VII.

Vorstellung der Gemahlin des Botschafters

bei Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, sowie bei Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen des Königlichen Hauses.

[53] Sobald der Botschafter die Vorstellung seiner Gemahlin bei Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, sowie bei Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinen des Königlichen Hauses begehrt, hat er sich an den betreffenden Hofmarschall zu wenden, welcher, nachdem er die Befehle Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit resp. Ihrer Königlichen Hoheiten eingeholt, ihm den Tag und die Stunde der Vorstellung bekannt macht. Die Kammerherren Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin resp. Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen empfangen die Gemahlin des Botschafters am Fusse der Treppe des betreffenden Palais, der Hofmarschall des betreffenden Hofes am oberen Rande derselben, die Hofdamen Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin resp. Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen, eventuell die Ober-Hofmeisterinnen, in den Appartements Höchstderselben, woselbst, nach vorhergegangener Meldung des Hofmarschalls, die Ober-Hofmeisterin die Gemahlin des Botschafters einführt und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit resp. Ihrer Königlichen Hoheit vorstellt.

Bei dem Empfange der Gemahlin des Botschafters bleiben die Damen, mit Ausnahme der vorstellenden Ober-Hofmeisterin, im Gemach vor dem Audienzzimmer.

Der Anzug für die Damen ist in runden Kleidern, für die Herren in Gala.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 53-54.
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