Beilage 7.

[39] Reglement

zu dem

feierlichen Leichenbegängnisse Ihrer Hochseligen Majestät Elisabeth Luise, verwittweten Königin von Preussen etc., in der Friedenskirche bei Sanssouci am 20. December 1873.

I.


Am Tage des Leichenbegängnisses, Sonnabend den 20. December, Morgens von 10 bis 11 Uhr, werden die Glocken der Friedenskirche, sowie sämmtlicher Kirchen der Stadt Potsdam und der Kirche in Bornstädt in drei Pulsen geläutet.

Desgleichen wird von 11 Uhr an, so lange bis der Zug in die Friedenskirche eingetreten ist, geläutet und nach dem Schlusse der kirchlichen Feier zum dritten Male eine halbe Stunde lang.


II.


Die Versammlung der den Leichenzug bildenden Personen findet in folgender Art statt:

Um 91/2 Uhr Morgens versammeln sich im zweiten Saale der »Neuen Kammern« von Sanssouci: die Königlichen Stall- und Livree-Bedienten, im Jaspis-Saal: die Königlichen Haus-Offizianten, Beamten der Königlichen Hof-Behörden etc. und im grünen Zimmer: die Königlichen Leib- und Hof-Pagen.

In letzterem Zimmer finden sich zu derselben Zeit die 4 Lieutenants ein, welche bestimmt, sind, die Zipfel des Leichentuches während der Fahrt des Leichenwagens nach dem Schlosse zu halten.

Die 12 Unteroffiziere und die 4 Lieutenants, welche den Baldachin tragen, resp. die Kordons halten sollen, bis solche den dazu bestimmten Kammerherren resp. Ober-Hofchargen übergeben werden, finden sich im Königlichen Mühlenhause ein, nehmen den Baldachin in Empfang und erwarten daselbst die Ankunft des Königlichen Leichenwagens.

Im Schlosse zu Sanssouci versammeln sich um 10 Uhr:


1. Die Kammerherren, die Hofchargen, die 4 Marschälle, welche den Ordens-Insignien und der Krone Ihrer Majestät der Königin vorangehen: in der kleinen Gallerie; die 24 Kammerherren, welche zum Tragen des Sarges bestimmt sind: in der Bibliothek; die Königlichen Aerzte und die Potsdamer Geistlichkeit, die Bischöfe, die General- Superintendenten und die Hof- und Dom-Prediger versammeln sich im Concert-Zimmer, um demnächst der bei dem Königlichen Sarge vorzunehmenden geistlichen Handlung beizuwohnen.[40]

2. Die 8 Stabs-Offiziere, welche mit Führung der Pferde des Leichenwagens beauftragt sind, die 4 Ober-Hofchargen, welche die Kordons zu halten haben, und die 4 Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, welche die Zipfel des Leichentuches tragen, versammeln sich in dem rothen Zimmer.

3. Die zur Bedeckung kommandirten 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute versammeln sich im Marmor-Saal und erwarten den Sarg daselbst.

4. Die dem Leichenwagen folgenden Allerhöchsten und Höchsten Personen versammeln Sich um 103/4 Uhr im Wohnzimmer Ihrer Hochseligen Majestät; Ihre Suiten bleiben im Marmor-Saal.

5. Der Reichskanzler, die General-Feldmarschälle, die Fürsten, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, die Generale, die hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Minister des Königlichen Hauses und die Staats- Minister, die Bevollmächtigten zum Bundesrathe und die Präsidenten beider Häuser des Landtags, die Wirklichen Geheimen Räthe und die anwesenden Ober-Präsidenten, welche den Hohen Leidtragenden zunächst folgen sollen, versammeln sich um 10 Uhr im Concertzimmer.

6. Die sämmtlichen Deputationen der Behörden, der Universität, Akademien, Landstände, sowie der Magistrate und Stadtverordneten versammeln sich zu derselben Zeit in der Bildergallerie.


Die Mitglieder dieser Deputationen stellen sich nach der Ordnung, wie sie dein Zuge folgen sollen (siehe unten Beilage), dergestalt auf, dass die zunächst dem Leichenwagen folgenden auch dem Ausgange der Bildergallerie nach dem Schlosse Sanssouci hin zunächst stehen.


III.


