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Cap. VII.


Von mancherley Unglücks-Fällen / welche durch unvorsichtigen Gebrauch des Tobacks verursachet worden / und wie dahero derselbe an manchen Orten scharff verbothen.

[155] Obschon der Toback als eine indifferente Sache an sich selbst nicht verwerfflich / sondern einem jeden ohne Unterscheid vergönnet ist; so ist doch auch gewiß daß dessen Gebrauche von der höchsten Obrigkeit wo es des gemeinen Wesens Wohlfarth erfordert /gewisse[155] Maaß und Ziel gesetzet werden könne. Daher haben sich auch jederzeit hohe Häupter und Obrigkeitliche Personen gefunden / welche / wenn sie die in der Republiqve durch den Gebrauch des Tobacks bißweilen entstehende schädliche Unordnungen genau eingesehen / und sich um remedirung derselben bekümmert / entweder gewisse Mandata publiciret /daß man den Toback nicht an ungeziemenden Orten und auf gefährliche Art rauchen solle / oder auch den Toback gäntzlich wiederrathen und mit ernsten Straffen verbothen. Die vornehmste Ursache aber / welche Obrigkeitliche Personen zu gäntzlicher Untersagung des Tobacks veranlasset / mag wohl hauptsächlich diese seyn / weil durch dessen unvorsichtigen Gebrauch viele und erschreckliche Feuers Brünste hin und wieder verursachet worden. Wir könnten von dergleichen Unglücks-Fällen viele Exempel anführen /wenn es nöthig wäre. Wir wollen uns aber nur mit diesen wenigen begnügen lassen / und den curieusen Leser in die vielen mit sonderlichen Fleisse und accuratesse ausgearbeiteten historischen Bücher zu mehrern contentement verweisen.

Anno 1642. den 26. Aug. verdarb durch Tobackschmauchen zu Görlitz das Niclas-Viertel / die Kirche / Thurm / und also in die hundert[156] Häuser im Feuer /und eine Kirschnerin wurd samt ihrer Magd von dem Dampff ersticket. Misanders Theatr. Trag. p. 279.

Anno 1668. wurde durch das Tobackschmauchen in der Käyserlichen Burg zu Wien eine grosse Feuers-Brunst verursachet. Ernsts Delit. Histor. p. 806.

Zu Coppenhagen hat Anno 1680. ein Schneider auf einem Schiffe mit dem Toback ein groß Unglück angerichtet; denn als er die Tobacks-Pfeiffe ausgeklopffet / sind die Kohlen und Asche in die Pulver-Kammer kommen / dadurch das Schiff samt 25. Personen in die Lufft gesprenget worden. Misand. Theatr. Tragic. p. 279.

Anno 1680. wurde bey Colombo einer Stadt in Ost-Indien ein groß Unglück durch Tobackrauchen verursachet: Es kam daselbst ein Schiff aus Holland über Batavia eine halbe Stunde weit von der Stadt auf die Ree vor Ancker / und brachte Holländisch Pulver vor die Stadt mit. Als nun 3. Bothen mit 80. Tonnen Faß davon geladen / nahe bey Land waren / daß sie eben solten ausgetragen werden / stunde eines Bothmanns Junge mit einer Pfeiffe Toback in dem Munde dabey; Der Bothmann diß ersehend / gab den Jungen eine Ohrfeige / daß er die Pfeiffe in den einen Both /[157] da ein wenig Pulver gestreuet lag / fallen ließ / davon so gleich der eine Both in die Lufft flog / und die andern zwey auch anzündete / dadurch nicht allein die darauf sich befindende Holländer biß auf einen / sondern auch die unweit davon auf dem Lande stehende schwartze und weisse Menschen über hundert in die Lufft geschlagen wurden. Der jenige / so sein Leben unter diesen allen allein rettete / war ein Boths Geselle / Nahmens Jan Frick / von Gauda in Holland gebürtig / welcher nachgehends Bürger in Colombo worden / und sich mit Tobacks Pfeiffenmachen wohl fortgebracht; Dieser / so bald er hörete / daß es in dem einen Both anfieng zu krachen / sprang so gleich aus dem Both / darinnen er sich befand / in das Wasser / und bliebe so lange unter / biß die Gefahr vorbey welcher hernach dieses Unglück allein zu erzehlen wuste. Schweitzers Ost-Indische Reise / p. 122.

Anno 1693. ist zu Turin durch Verwahrlosung der Schildwach / so Toback getruncken / auf dem Bollwercke della consolata in 2. Pulver-Fäßgen Feuer kommen / wodurch selbiges mit der Schildwache in die Lufft geflogen / und noch 4. andere Personen blessiret worden. Misand. Theatr.Tragic. p. 279.

