Beilage 6.

[31] Reglement

zu dem

feierlichen Leichenbegängnisse Seiner Hochseligen Majestät Friedrich Wilhelms IV., Königs von Preussen etc., in der Friedenskirche bei Sanssouci am 7. Januar 1861.

I.


Am Tage des Leichenbegängnisses, Montag den 7. Januar, Morgens von 10 bis 11 Uhr, werden die Glocken der Friedenskirche sowie sämmtlicher Kirchen der Stadt Potsdam und der in Bornstädt in drei Pulsen geläutet.

Desgleichen wird von 11 Uhr an, so lange bis der Zug zur Friedenskirche eingetreten ist, geläutet und, nachdem die Kanonen gelöst worden sind, zum dritten Male, eine halbe Stunde lang.


II.


Die Versammlung der den Leichenzug bildenden Personen findet in folgender Art statt:

Um 91/2 Uhr Morgens versammeln sich im zweiten Saale der »Neuen Kammern« von Sanssouci: die Königlichen Stall- und Livree-Bedienten; im Jaspis-Saal: die Königlichen Haus-Offizianten, Beamten der Königlichen Hof-Behörden etc. und im grünen Zimmer: die Königlichen Leib- und Hof-Pagen.

Im letztern Zimmer finden sich zu derselben Zeit die 4 Lieutenants ein, welche bestimmt sind, während der Fahrt des Leichenwagens nach dem Schlosse die Zipfel des Leichentuches zu halten.

Die 12 Unteroffiziere und die 4 Lieutenants, welche den Baldachin tragen, resp. die Kordons halten sollen, bis solche den dazu bestimmten Generalen übergeben werden, finden sich im Königlichen Mühlenhause ein, nehmen den Baldachin in Empfang und erwarten daselbst die Ankunft des Königlichen Leichenwagens.

In dem Königlichen Schlosse zu Sanssouci versammeln sich um 10 Uhr:


1. Die Kammerherren, die Hofchargen, die 4 Marschälle, welche den Reichs-Insignien vorangehen: in der kleinen Gallerie; die 12Obersten, welche zum Tragen des Sarges bestimmt sind: in der Bibliothek. Die Königlichen Aerzte und die hiesige Geistlichkeit, die Bischöfe, General-Superintendenten und die Hof- und Dom-Prediger versammeln sich im Concert-Zimmer, um demnächst der bei dem Königlichen Sarge vorzunehmenden geistlichen Handlung beizuwohnen.

2. Die 8 Stabs-Offiziere, welche mit Führung der Pferde des Leichenwagens beauftragt sind, die 12 Generale, welche den Baldachin tragen, die 4 Generale, welche die Kordons zu halten haben, und die 4 Ritter[32] des Schwarzen Adler-Ordens welche die Zipfel des Leichentuches tragen, versammeln sich in dem rothen Zimmer.

3. Die zur Bedeckung kommandirten 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute versammeln sich im Marmor-Saal und erwarten den Sarg daselbst.

4. Der General-Feldmarschall Freiherr von Wrangel welcher zum Tragen des Reichs-Paniers bestimme ist, und die beiden ihn begleitenden General-Adjutanten und die zum Tragen der Reichs-Insignien designirten Personen finden sich um 101/2 Uhr im Vortrags-Zimmer ein, um das Reichs-Panier und die Insignien zu übernehmen.

5. Die dem Leichenwagen folgenden Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften versammeln sich um 103/4 Uhr im runden Zimmer; ihre Suiten bleiben im Marmor-Saal.

6. Die Generale, Staatsminister, Wirklichen Geheimen Räthe, Ober-Präsidenten, hohen Standespersonen und Mitglieder des Staatsraths, welche den Hohen Leidtragenden zunächst folgen sollen, versammeln sich um 10 Uhr im Concertzimmer.

7. Die sämmtlichen Deputationen der Königlichen Behörden, der Universität, Akademie, Landstände, sowie der Magisträte und Stadtverordneten versammeln sich zu derselben Zeit in der Bildergallerie.