Auf ein gegebenes Zeichen geht der Zug der in den »Neuen Kammern« versammelten Personen in derselben Ordnung, welche für den Hauptzug bestimmt ist und unter Escorte von einem Offizier und 40 Mann des Regiments der Gardes du Corps, welche den Zug anführt, mit dem Parade-Leichenwagen aus dem Marstall-Gebäude an der Mühle nach dem Schlosse Sanssouci ab, wo der Zug in der beibehaltenen Ordnung stehen und der Leichenwagen vor der Mittelrampe auf der Chaussee halten bleibt.

Die Escorte stellt sich, getrennt von dem übrigen Militair, auf, um, nachdem der Sarg an der Kirchenthür von dem Leichenwagen abgehoben ist, den letzteren und die Königlichen Livree- und Stall-Bedienten weiter zu escortiren.

Die 12 Unteroffiziere, welche sich zum Tragen des Baldachins im Königlichen Mühlenhause eingefunden hatten, breiten, sobald der Leichenwagen vorgefahren, den Baldachin über demselben aus, während die 4 Lieutenants die Kordons fassen.


IV.


Die Allerhöchsten und Höchsten Personen begeben Sich zum Beginn der Trauerfeierlichkeit nach dem Vortragszimmer, woselbst nunmehr vor dem Königlichen Sarge die Trauerrede von dem Hof- und Dom-Prediger, Ober-Consistorial-Rath Dr. Kögel gehalten, und die Königliche Leiche eingesegnet wird.


V.


Nachdem alsdann das Zeichen zum Beginn der Leichenprozession gegeben, marschiren die Truppentheile, welche den Zug eröffnen, voran, gefolgt[41] von den Eingangs unter Nr. II. genannten Personen, welche dein Leichenwagen vorausgehen.

Der Königliche Sarg wird durch die dazu designirten 24 Kammerherren von seiner Stelle unter dem Throne abgehoben und, unter Vortritt der anderen anwesenden Königlichen Kammerherren, der Marschälle und derjenigen Personen, welche die Kissen mit den Insignien tragen, ferner der Königlichen Ober- Hofchargen als Marschälle, und in Begleitung der im ovalen Marmor-Saal versammelten und zur Bedeckung bestimmten 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute, durch die beiden Vorzimmer, den Marmor-Saal und das Vestibule hinausgetragen und auf den Leichenwagen gesetzt.

Die 8 Stabs-Offiziere sind schon früher hinausgegangen und ergreifen nun die Zügel der Pferde des Leichenwagens. Die 4 Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, welche die Zipfel des Leichentuches, und die Ober-Hofchargen und Kammerherren, welche den Baldachin und dessen Kordons zu halten haben, übernehmen solche von den Personen, welche sie bisher gehalten hatten.

Von den 24 Kammerherren, welche den Königlichen Sarg auf den Leichenwagen gesetzt haben, übernehmen 12 das Tragen des Baldachins, während sich die anderen 12 auf beide Seiten des Sarges begeben, und die zur Bedeckung desselben bestimmten 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute neben ihnen zur Rechten und Linken des Leichenwagens gehen.

Nachdem die Allerhöchsten und Höchsten Leidtragenden hinausgetreten, setzt sich der Zug in Bewegung.


VI.


Die Truppentheile marschiren demnächst in Allerhöchst angeordneter Weise dem Zuge vorauf, wie solches die Anlage speciell nachweist.

Die Geistlichkeit von Berlin und Charlottenburg hat sich bereits in die Friedenskirche begeben und in der Altarnische hinter dem Altar aufgestellt, woselbst sich ihnen die bei der Trauerfeierlichkeit auf Sanssouci zugegen gewesenen Geistlichen anschliessen.


VII.


Sobald der Zug vor der Friedenskirche anlangt, gehen die Königlichen Marstall- und Livree-Bedienten bei dem Eingange vorbei und machen hinter demselben Halt, um vor dem Leichenwagen, wenn der Königliche Sarg von demselben abgehoben worden, und vor dem dahinter durch die Eingangs sub II. genannten Personen wiederum zu tragenden Baldachin in der früheren Ordnung und in Begleitung der nun wieder eintretenden Escorte sich zu entfernen.

Die Hoffouriere aber und die übrigen vor dem Leichenwagen gehenden Personen, einschliesslich der Königlichen Hof- und Leibpagen, begeben sich ohne Aufenthalt in die Kirche und stellen sich dort nach Anweisung auf.

Die Aerzte und die Kammerherren nehmen ihre Stellung gleich rechts und links von der Eingangsthür. Die 4 Marschälle fuhren die Träger der Insignien zu den für letztere bereitstehenden Tabourets.

Die Ober-Hofchargen, welche dem Königlichen Leichenwagen voraufgegangen sind, treten rechts und links vor die Kammerherren.

