Beilage 8.

[46] Reglement

zum

Leichenbegängnisse Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Ludewig von Preussen, so zu Berlin (am 10. Januar 1797) gehalten werden soll.

1) Der Tag des Leichenbegängnisses ist auf den 10. Januar c. Morgens um 10 Uhr angesetzt.

2) Drei Tage vorher wird die Prinzliche Leiche in einem Paradesarge nebst den Insignien Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr zu sehen erlaubt, zu welchem Ende alle zu dieser Trauerparade bestimmte Zimmer erleuchtet werden.

3) Während dieser Zeit stellen sich auf die Estrade, wo der Prinzliche Sarg stehet, neben die Insignien zur rechten und linken Hand 4 Subaltern-Officiere und am obern Theil des Sarges ein Cavalier des hochseligen Prinzen mit bedecktem Haupte und vom Hute herunter hangendem langen Flore und am untern Theil des Sarges 2 Officianten mit entblössten Häuptern, jedoch die mit Flor behängten Hüte in den Händen haltend; an der Thür, neben den beiden wachhabenden Unterofficieren, stehen 2 Livreebediente, ebenfalls die Hüte in den Händen haltend, wie ebenbenannte Officianten, die übrigen zur Livree gehörigen Bediente müssen aber sämmtlich in der Vorkammer versammelt bleiben.

4) Am Leichenbegängnisstage selbst wird des Morgens von 9 bis 10 Uhr in 3 Pulsen geläutet, und, wenn nach Einsenkung der Leiche die Kanonen abgefeuert sind, wird nochmals eine halbe Stunde damit continuiret. Auf dieses Signal, nemlich wenn zuerst geläutet wird, nimmt die Garnison, welche zur Parade bestimmt ist, das Gewehr in die Hand und besetzt die ihr angewiesenen Plätze; zu gleicher Stunde versammeln sich diejenigen Standespersonen, so zum Leichenbegängnisse bestimmt sind, in des hochseligen Prinzen Palais, und zwar in den obern Kammern, und kommen in der Art angefahren, wie solches in den Zeitungen wird bekannt gemacht werden.

5) Diejenigen aber, welche in dem Trauerzuge dem Leichenwagen vorangehen, als:

1) Die Stallbediente,

2) Die Livreebediente,

3) Die Jäger,

4) Die Officianten,[47]

5) Die Kammerdiener,

6) Die Pagen, mit den zu ihrer Führung bestimmten Marschällen, versammeln sich im Königlichen Marstalle auf der Reitbahn des Stallmeister Wollny.

6) Wenn zum erstenmale geläutet wird, treten diejenigen Staabsofficiere, welche zur Tragung der Insignien ernannt sind, neben den Prinzlichen Sarg, hinter die Tabourets, nach der demnächst folgenden Ordnung; auch treten zu gleicher Zeit die 3 Cavaliers an den Obertheil des Sarges.

7) Beim 2ten Pulse gehet der Zug mit dem Leichenwagen aus dem Marstalle, unter einer Bedeckung von 1 Officier und 30 Mann Grenadiers, über die Schleusenbrücke, längs der Werderschen Kirche vorbei, in den Thorweg des Palais hinein und macht alsdann Halt, bis ihm zum Vorrücken ein Signal gegeben wird. Vom Marstalle an werden die Zipfel des Leichentuches von 4 adlichen Unterofficieren bis ins Palais getragen, wo solche alsdann beim Vorrücken des Wagens den 4 Obristen, als:

Herrn v. Zenge,

Herrn v. Lentken,

Herrn v. Hartmann,

Herrn v. Malschitzky,

übergeben werden, gedachte 4 Unterofficiere aber sich nach der Kirchthür begeben, um allda die Zipfel des Tuches den Herren Obristen wieder abzunehmen.

8) Zur nemlichen Zeit, sobald der Leichenwagen vorgefahren, finden sich die zur Führung der Leichenpferde ernannte 8 Capitains mit von den Hüten herunterhängenden Flören ein, als:

der Capitain Herr v. Wittken,;

der Capitain Herr v. Pannewitz,

der Capitain Herr v. Schütz,

der Capitain Herr v. Geusau,

der Capitain Herr v. Blankenburg,

der Capitain Herr v. Liebermann 1ste,

der Rittmeister Herr v. Arnstaedt,

der Rittmeister Herr v. Teschen.