Die Mitglieder dieser Deputationen stellen sich nach der Ordnung, wie sie dem Zuge folgen sollen (siehe unter Beilage), dergestalt zusammen, dass die zunächst dem Leichenwagen folgenden auch dem Ausgange der Bildergallerie nach dem Schlosse Sanssouci hin zunächst stehen.


III.


Auf ein gegebenes Zeichen geht der Zug der in den »neuen Kammern« versammelten Personen in derselben Ordnung, welche für den Hauptzug bestimmt ist und unter Eskorte von 1 Offizier und 40 Mann des Garde du Corps-Regiments, welche den Zug anführt, mit dem Parade-Leichenwagen aus dem Marstall-Gebäude an der Mühle nach dem Königlichen Schlosse ab, wo der Zug in der beibehaltenen Ordnung stehen und der Leichenwagen in der Mitte halten bleibt.

Die Eskorte stellt sich, getrennt von dem übrigen Militair, auf, um, nachdem der Sarg an der Kirchenthür von dem Leichenwagen abgehoben ist, den letzteren und die Königlichen Livree- und Stall-Bedienten weiter zu eskortiren.

Die 12 Unteroffiziere, welche sich zum Tragen des Baldachins im Königlichen Mühlenhause eingefunden hatten, breiten, sobald der Leichenwagen vorgefahren, den Baldachin über demselben aus, während die 4 Lieutenants die Kordons fassen.


IV.


Die Allerhöchsten und Höchsten Personen begeben Sich zum Beginn der Trauerfeierlichkeit nach dem Vortragszimmer, woselbst nunmehr vor dem Königlichen Sarge die Trauerrede von dem Ober-Hof- und Dom-Prediger, Wirklichen Ober-Consistorialrath Dr. Strauss gehalten und die Königliche Leiche eingesegnet wird.


V.


Nachdem alsdann das Zeichen zum Beginn der Leichenprozession gegeben, marschiren die Truppentheile, welche den Zug eröffnen, voran, gefolgt von den Eingangs unter Nr. II. genannten Personen, welche dem Leichenwagen vorausgehen.[33]

Der Königliche Sarg wird durch die dazu designirten 12 Obersten von seiner Stelle unter dem Throne abgehoben und, unter Vortritt der Königlichen Kammerherren, der Marschälle und Königlichen Staatsminister, welche die Kissen mit den Reichs-Insignien tragen, ferner der Königlichen Hofchargen als Marschälle, und in Begleitung der im ovalen Marmor-Saal versammelten und zur Bedeckung bestimmten 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute, endlich gefolgt von dem hinter dem Sarge gehenden, das Reichspanier tragenden Feldmarschall und den ihn begleitenden Generalen, durch die beiden Vorzimmer, den Marmor-Saal und das Vestibule hinausgetragen und auf den Leichenwagen gesetzt.

Die 8 Stabs-Offiziere sind schon früher hinausgegangen und ergreifen nun die Zügel der den Leichenwagen ziehenden Pferde. Die 4 Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, welche die Zipfel des Leichentuches, und die Generale, welche den Baldachin und dessen Kordons zu tragen haben, übernehmen solche von den Personen, welche sie bisher gehalten hatten.

Die 12 Obersten, welche den Königlichen Sarg auf den Leichenwagen gesetzt haben, stellen sich zu je 6 auf beide Seiten des letzteren, und die zur Bedeckung desselben bestimmten 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute gehen neben ihnen zur Rechten und zur Linken des Leichenwagens, hinter welchen sich die das Reichs-Panier tragenden und begleitenden Generale stellen.

Nachdem die Allerhöchsten und Höchsten Leidtragenden hinausgetreten, setzt sich der Zug in Bewegung.


VI.


Die zur Leichenparade kommandirten Truppen-Abtheilungen sind der Allerhöchsteigenhändigen letztwilligen Verfügung Seiner hochseligen Königlichen Majestät gemäss ganz so kombinirt worden, wie bei dem Leichenbegängniss Seiner Majestät des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III.

Die Truppentheile marschiren demnach in Allerhöchst angeordneter Weise dem Zuge vorauf, wie solches die Anlage speciell nachweist.

