III. Dramatische Abendunterhaltungen.

[61] Was oben von den Bällen gesagt ist, gilt auch von den dramatischen Abend-Unterhaltungen, d.h. es kommen von letzteren hier auch nur diejenigen in Betracht, welche als wirkliche Hoffeste gelten, und bei denen von den bestehenden Rang- und Etiquette-Vorschriften nicht abgewichen wird. Dies sind zunächst die Gala-Vorstellungen, welche bei festlichen Gelegenheiten im Königlichen Opernhause stattfinden, und denen auf sämmtlichen Plätzen des Zuschauerraumes ausschliesslich Personen beiwohnen, welche hierzu auf Allerhöchsten Befehl eingeladen worden sind. Anlässe zu solchen Gala-Vorstellungen bieten die Vermählung Königlicher Prinzen oder Prinzessinnen, die Anwesenheit fremder Allerhöchster oder Höchster Herrschaften am hiesigen Hoflager, hervortretende militairische Ereignisse, wie z.B. der Einzug der aus einem Feldzuge siegreich heimkehrenden Truppen in die Hauptstadt u. dgl. m.

Bei diesen Gala-Vorstellungen ist das Opernhaus gewissermaassen als ein Königlicher Festsaal zu betrachten; der Zuschauerraum strahlt demgemäss im hellsten Lichtglanze. Die ankommenden Gäste, insofern sie der Hofgesellschaft angehören, werden von Ceremonienmeistern oder Kammerherren empfangen und zu ihren Plätzen geleitet. Für das dabei beobachtete Placement gelten im Allgemeinen, in so weit nicht besondere Allerhöchste Befehle oder die Zahl und das Rangverhältniss der eingeladenen Personen entsprechende Abänderungen bedingen, folgende Grundsätze. Im ersten Rang rechts, einschliesslich der Fremdenlogen, werden auf den Vorderplätzen sämmtliche dem diplomatischen Corps angehörigen Damen und dahinter die Herren desselben, im ersten Range links auf den Vorderplätzen sämmtliche bei Hofe vorgestellten Damen, mit Ausnahme der Fürstinnen, und dahinter die Excellenzen-Herren, im Orchester-Proscenium rechts und links die Fürsten und deren Gemahlinnen, im Parquet die General-Majors, die Räthe erster Klasse, die Königlichen Kammerherren, die Räthe zweiter Klasse, die Mitglieder beider Häuser des Landtags, insofern dieselben nicht höheren Rang besitzen, die Stabs-Offiziere etc. placirt. Der zweite Rang, insofern ein Theil desselben nicht noch für die Hofgesellschaft zu reserviren ist, und der dritte Rang sind für[62] Beamte der Hof-Aemter und der Staats-Ministerien, die Plätze des Amphitheaters für Unterbeamte dieser Behörden, für Hofdienerschaft etc. bestimmt. Bei Gala-Vorstellungen, welche einen militairischen Charakter haben, wird der dritte Rang von Feldwebeln, Wachtmeistern und Unter-Offizieren, das Amphitheater von Gefreiten und Gemeinen eingenommen.

Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften, sowie die Königlichen und die Prinzlichen Hofstaaten und Gefolge versammeln sich in dem an die grosse Königliche Loge angrenzenden Saale, welcher bei Veranlassungen dieser Art in der Regel festlich geschmückt ist. Sobald Seine Majestät der König dem Ober-Ceremonienmeister zu befehlen geruhen, dass die Vorstellung beginnen solle, setzt dieser den General-Intendanten der Königlichen Schauspiele hiervon in Kenntniss und ertheilt sodann den im Zuschauerraum befindlichen Personen den Wink zur Erhebung von den Plätzen, während der General-Intendant dem Dirigenten des Orchesters das Zeichen zum Beginne der Ouverture giebt. Unter den Klängen der Musik treten Ihre Königlichen Majestäten mit den Höchsten Herrschaften, den Hofstaaten und Gefolgen in die grosse Königliche Loge, welche, wo es das Bedürfniss erheischt, nach rechts und links durch Hinzunahme der zunächst angrenzenden Plätze im Balcon des ersten Ranges erweitert wird, ein und geruhen die Anwesenden huldvoll zu begrüssen. Demnächst nehmen die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften, geleitet von dem Ober-Ceremonienmeister, die für sie nach Maassgabe ihres Ranges in Bereitschaft gehaltenen Plätze ein. Als Beispiele derartiger Placements der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften werden mitgetheilt:


a) in Beilage 3. das Placement in der grossen Königlichen Loge bei der Fest-Oper, welche am 10. Februar 1858 im Königlichen Opernhause aus Veranlassung der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preussen mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria, Princess Royal von Grossbritannien und Irland stattfand;

b) in Beilage 4. das Placement in der grossen Königlichen Loge bei der Gala-Vorstellung, welche am 23. September 1873 im Königlichen Opernhause aus Veranlassung der Anwesenheit Seiner Majestät des Königs von Italien stattfand;[63]

c) in Beilage 5. das Placement in der grossen Königlichen Loge bei der Militair-Gala-Vorstellung, welche im Königlichen Opernhause am 17. Juni 1871, als am Tage nach dem Einzuge der aus dem Feldzuge gegen Frankreich siegreich heimkehrenden Truppen, stattfand.


Die Hofstaaten und Gefolge nehmen, soweit es der Raum gestattet, ebenfalls in der grossen Königlichen Loge Platz, event. sind in den zunächst derselben rechts und links gelegenen kleinen Logen des ersten Ranges noch Plätze für diese Personen reservirt.

