C. Gegen Gleichgestellte.

[54] 20. Im Verkehr mit Gleichgestellten ist eine der ersten Forderungen Aufrichtigkeit, Herzlichkeit und Unbefangenheit.

21. Zeige gegen Deinesgleichen immer ein gütiges, zuvorkommendes Benehmen und sei immer bereit, ihnen mit Rat und That beizustehen, jedoch ohne aufdringlich zu sein.

22. Achte sie, wie Du Dich selbst achtest, aber sei nicht zu vertraulich mit ihnen.

23. Scherze nicht über sie; wenn Du aber scherzest, so soll es in harmloser, die christliche[54] Liebe nicht verletzender Weise geschehen; der Scherz hat aufzuhören, sobald derjenige, dem er gilt, sich beleidigt fühlt.

24. Umgekehrt sei gegen den Scherz anderer über Dich nicht gleich empfindlich.

25. Erlaube Dir nie, einen Gleichgestellten zum Gegenstand beißender Neckereien zu machen, erzürne und beleidige ihn nicht.

26. Laß überhaupt im Verkehr mit Gleichgestellten nie die Forderungen des Anstandes und der Höflichkeit außer Acht. Du verhütest dadurch eine allzugroße Vertraulichkeit, die sich oft recht belästigende Freiheiten herausnimmt.

Quelle:
Vogt, Franz: Anstandsbüchlein für das Volk. Donauwörth [1894] [Nachdruck Donauwörth 21987], S. 54-55.
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