Während dieser Zeit verfügen sich

9) die zur Tragung der Prinzlichen Leiche bestimmten 14 Staabs-Officiere nach dem Trauerzimmer, mit herunterhangenden Flören von den Hüten, und rangiren sich wie folget am Sarge:


zur rechten Hand.zur linken Hand.


1) der Obrist Herr2) der Obrist Herr

v. Mosch, v. Boumann,


3) der Obristlieut. Herr4) der Obristlt. Herr

v. Prosch, v. Mauritius,


5) der Obristlt. Herr6) der Major Herr

v. Schierstedt, v. Dyherrn,


7) der Major Herr8) der Major Herr

v. Somnitz, v. Bock,


9) der Major Herr10) der Major. Herr

v. Lützow, v. Koslowsky,


11) der Major Herr12) der Major Herr

v. Berg, v. Knebel,


13) der Major Herr14) der Major Herr

v. Burgsdorff, v. Eckenbrecher.


10) Hierauf nehmen die zur Tragung der Insignien ernannten Staabs-Officiere als:

1) der Herr Major Schramm das Kissen mit dem Schwarzen Adlerorden,[48]

2) der Herr Major v. Marwitz das Kissen mit dem Rothen Adlerorden,

3) der Herr Major Lassan das Kissen mit dem Coadjutorhut,

4) der Herr Major v. Coswandt den Ordensmantel und Creutz,

5) der Herr Major v. Linden den Helm,

6) der Herr Major v. Walter die Sporen und Handschuhe,

und gehen in der Art voran, wie sie gestanden, dass nemlich der Helm, die Sporen und Handschuhe vorauf getragen werden, und die beiden Adlerorden den Beschluss machen.

11) Treten, nachdem die Staabsofficiere mit den Insignien aus der Trauerkammer gehen, die 3 Prinzlichen Cavaliers hinter dem Sarge hervor und gehen vor dem Leichenwagen in folgender Ordnung, als:

1) in der Mitte der Herr Adjudant, Lieutenant v. Hünerbein,

2) zur rechten Hand der Hofmarschall Herr Graf v. Kayserling,

3) zur linken der Kammerherr Herr Graf v. Haack.

12) Hierauf nehmen die Staabsofficiere den Prinzlichen Sarg, tragen ihn aus der Trauerkammer nach dem vor dem Palais stehenden Leichenwagen, setzen ihn darauf, (hierbei präsentiret die Infanterie das Gewehr,) und begleiten in der Art, wie sie den Sarg getragen, solchen bis nach der Kirche.

13) Sobald der Sarg auf dem Wagen stehet, setzen sich die beiden Bataillons Infanterie à la tête des Zuges, schlagen den Todtenmarsch und spielen, das Lied:


Jesus meine Zuversicht etc.


Alsdann gehet der Zug in folgender Ordnung vor sich, als:

I. Ein Commando Husaren, nebst Trompetern.

II. 2 Escadrons Gendarmes, welche zuvor nach dem Lustgarten marschiren und die Fronte nach dem Dom formiren.

III. 8 Canonen mit der nöthigen Mannschaft, welche zuvor ebenfalls nach dem Lustgarten marschiren und allda wegen ihrer Fronte nähere Nachricht erhalten werden.

IV. 2 Bataillons Infanterie.

V. 2 Marschälle;

1) der Stallmeister Stumpff,

2) der Futterschreiber Gervien.

VI. Sämmtliche Prinzliche Stallbediente, nach der Ordnung, so dass die Aeltesten hinten gehen, mit bedeckten Häuptern.

VII. 2 Marschälle;

1) der Hofstaatssecretair Angely,

2) der Haushofmeister Schlötke.

Diesen folgt die Livree;

1) die Lakeien,

2) die Jäger.

VIII. 2 Marschälle;

1) der Secretair Berger,

2) der Secretair Grand.

Folgen

1) die Officianten,

2) die Pagen, sämmtliche Personen mit bedeckten Häuptern und hangnden Flören.[49]

IX. 3 adeliche Marschälle;

1) der Kammerherr Herr Graf v. Schafgotsch,

2) der Kammerherr Herr Graf v. Raeder,

3) der Kammerherr Herr Graf v. Neal.