Sobald der Königliche Leichenwagen an dem Haupteingang der Friedenskirche angelangt ist, und der Königliche Sarg hineingetragen wird, übergeben die 4 Ritter des Schwarzen Adler-Ordens die Zipfel des Leichentuches an die 4 Lieutenants, welche dieselben bis zum Schlosse getragen haben, und verfügen sich mit den Ober-Hofchargen, welche die Kordons des Baldachins trugen[42] und dieselben nun ebenfalls wieder abgeben, in die Friedenskirche, woselbst sie sich sämmtlich hinter den Insignienträgern aufstellen. Die 2 Stabs-Offiziere und 12 Hauptleute, welche zur Bedeckung sich am Leichenwagen befanden, nehmen ihren Platz hinter den gedachten Ober-Hofchargen, sobald der Sarg niedergesetzt worden.

Die gesammte Geistlichkeit, empfängt den Königlichen Sarg, welcher durch die 24 Kammerherren von dem Wagen abgehoben und in die Kirche getragen wird, indem sie demselben bis zum Eingänge entgegengeht, schreitet vor demselben her und stellt sich auf den von ihr vorher eingenommenen Plätzen wieder auf.

Der Königliche Sarg wird auf die dazu bestimmte Estrade vor dem Altare niedergesetzt, worauf die 24 Kammerherren, welche denselben getragen haben, sich an die erwähnten Ober-Hofchargen anschliessen.

Die Allerhöchsten und Höchsten Personen nehmen Ihren Platz dem Königlichen Sarge gegenüber. Die Suiten rangiren sich hinter ihren Herrschaften.

Der ganze übrige Zug der Personen, welche der Königlichen Leiche gefolgt sind, begiebt sich ebenfalls in die Friedenskirche und stellt sich in der Ordnung hinter den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und deren Suiten auf, in welcher er gekommen war.

Sobald der Königliche Sarg die Schwelle überschreitet, stimmt der Domchor einen Choralgesang an. Nun folgt die Beisetzung nach der Kirchen-Agende durch den Hofprediger Heym. Nach dem Segen fährt die Orgel mit der Musik fort, bis der ganze Zug die Kirche wieder verlassen hat.

Die Allerhöchsten und Höchsten Personen erheben Sich und verlassen die Kirche unter Vortritt der Obersten Hofchargen, worauf die Trauerversammlung auseinandergeht.


Gegeben, Berlin, den 15. December 1873.


Wilhelm.
[43]

Ordnung des Zuges bei dem Allerhöchsten Leichenbegängnisse am 20. December 1873.

Der Zug wird eröffnet durch:

1/2 Escadron des Garde-Husaren-Regiments (die Trompeter des Regiments);

1 Escadron des Regiments der Gardes du Corps (die Trompeter des Regiments);

1/2 Escadron des Kürassier-Regiments Königin:

1 Bataillon zu 3 Compagnien des I. Garde-Regiments zu Fuss, von jedem Bataillon die Flügel- Compagnie (Regiments-Musik):

1 combinirte Compagnie vom Garde-Grenadier- Regiment Königin Elisabeth.

Die Standarten marschiren vor dem 1sten Abmärsche, die Fahnen vor der 1sten Section.

Einer Escorte, bestehend aus 1 Offizier und 40 Mann des Regiments der Gardes du Corps, folgen nunmehr:

1. zwei Königliche Hoffouriere;

2. zwei Marschälle.

die Königliche Livree-Dienerschaft und die Stallbedienten;

3. zwei Marschälle,

die Haus-Offizianten, Kastellane, Hofgärtner und Kammerdiener;

4. zwei Marschälle,

die Beamten des Hofmarschall-Amts, der Schlossbau-Kommission und Garten-Direktion, des Obermarstall-Amts, der General-Intendantur der Königlichen Schauspiele und des Hof-Jagdamts;

5. der Kabinets-Secretair Ihrer Hochseligen Majestät, Geheimer Regierungs-Rath Harder;

6. zwei Marschälle,

die Königlichen Hof- und Leibpagen;

7. der Königliche Leibarzt, Generalstabs-Arzt der Armee, Dr. Grimm, der Königliche Leibarzt, Generalarzt Dr. Böger;

8. zwei Marschälle,

die anwesenden Königlichen Kammerherren;

9. die Deputationen des Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth und des Kürassier-Regiments Königin;

