanterie und Kriegsminister von Rauch;

6. der Reichsapfel, getragen von dem Staatsminister Mühler;

7. das Reichsscepter, getragen von dem Staatsminister von Kamptz;

8. die Königliche Krone, welche der Ober-Kammerherr, Staatsminister Fürst zu Sayn- Wittgenstein trägt:

11. die Königlichen Hofchargen als Marschälle:

12. der Königliche Leichenwagen, dessen acht Pferde von acht Stabs-Offizieren geführt werden.

Die Zipfel des über den Leichenwagen liegenden Tuches tragen vier Ritter des Schwarzen Adlerordens, nämlich:

der General der Infanterie Graf von Lottum,

der General der Kavallerie von Borstell,

der General der Infanterie von Müffling,

der General der Infanterie von Jagow.

Den Baldachin über dem Königlichen Sarg tragen zwölf Generale, dessen Kordons aber der General der Infanterie von Krauseneck und drei General-Lieutenants.

Neben dem Königlichen Leichenwagen gehen die zwölf Obristen, welche den Sarg darauf gesetzt haben, ferner die zur Bedeckung kommandirten zwei Stabs-Offiziere und zwölf Kapitains:

13. das Reichspanier, getragen von dem General der Infanterie und General-Adjutanten von dem Knesebeck, geführt zwischen den General-Adjutanten von Natzmer und von Thile;

14. Seine Majestät der König, Ihre Majestät die Königin, Se. Majestät der Kaiser von Russland, Ihre Königliche Hoheit die Grossherzogin von Mecklenburg-Schwerin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande.

Die Oberhofmeisterin Ihrer Majestät der Königin, Gräfin v. Reede, geht hinter Allerhöchstderselben, nächst ihr die drei Hofdamen Ihrer Majestät der Königin; der General-Lieutenant und General-Adjutant Graf von Nostiz und die General-Adjutanten des Kaisers von Russland Majestät folgen Ihren Majestäten, der Generalmajor von Neumann, die Königlichen Flügel-Adjutanten und Adjutanten, wie auch die Flügel-Adjutanten des Kaisers von Russland Majestät folgen seitwärts.[27]

15. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preussen, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl mit Höchstdero Tochter, der Prinzessin Louise Königl. Hoheit, Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Albrecht mit Höchstdero Tochter, der Prinzessin Charlotte Königliche Hoheit, Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preussen mit Höchstdessen Sohn, dem Prinzen Friedrich Königliche Hoheit, und Se. Kaiserliche Hoheit der Grossfürst Thronfolger.

16. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm, Tante Sr. Majestät, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise von Mecklenburg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Karl mit Höchstdessen Sohn, dem Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit, Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht.

17. Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Mecklenburg-Schwerin und Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande, Se. Königliche Hoheit der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Schwerin, Se. Hoheit der Prinz Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin.

18. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Oheim Sr. Majestät, Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert, Se. Königliche Hoheit der Prinz Waldemar und Se. Königliche Hoheit der Prinz August.

19. Seine Königliche Hoheit der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Strelitz, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg und Se. Durchlaucht der Prinz Georg von Hessen.

Hiernächst folgen die Suiten Höchstgedachter Königlichen Hoheiten und Höchsten Herrschaften.

20. Zwei adlige Marschälle,

die Staatsminister Graf v. Alvensleben und Freiherr v. Werther, die nicht zu den Truppen gehörenden Generale, die wirklichen Geheimen Räthe, ingleichen die Ober-Präsidenten und hohen Standespersonen;

21. zwei Marschälle,

die sämmtlichen Mitglieder des Königlichen Staatsraths, soweit sie nicht schon anderweitig eine Stelle gefunden haben;

22. ein Marschall,

das Königliche Civil- und Militairkabinet.

Hierauf folgen Deputationen der Königlichen Ministerien und der den Staats-Ministern unmittelbar untergebenen Behörden;

23. ein Marschall,

Deputirte des Ministerii des Königlichen Hauses;

24. ein Marschall,

Beamte der Staatsbuchhalterei und der Verwaltung des Staatsschatzes und der Münzen;

25. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Justizministerii;

26. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ministerii des Innern;

27. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Finanzministerii;

28. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten;[28]

29. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Kriegsministerii;

30. ein Marschall,

Deputirte des Ministerii der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten;

31. ein Marschall,

Deputirte des Postdepartements;

32. ein Marschall,

Deputirte der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden, des Seehandlunge-Instituts und der Hauptbank.

Hiernächst kommen Deputationen der übrigen höheren Staatsbehörden und der Landstände;

33. ein Marschall,

Deputirte der Königlichen Ober-Rechnungs- Kammer;

34. ein Marschall,

Deputirte des Geheimen Ober-Tribunals;

35. ein Marschall,

Deputirte des Revisions- und Kassationshofes für die Rheinprovinzen;

36. ein Marschall,

Deputirte des General-Auditoriats und der Königlichen Ober-Bau-Deputation;

37. ein Marschall,

Deputirte der Landstände der Kurmark Brandenburg aus dem Stande der Ritterschaft, der Städte und Landgemeinen unter Vortritt des Domdechanten des Domkapitels zu Brandenburg;

38. ein Marschall,

die anwesenden, zu den Landständen der übrigen Provinzen gehörigen Personen;

39. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Kammergerichts und des Kurmärkischen Pupillen-Kollegii;

40. ein Marschall,

Deputirte der Regierung zu Potsdam, des Konsistorii und des Provinzial-Schul-Kollegii hierselbst;

41. ein Marschall,

Deputirte der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Künste hierselbst;

42. ein Marschall,

Deputirte der hiesigen Königlichen Universität;

43. ein Marschall,

Deputirte des hiesigen Polizei-Präsidii, der General-Kommission zur Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse für die Kurmark und der Ministerial-Militair- und Bau- Kommission für Berlin;

44. ein Marschall,

Deputirte des hiesigen Stadtgerichts;

45. ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Berlin,

46. ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Potsdam.