Die Geistlichkeit von Berlin und Charlottenburg hat sich bereits in die Friedenskirche begeben und in der Altarnische hinter dem Altar aufgestellt, woselbst sich ihnen die bei der Trauerfeierlichkeit auf Sanssouci zugegen gewesenen Geistlichen zugesellen.


VII.


Sobald der Zug vor der Friedenskirche anlangt, gehen die Königlichen Marstall- und Livree-Bedienten bei dem Eingang vorbei und machen hinter demselben Halt, um vor dem Leichenwagen, wenn der Königliche Sarg von demselben abgehoben worden, und dem dahinter durch die Eingangs sub II. genannten Personen wiederum zu tragenden Baldachin in der früheren Ordnung und in Begleitung der nun wieder eintretenden Eskorte wegzugehen.

Die Hoffouriere aber und die übrigen vor dem Leichenwagen gehenden Personen, einschliesslich der Königlichen Pagen, gehen ohne Aufenthalt in die Kirche hinein und stellen sich dort nach Anweisung auf.

Die Aerzte und Kammerherren stellen sich gleich rechts und links an der Eingangsthür auf. Die 4 Marschälle führen die Staatsminister mit den Reichs-Insignien zu den für letztere bereitstehenden Tabourets.

Die Königlichen Hofchargen, welche dem Königlichen Leichenwagen vorangetreten sind, stellen sich rechts und links vor den Kammerherren auf.[34]

Sobald der Königliche Leichenwagen an dem Haupteingang der Friedenskirche angelangt ist, und der Königliche Sarg hineingetragen wird, übergeben die 4 Ritter des Schwarzen Adler-Orders die Zipfel des Leichentuches an die 4 Lieutenants, welche dieselben bis zum Schlosse getragen haben, und verfügen sich mit den Generalen, welche den Baldachin trugen und denselben nun ebenfalls wieder abgeben, in die Friedenskirche, woselbst sie sich sämmtlich hinter den Staatsministern aufstellen. Die 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute, welche zur Bedeckung sich am Leichenwagen befanden, nehmen ihren Platz hinter den gedachten Generalen, sobald der Sarg niedergesetzt worden.

Die gesammte Geistlichkeit empfängt den Königlichen Sarg, welcher durch die 12 Obersten von dem Wagen abgehoben und in die Kirche getragen wird, indem sie demselben bis zum Eingang entgegengeht, schreitet vor demselben her und stellt sich auf den von ihr vorher eingenommenen Plätzen wieder auf.

Der Königliche Sarg wird auf die dazu bestimmte Estrade vor dem Altar niedergesetzt, worauf die 12 Obersten, welche denselben getragen haben, sich an die erwähnten Generale anschliessen.

Der General-Feldmarschall Freiherr von Wrangel folgt der Königlichen Leiche und nimmt seinen Platz mit dem Reichspanier am Obertheil des Sarges: die ihn begleitenden Generale stellen sich rechts und links neben ihn.

Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nehmen Ihren Platz dem Königlichen Sarge gegenüber. Die Suiten rangiren sich hinter ihren Herrschaften.

Der ganze übrige Zug der Personen, welche der Königlichen Leiche gefolgt sind, begiebt sich ebenfalls in die Friedenskirche und stellt sich in der Ordnung hinter den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und deren Suiten auf, in welcher er gekommen war.

Sobald der Königliche Sarg die Schwelle überschreitet, stimmt der Domchor einen Choralgesang an. Nun folgt die Beisetzung nach der Kirchen-Agende. Bei dem Segen werden die Kanonen gelöset und die militärischen Salven gegeben, die Orgel fährt mit der Musik fort, bis der ganze Zug die Kirche wieder verlassen hat.

Die Allerhöchsten und Höchsten Personen erheben Sich und verlassen die Kirche unter Vortritt der hohen Hofchargen, worauf die Trauerversammlung auseinandergeht.


Gegeben, Sanssouci, den 3. Januar 1861.


Wilhelm.


Ordnung des Zuges bei dem Allerhöchsten Leichenbegängnisse am 7. Januar 1861.