Folgen

die Herren Staabsofficiere mit den Insignien.

X. 3 adeliche Marschälle, als:

1) in der Mitte der Adjudant, Lieutenant Herr v. Hünerbein,

2) zur Rechten der Herr Hofmarschall Graf v. Kayserling

3) zur Linken der Herr Kammerherr Graf v. Haak.

Folgt


Der Prinzliche Leichenwagen, dessen 8 Pferde durch 8 Capitains, denen noch 8 Königl. Stallbediente in Gallalivreen und mit von den Hüten hangenden Floren zur Seite gehen, geführt werden.


XI. 4 adeliche Marschälle;

1) in der Mitte der Oberhofmarschall Herr Graf v. Podewills und

2) der Oberstallmeister Herr Graf v. Lindenau,

3) zur Rechten der Oberhofmeister Herr Graf v. Wittgenstein,

4) zur Linken der Oberhofmeister Herr v. Dorville.

Folgen

1. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, geführt durch

1) den Herrn Herzog von Zweibrücken Durchlaucht,

2) den Herrn Erbprinz von Hessen-Cassel Durchlaucht.

Folgt Dero Suite.

2. Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich, geführt durch

1) den Generalfeldmarschall Herrn v. Möllendorff,

2) den Herrn Fürsten v. Radziwill Durchlaucht.

Folgt Dero Suite.

3. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, geführt durch

1) den General von der Infanterie Herrn v. Knobelsdorff,

2) den Minister Herrn Grafen v. Blumenthal.

Folgt Dero Suite.

4. Se. Königliche Hoheit der Prinz Ferdinand, geführt durch

1) den Etatsminister Herrn Graf v. Hoym,

2) den Generallieutenant Herrn Graf v. Schulenburg.

Folgt Dero Suite.

5. Se. Königliche Hoheit der Prinz Louis, geführt durch

1) den Herrn Etatsminister v. Heinitz,

2) den Herrn Etatsminister v. Werder.

Folgt Dero Suite.

6. Se. Königliche Hoheit der Prinz August, geführt durch

1) den Herrn Etatsminister v. Reck,

2) den Herrn Etatsminister Graf von Arnim.

Folgt Dero Suite.

7. Se. Durchlaucht der Herr Erbprinz v. Mecklenburg-Strelitz, geführt durch

1) den Generallieutenant Herrn v. Marwitz,

2) den Herrn Etatsminister v. Woellner.

Folgt Dero Suite.[50]

XII. 3 adliche Marschälle, als:

1) der Herr Kammerherr v. Arnim auf Sukow,

2) der Herr Kammerherr Graf v. Wengersky,

3) der Herr Kammerherr Graf v. Reuss.

Folgen

Die noch übrigen Herren Etats-Minister, General-Lieutenants, General-Majors und Kammerherren, welche nicht Johanniter-Ritter sind, als:


Der Grosskanzler Herr v. Goldbeck und der General-Lieutenant Herr v. Beville.

Der Generallieutenant Herr v. Colong und der Etats-Minister Herr v. Alvensleben.

Der Etats-Minister Herr v. Struensee und der General-Lieutenant Herr v. Bonin.

Der Etats-Minister Herr Graf v. Haugwitz und der Etats-Minister Herr v. Thulemeier.

Der General-Lieutenant Herr v. Kannewurf und der General-Lieutenant Herr v. Boyen.

Der General-Lieutenant Herr v. Göckingk und der General-Lieutenant Herr v. Moller.

Der Etats-Minister Herr v. Schrötter und der General-Lieutenant Herr v. Geusau.

Der General Lieutenant Herr v. Bischoffwerder und der General-Major Herr Graf v. Goltz.

Der General-Major Herr v. Klüx und der General-Major Herr v. Meerkatz.

Der General-Major Herr v. Kuhnheim und der General-Major Herr v. Rüchel.

Der General-Major Herr v. Dehrmann und der General-Major Herr v. Elsner.

Der General-Major Herr v. Holtzendorf und der General-Major Herr v. Larisch.