Der Zug wird von den bereits oben nach der Allerhöchsten Bestimmung bezeichneten Truppentheilen beschlossen.
[29]

VII.


In der vorgeschriebenen Ordnung rückt der Zug vor und bewegt sich nach dem Dom.

Die Königlichen Marstall- und Livreebedienten gehen bei dem Dom vorbei und machen hinter demselben Halt, um vor dem Leichenwagen, wenn der Königliche Sarg von demselben abgehoben worden, und dem dahinter zu tragenden Baldachin in der früheren Ordnung und in Begleitung der hier wieder eintretenden Eskorte wegzugehen.

Die Hoffouriere aber und die übrigen vor dem Leichenwagen gehenden Personen, einschliesslich der Königlichen Pagen, gehen ohne Aufenthalt in den Dom hinein und stellen sich dort, indem sie sich von der Eingangsthür ab gleich links wenden, an der dem Altar gegenüber liegenden Wand auf.

Die Aerzte und die Kammerherren stellen sich gleich links an die Eingangsthür, die vier Marschälle führen die Staatsminister mit den Reichs-Insignien; Letztre legen demnächst die Insignien auf die bereit stehenden Tabourets und stellen sich hinter dieselben.

Die Königlichen Hofchargen, welche dem Königlichen Leichenwagen vorangetreten sind, stellen sich rechts und links hinter die für den Königlichen Sarg bestimmte Estrade.

Sobald der Königliche Leichenwagen an dem Dom-Portal angelangt ist, rücken die Generale, welche den Baldachin und die Kordons tragen, mit demselben hart an die Thür, und, sobald der Königliche Sarg hineingetragen ist, übergeben die vier Ritter des Sehwarzen Adlerordens die Zipfel des Leichentuches an die vier Lieutenants, welche dieselben bis zum Schlosse getragen haben, und verfügen sich mit den Generalen, welche den Baldachin trugen und denselben nun ebenfalls wieder abgeben, in den Dom, woselbst sie sich sämmtlich hinter den Staatsministern aufstellen. Die zwei Stabs-Offiziere und zwölf Kapitains, welche zur Bedeckung sich am Leichenwagen befanden, nehmen ihren Platz im Dom hinter den gedachten Generalen, sobald der Sarg niedergesetzt worden.

Die gesammte Geistlichkeit, welche vor dem Dom-Portal die Ankunft des Königlichen Leichenwagens erwartet hat, empfängt den Königlichen Sarg, welcher durch die 12 Obristen von dem Wagen abgehoben und in die Kirche getragen wird, geht vor demselben her und stellt sich auf die ihr angewiesenen Plätze rechts und links des Altars.

Der Königliche Sarg wird auf die dazu bestimmte Estrade vor dem Altar niedergesetzt, worauf die 12 Obristen, welche denselben getragen haben, sich an die erwähnten Generale anschliessen.

Der General der Infanterie v.d. Knesebeck folgt der Königlichen Leiche und nimmt seinen Platz mit dem Reichspanier am Obertheile des Sarges; die ihn begleitenden Generale stellen sich rechts und links neben ihn.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten nebst Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten und Höchsten Herrschaften nehmen Ihren Platz dem Königlichen Sarge gegenüber. Die Suiten rangiren sich hinter ihren Herrschaften.

Der ganze übrige Zug der Personen, welche der Königlichen Leiche gefolgt sind, begiebt sich ebenfalls in den Dom und stellt sich in der Ordnung hinter den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und deren Suiten auf, in welcher er gekommen war.

Wenn alle Personen in der Kirche versammelt sind, geschieht die Beisetzung nach der Kirchen-Agende, wobei die Militair-Sänger angewendet[30] werden. Bei dem Segen werden die Kanonen abgelöset und die militairischen Salven gegeben, die Orgel fährt mit der Musik fort, bis der ganze Zug den Dom wieder verlassen hat.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten erheben Sich nebst der ganzen Königlichen Familie und den Höchsten Herrschaften und begeben Sich unter Vortritt der hohen Hofchargen nach dem Schlosse zurück, worauf die sämmtlichen Theilnehmer des Zuges in ihrer Ordnung eben dahin zurückkehren.

Die Reichs-Insignien und die Insignien, welche auf dem Sarge gelegen, werden von den Beamten des Krön-Tresors und den dazu bestimmten Offizieren und einer Bedeckung von Garde du Corps nach dem Schlosse zurückgebracht.


Gegeben Berlin, den 9ten Juni 1840.


Friedrich Wilhelm.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 22-31.
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