[35] Der Zug wird eröffnet durch:

1 Eskadron des Garde-Husaren-Regiments (die Trompeter des Regiments);

1 Eskadron des 1sten Garde-Dragoner-Regiments;

1 Eskadron des 2ten Garde-Dragoner-Regiments;

1 Eskadron des 1sten Garde-Ulanen-Regiments (die Trompeter des Regiments);

1 Eskadron des 2ten Garde-Ulanen-Regiments;

1 Eskadron des 3ten Garde-Ulanen-Regiments;

1 Eskadron des Regiments der Gardes du Corps (die Trompeter des Regiments);

1 Eskadron des Garde-Kürassier-Regiments;

1 Bataillon zu 3 Kompagnien des 1sten Garde-Regiments zu Fuss (Regiments-Musik);

1 Bataillon zu 3 Kompagnien des 2ten Garde-Regiments zu Fuss;

1 Bataillon zu 3 Kompagnien des Kaiser Alexander-Garde-Grenadier-Regiments (Nr. 1.) (Regiments-Musik);

1 Bataillon zu 3 Kompagnien des Kaiser Franz- Garde-Grenadier-Regiments (Nr. 2.);

1 Bataillon zu 3 Kompagnien des Garde-Füsilier- Regiments (Regiments-Musik);

1 Bataillon zu 3 Kompagnien des 4ten Garde-Regiments zu Fuss;

1 Bataillon zu 2 Kompagnien (die Stamm-Kompagnie des Lehr-Infanterie-Bataillons und 1 Kompagnie der Unteroffizier-Schule zu Potsdam).


Die Standarten marschiren vor dem 1sten Abmarsche, die Fahnen vor der 1sten Section.

Einer Eskorte, bestehend aus 1 Offizier und 40 Mann des Regiments der Gardes du Corps, folgen nunmehr:


1. zwei Königliche Hoffouriere;

2. zwei Marschälle,

die Königliche Livree-Dienerschaft und die Stallbedienten;

3. zwei Marschälle,

die Haus-Offizianten, Kastellane, Hofgärtner und Kammerdiener:

4. zwei Marschälle,

die Beamten des Hofmarschall-Amts, der Schlossbau-Kommission und Garten-Direktion, des Obermarstall-Amts, der General-Intendantur der Königlichen Schauspiele und des Hof-Jagdamts;

5. der Geheime Kämmerier Schöning;

6. zwei Marschälle;

die Königlichen Hof- und Leibpagen;[36]

7. der Königliche Leibarzt, Generalstabs-Arzt der Armee, Dr. Grimm, der Königliche Leibarzt, General-Arzt Dr. Böger und der Assistenz- Arzt, Stabs-Arzt Dr Camerer;

8. zwei Marschälle,

die anwesenden Königlichen Kammerherren:

9. vier adelige Marschälle,

10. die Reichs-Insignien, getragen:

a) das Kurschwert von dem Staatsminister von Bethmann-Hollweg;

b) der Kurhut von dem Staatsminister Grafen von Pückler;

c) die Ordens-Kette von dem Staatsminister Freiherrn von Patow;

d) das Reichsinsiegel von dem Staatsminister Freiherrn von Schleinitz;

e) das Reichsschwert von dem Staats- und Kriegsminister, General-Lieutenant v. Roon;

f) der Reichsapfel von dem Staatsminister v.d. Heydt;

g) das Reichsscepter von dem Staatsminister von Auerswald;

h) die Königliche Krone von dem Fürsten Wilhelm Radziwill;

11. Die Königlichen Ober-Hofchargen als Marschälle,

12. Der Königliche Leichenwagen, dessen acht Pferde durch acht Stabs-Offiziere geführt werden.

Die Zipfel des über den Leichenwagen liegenden Leichentuches tragen vier Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler:


General der Infanterie von Grabow, General der Kavallerie Graf von der Gröben, General der Infanterie von Neumann, General der Infanterie von Brese-Winiary.


Den Baldachin über dem Königlichen Sarge tragen zwölf General-Majors.

Die Kordons tragen vier General-Lieutenants.

Neben dem Königlichen Leichenwagen gehen die zwölf Obersten, welche den Sarg auf denselben gesetzt haben.