Gewöhnlich geruhen Ihre Majestäten im ersten Zwischenacte den vornehmsten Theil der Gesellschaft, welcher im ersten Range und im Orchester-Proscenium placirt ist, in dem schon erwähnten, hinter der grossen Königlichen Loge gelegenen Saale zu empfangen. In diesem Falle werden die in Rede stehenden Personen dahin durch den Ober-Ceremonienmeister und durch die denselben unterstützenden Organe geleitet und herkömmlicher Weise im Halbkreise aufgestellt. Ihre Majestäten geruhen bei dieser Gelegenheit auch nicht selten Vorstellungen Allerhöchstdenselben noch nicht bekannten Personen, z.B. neu angekommener Geschäftsträger, Legationssecretaire, Attachés etc. entgegenzunehmen. Im Falle ein Hoher Gast anwesend ist, werden auch diesem diejenigen Herren und Damen präsentirt, welche bei demselben nicht früher hatten zur Vorstellung gelangen können.

Uebrigens wird hier auch noch auf dasjenige Bezug genommen, was oben im zweiten Abschnitt über die Gala-Vorstellung mitgetheilt ist, welche am 18. December 1852 im Königlichen Opernhause aus Veranlassung der Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich stattfand.

Der Anzug bei diesen Gala-Vorstellungen ist für die Damen in runden Kleidern, für die Herren vom Civil in Gala mit dunkelem Beinkleid und mit Ordensband, für die Herren vom Militair im Paradeanzuge ohne Schärpe.

Kleinere dramatische Vorstellungen, denen nur die Elite der Gesellschaft beiwohnte, wurden unter der Regierung Seiner Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. zuweilen in der Bildergalerie des Königlichen Schlosses zu Berlin und in der Sommerzeit öfter auch im Theater im Neuen Palais bei Potsdam gegeben, woselbst dergleichen auch jetzt noch ab und zu stattfinden.[64]

Der kleinen dramatischen Abend-Unterhaltungen, welche zuweilen Donnerstags im Kaiserlichen Palais in einem stets wechselnden, aber gewählten Kreise stattfinden, ist bereits oben im Eingange zu Abschnitt VII. gedacht worden.

Bei verschiedenen Anlässen haben auf Allerhöchsten Befehl im Königlichen Opernhause auch schon Fest-Vorstellungen stattgefunden, zu denen nicht die ganze hoffähige Gesellschaft, sondern nur ein Theil derselben eingeladen worden ist. In Fällen der letzteren Art wurden für die Eingeladenen dann nur der erste Rang und die Fremdenlogen reservirt, alle übrigen Plätze des Hauses aber blieben dem Publicum, welches im Gesellschafts-Anzuge zu erscheinen hatte, zum Kaufe überlassen. Diese Fest-Vorstellungen, das sogenannte théâtre paré, sind lediglich Gala-Vorstellungen in kleinerem Maassstabe und bieten hinsichtlich der bei den letzteren oben beschriebenen Anordnungen wegen des Empfanges und des Placements der Gesellschaft etc. keine bemerkenswerthen Unterschiede.

Die Einladungen zu den Gala- und Festvorstellungen im Königlichen Opernhause gehen jetzt von dem General-Intendanten der Königlichen Schauspiele, die diesfälligen ceremoniellen Anordnungen von dem Ober-Ceremonienmeister aus.

Der Vollständigkeit wegen sollen hier auch noch die Vorstellungen Erwähnung finden, welche für Militairs aller Grade am Abende des Tages der grossen Frühjahrs- und Herbst-Paraden im Königlichen Opernhause stattfinden. Die Vertheilung der hierzu erforderlichen, den grössten Theil der Plätze des Hauses umfassenden Billets erfolgt durch die Königliche Commandantur; der Rest der Billets wird dem Publicum käuflich überlassen. Der Ober-Ceremonienmeister hat mit diesen rein militairischen Vorstellungen nichts zu thun.

Es dürfte hier auch der passende Ort für die Mittheilung sein, dass bei Anwesenheit eines fremden Souverains oder eines fremden Prinzen der Botschafter, Gesandte, Minister-Resident oder Geschäftsträger des bezüglichen Hofes durch den General-Intendanten der Königlichen Schauspiele jedesmal eingeladen wird, den während der Dauer der Anwesenheit ihres Landesherrn oder des betreffenden Prinzen sowohl im Königlichen Opernhause, als auch im Königlichen Schauspielhause stattfindenden Vorstellungen in der grossen Königlichen Loge beizuwohnen. Bei der Anwesenheit der Gemahlin eines fremden[65] Souverains wird diese Ehre auch den Gemahlinnen der betreffenden Missionschefs zu Theil.

Bekanntlich geniessen alle Königlichen und Prinzlichen Hofstaaten und Gefolge das Recht des freien Eintritts in die grossen Königlichen Logen der beiden Königlichen Hoftheater. In Beziehung hierauf wird noch bemerkt, dass in diesen Logen die beiden Mittelfauteuils der ersten Reihe nur für Ihre Majestäten, alle übrigen Fauteuils dieser Reihe nur für Höchste Herrschaften bestimmt sind. In zweiter Reihe sitzen die Damen und die Excellenzen. Auch bei gewöhnlichen Vorstellungen dürfen die Damen nie hohes Kleid, die Herren nie schwarze Cravatte anlegen. Endlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, dass bei Anwesenheit Allerhöchster und Höchster Herrschaften in einer der grossen Königlichen Logen nicht gestattet ist, dieselbe als Durchgang zu benutzen, um von einer Seite des Hauses nach der anderen zu gelangen.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 61-66.
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