10. vier adelige Marschälle,

die Insignien, getragen:

a) die auswärtigen Ordens-Insignien von dem Staats -Minister von Uhden,

b) der Kaiserlich Russische St. Katharinen- Orden von dem General-Feldmarschall von Steinmetz,

c) der Stern und die Kette des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler und der Luisenorden von dem General-Feldmarschall Freiherrn von Manteuffel,

d) die Kroe Ihrer Majestät der Königin von dem General-Feldmarschall Grafen von Moltke;[44]

11. die Königlichen Ober-Hofchargen als Marschälle;

12. die beiden Leibpagen, die beiden Kammerherren Ihrer Hochseligen Majestät und der Ober- Schloss-Hauptmann Graf von Keller;

13. Der Königliche Leichenwagen, dessen acht Pferde durch acht Stabs-Offiziere geführt werden.

Die Zipfel des über den Leichenwagen liegenden Leichentuches tragen vier Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Den Baldachin über dem Königlichen Sarge tragen zwölf von denjenigen 24 Kammerherren, welche den Letzteren auf den Leichenwagen zu setzen berufen sind.

Die Kordons tragen vier Ober-Hofchargen.

Neben dem Königlichen Leichenwagen gehen die anderen 12 Kammerherren, welche den Sarg auf denselben gesetzt haben, sowie die zur Bedeckung des Königlichen Sarges commandirten zwei Stabs-Offiziere und zwölf Hauptleute;

14. die Kammerfrauen Ihrer Majestät der Hochseligen Königin zu beiden Seiten am Obertheil des Sarges;

15. die gegenwärtigen und die anwesenden ehemaligen Hofdamen Ihrer Hochseligen Majestät;

16. die Obersten Hofchargen unmittelbar vor:

17. den anwesenden Höchsten Leidtragenden der Königlichen Familie und den erschienenen Hohen Gästen;

18. die zur Beiwohnung der Trauerfeierlichkeit erschienenen Abgesandten fremder Souveraine und die Gefolge der Höchsten Herrschaften;

19. zwei adelige Marschälle.

der Reichskanzler, die General-Feldmarschälle, die Fürsten, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, die Generale, die hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Minister des Königlichen Hauses und die Staats- Minister, die Bevollmächtigten zum Bundesrathe und die Präsidenten beider Häuser des Landtages, die Wirklichen Geheimen Räthe und die Ober-Präsidenten;

20. zwei Marschälle,

Deputirte der Reichsbehörden;

21. ein Marschall,

das Ministerium des Königlichen Hauses

22. ein Marschall,

das Civil- und Militair-Cabinet;

Hierauf folgen Deputationen der Staats-Ministerien und der denselben unmittelbar untergebenen Behörden;

23. ein Marschall,

Deputirte des Staats-Ministeriums;

24. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten;

25. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums des Innern;

26. ein Marschall,

Deputirte des Justiz-Ministeriums;

27. ein Marschall,

Deputirte des Finanz-Ministeriums;[45]

28. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums für die geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten;

29. ein Marschall,

Deputirte des Kriegs-Ministeriums;

30. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten;

31. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Hiernächst kommen Deputationen der übrigen höheren Staatsbehörden;

32. ein Marschall,

Deputirte des Evangelischen Ober-Kirchenraths,

33. ein Marschall.

Deputirte der Ober-Rechnungskammer;

34. ein Marschall,

Deputirte des Ober-Tribunals und der Staats-Anwaltschaft;

35. ein Marschall,

Stände der Kurmark Brandenburg;

36. ein Marschall,

Stände aus den übrigen Provinzen;

37. ein Marschall,

Deputirte des Kammergerichts;

38. ein Marschall,

Deputirte der Regierung zu Potsdam;

39. ein Marschall,

Deputirte der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Künste zu Berlin;

40. ein Marschall,

Deputirte der Universität zu Berlin;

41. ein Marschall,

Deputirte des Stadtgerichts zu Berlin und des Kreisgerichts zu Potsdam;

42. ein Marschall,

Deputirte des Polizei-Präsidiums zu Berlin und der Polizei-Direction zu Potsdam;

43. ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Berlin;

44. ein Marschall,

Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Potsdam.


Der Zug wird geschlossen durch:

eine halbe Escadron des 1. Garde-Ulanen-Regiments,

eine halbe Escadron des 3. Garde-Ulanen-Regiments.

Von allen Truppen der Infanterie der Potsdamer Garnison wird von Sanssouci bis zur Friedenskirche eine Chaine (alle zehn Schritte ein Mann) mit prima plana gebildet.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 39-46.
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