Ferner gehen neben dem Leichenwagen die zur Bedeckung des Königlichen Sarges commandirten zwei Stabs-Offiziere und zwölf Hauptleute:

13. das Reichs-Panier, getragen von dem General- Feldmarschall Freiherrn von Wrangel. begleitet von den General-Adjutanten von Gerlach und von Lindheim;

14. Seine Majestät der König und Ihre Majestät die Königin geleiten Ihre Majestät die verwittwete Königin.

Seine Majestät der König von Hannover gehen rechts neben Ihren Königlichen Majestäten:

15. die Hofdamen, Ober-Hofmeister und Kammerherren Ihrer Majestäten der Königinnen folgen Allerhöchstdenselben; die General-Adjutanten Seiner Majestät des Königs, der Kaiserlich Russische General-Adjutant Graf von Adlerberg und die Generale à la suite Seiner Majestät des Königs und Seiner Majestät des Königs von Hannover folgen Allerhöchstdenselben gleichfalls, die Flügel-Adjutanten, Adjutanten und der Commandeur des Königs-Regiments hingegen gehen seitwärts der Allerhöchsten Herrschaften;

16. die anwesenden Höchsten Leidtragenden der Königlichen Familie;[37]

17. die zur Feier des Allerhöchsten Leichenbegängnisses erschienenen Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten und Hoheiten;

18. die Gefolge der Höchsten Herrschaften;

19. zwei adelige Marschälle,

die Generale, Staatsminister, Wirklichen Geheimen Räthe, Ober-Präsidenten und hohen Standes-Personen:

20. zwei Marschälle,

die sämmtlichen Mitglieder des Königlichen Staatsraths, insofern sie nicht schon anderweitig eine Stelle gefunden haben;

21. ein Marschall,

das Ministerium des Königlichen Hauses;

22. ein Marschall,

das Königliche Civil- und Militair-Cabinet.

Hierauf folgen Deputationen der Königlichen Staatsministerien und der denselben unmittelbar untergebenen Behörden;

23. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Staatsministeriums und der Verwaltung des Staats-Schatzes;

24. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten;

25. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten;

26. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Finanz-Ministeriums;

27. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ministeriums für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten;

28. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ministeriums für die geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten;

29. ein Marschall.

Deputirte des Königlichen Ministeriums des Innern;

30. ein Marschall;

Deputirte des Königlichen Kriegs-Ministeriums;

31. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Justiz-Ministeriums.

Hiernächst kommen Deputationen der übrigen höheren Staatsbehörden;

32. ein Marschall,

Deputirte des Evangelischen Ober-Kirchenraths;

33. ein Marschall,

Deputirte der Königlichen Ober-Rechnungskammer;

34. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Ober-Tribunals und der Staats-Anwaltschaft,

35. ein Marschall,

Stände der Kurmark Brandenburg,

36. ein Marschall,

Stände aus den übrigen Provinzen;[38]

37. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Kammergerichts;

38. ein Marschall,

Deputirte der Königlichen Regierung zu Potsdam;

39. ein Marschall,

Deputirte der Königlichen Akademie der Wissenschaften und der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin;

40. ein Marschall,

Deputirte der Königlichen Universität zu Berlin;

41. ein Marschall,

Deputirte des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin und des Königlichen Kreisgerichts zu Potsdam;

42. ein Marschall,

Deputirte des Polizei-Präsidiums zu Berlin und der Polizei-Direktion zu Potsdam;

43. ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Berlin;

44. ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Potsdam.


Der Zug wird geschlossen durch:

1 Bataillon zu 2 Kompagnien (1 Kompagnie des Garde-Jäger- und 1 Kompagnie des Garde- Schützen-Bataillons), (Musik des Garde-Jäger- Bataillons);

1 Bataillon zu 2 Kompagnien (1 Kompagnie der Garde-Artillerie-Brigade, eine halbe Kompagnie des Garde-Pionier-Bataillons und eine halbe Kompagnie des Garde-Train-Bataillons), (Musik der Garde-Artillerie-Brigade);

1 Zug des Brandenburgischen Kürassier-Regiments (Kaiser Nikolaus I. von Russland) (Nr. 6.).

Alle übrigen Truppen des Garde-Corps bilden Spalier von Schloss Sanssouci bis zur Friedenskirche.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 31-39.
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