Der General-Major Herr v. Arnim und der General-Major Herr v. Tempelhoff.

Der General-Major Herr de Granges und der Kammerherr Herr v. Rochebeck.

Der Kammerherr Herr v. Verdy du Vernois und der Kammerherr Herr v. Katt.

Der Kammerherr Herr v. Marschall und der Kammerherr Herr v. Morsan.

Der Kammerherr Herr Baron d'Aubier und der Kammerherr Herr v. Wilknitz.

Der Kammerherr Herr Graf v. Lichnowsky und der Kammerherr Herr v. Sartorius.

Der Kammerherr Chevalier de St. Paterne und der Kammerherr Herr v. Pestens.

XIII. 2 Marschälle;

1) der Kammerherr Herr Graf v. Arnim auf Boitzenburg,

2) der Kammerherr Herr Graf v. Lottum.

Folgen:

Sämmtliche Ritter des Johanniterordens, paarweise, wie solche[51] den Rang bei ihren Ordensprocessionen haben; diejenigen vom Militair gehen in der Militairuniform, Stiefeln und Sporen, und übergehangenem Ordensmantel, mit bedecktem Haupte und herunterhangenden Flören. Die vom Civilstande in der Ritteruniform, mit schwarzen Westen und Beinkleidern, Stiefeln, Sporen, und gleichfalls mit dem Ordensmantel und herunterhangenden Flören.

XIV. Ein Commando Husaren mit Trompetern.

14) In dieser Ordnung rückt der Leichenzug fort; die Bataillons marschiren gegen den Dom auf, und die Prinzlichen Stall- und Livreebediente etc. ziehen sich nach dem Ort hin, welcher ihnen angewiesen werden wird.

15) Die 6 Staabsofficiere mit den Insignien, wie auch die darauf folgenden 3 Marschälle, treten auf beide Seiten der Gruft.

16) Nachdem der Sarg vom Leichenwagen gehoben und im Dom auf das Gerüst gesetzt worden, treten die Herren Staabsofficiere, welche den Sarg getragen, zurück und verfügen sich ins Gewölbe, damit sie den Sarg, sobald er herunter kommt, in Empfang nehmen und an den Ort seiner Bestimmung bringen können.

17) Die Königl. Prinzen, Fürstlichkeiten etc. formiren einen Kreis um den stehenden Sarg, und die übrigen Nachfolgenden suchen sich dann, wie es der Raum gestattet, zu rangiren.

18) Sobald der Leichenzug in die Kirche tritt, spielt die Orgel ein Trauerlied und fährt damit so lange fort, bis der ganze Zug in der Kirche ist.

19) Bei Einsenkung des Sarges in die Gruft, setzt sich des Hochseligen Prinzen Ludewig Adjudant, Herr v. Hünerbein, auf den Sarg und begleitet denselben bis zur Ruhestätte.

20) Wenn der Sarg eingesenkt wird, giebt der Adjudant, von der Artillerie, das Signal zum Kanonen- Feuer, welches von den Bataillons beantwortet wird; dieses Feuer wird dreimal wiederholt.

21) Die 4 adelichen Unterofficiere, welche die Zipfel des Leichentuches tragen, gehen hierauf mit der bestimmten Escorte über die Friedrichsbrücke, längst dem Wasser hinauf, über die Lange-Brücke hinweg und bringen so den Leichenwagen wieder bis in den Königlichen Marstall.

22) Die 6 adelichen Unterofficiere nehmen, wenn der Sarg eingesenkt worden, den Herren Stabs-Officieren die Insignien ab, bringen solche unter der bestimmten Escorte in des Hochseligen Prinzen Palais und Trauer-Kammern und legen sie auf die unter dem Throne stehenden Tabourets.

23) Wenn die Herren Stabsofficiere aus dem Gewölbe zurückkommen, verfügen sich die ganze Königliche Familie, die hohen Fürsten und Standespersonen nach dem Königl. Schlosse und erwarten daselbst ihre Equipagen, um alsdann nach ihren Behausungen über die Schleusen-Brücke fahren zu können.


Berlin, den 6ten Januar 1797.


(L.S.)

Friedrich Wilhelm.

v. Zeuner.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 46-52.
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