In denen Hamburger-Zeitungen wurde Anno 1715. No. 136. aus der Schweitz vom 15. [158] Aug. geschrieben: In der Nacht vom 11. biß auf den 12ten dieses hatte ein Haffner in Bertand / einer kleinen Stadt zum Canton Bern gehörig / und 4. Meilen davon gelegen / eine gute Freunde bey sich / welche biß in die späte Nacht Toback gerauchet / und es mit dem Feuer versehen /so / daß nicht allein das Hauß / sondern auch die gantze Unter-Stadt / weil jedermann im ersten und besten Schlaff gewesen / in die völligen Flammen gerathen / und die Einwohner kaum das Leben kümmerlich salviren können: Massen in der gantzen Unter-Stadt nur 7. oder 8. Häuser stehen blieben / zumahlen da die Häuser mehrentheils von lauter Holtz gebauet und viele Ställe und Scheuren für die Land-Leute gehabt / welche alle mit Stroh und Heu starck angefüllet waren. Es ist bey diesem grossen Unglück eine grosse Menge an Pferden / Ochsen und andern kleinen Vieh verbrennet / von Menschen aber sind wenige umkommen.

In denen Leipziger Post Zeitungen wurde in dem 4ten Stück der 51. Wochen des 1717den Jahres von Halberstadt gemeldet / es habe den 13. Dec. Nachmittags das eine halbe Meile von Halberstadt gelegene schöne und grosse Dom-Probstey-Dorff Harsleben das Unglück betroffen / daß durch verwahrlosung eines Treschers / so Toback in der Scheune gerauchet /[159] solches fast gantz im Brand auffgegangen. Die Garnison in Halberstadt / so alsobald dahin commandiret worden / habe viel bey getragen / daß die Kirche und Amt-Hauß noch erhalten worden. Sonst sey alles totaliter ruiniret / und wären über 200. Häuser in die Asche geleget worden.

Absonderlich ist die Stadt Constantinopel dergleichen Unglücks-Fällen zu unterschiedenen mahlen unterworffen gewesen / da nehmlich einige / welche entweder unter dem Tobackschmauchen eingeschlaffen /oder sonst auf andere Art mit einem Fünckgen glimmender Tobacks-Aschen leichtlich brennenden Materien zu nahe kommen / erschreckliche Feuers-Brünste und abscheuliche Verwüstungen angerichtet. Daher auch die Türckischen Käyser öffters den Toback mit Nachdruck und ernsten Straffen verboten; Wie denn Käyser Murath einesmahls den Gebrauch des Tobacks sehr scharff untersaget / der gestalt / daß er allen möglichen Fleiß angewendet um dahinter zukommen / wer Toback schmauchte oder verkauffte. Einsmahls ließ er einem die Pfeiffe durch die Nase stecken; Einen andern ließ er an einen von Toback gemachten Strick aufhencken / und wolte er keinem eintzigen / der bey Toback ertappet wurde / pardon geben. Happel. Relat. Cur. T. I. p.m. 549. Ja es versichert [160] Ze ilerus in seinem Hand-Buch Part. 2. p. 102. daß, als dieser Käyser einsmahls seine Mutter über dem Toback trincken ertappete, er die Hand an Sebel gelegt, und sie umzubringen gedrohet. Er gieng selber verkleideter weise an die Oerter / davon man ihm sagte, daß daselbst Toback verkauffet würde / und wenn er endlich nach Anerbietung etlicher Ducaten, und Verheissung, es keinem Menschen zu offenbahren, ein Stück Toback bekommen hatte / so zuckte er Augenblicks seinen Sebel, und schlug dem Verkauffer so gleich den Kopff hinweg. Man erzehlet dißfalls eine lustige Geschicht, welche in dergleichen affaire mit diesem Käyser passiret: Als einsmahls berührter Sultan Murath zu Scutari (so eine Constantinopolitanische Vorstadt ist) verkleidet gewesen, hat er sich in eine Barqve gesetzet, um darinn nach der Stadt zu fahren; Es befand sich unter vielen andern auch ein Spahi aus Natolien mit darinn, welcher nach Constantinopel gieng seinen Sold zu holen. Kaum hatte er sich nieder gelassen, da zündete er seine Pfeiffe an, und rauchte Toback, und unterstunde sich niemand ihm dißfalls ein Wort zuzusprechen / als allein der verkleidete Sultan, welcher zu dem Spahi trat und sprach: Ob er sich nicht fürchtete, daß dieses dem Groß-Herrn, der den Toback so streng verbothē hätte, zu Ohren kommen möchte? Dieser gab ihm einen trotzigen Bescheid, nehmlich: der Groß-Türck hätte gut sagen, er könnte sich im Serrail mit seinen Weibern und Jungfern nach eigenem[161] Belieben erlustigen, und möchte sich satt sauffen, so offt es ihm beliebte; Was hergegen ihn (den Spahi) anlangete, so hätte er nichts als Mühe und lauter Verdruß, der Toback wäre sein Brod, und der Groß-Herr konnte ihm denselben nicht verbiethen. Endlich fragte er ihn, ob er Lust hätte, auch eine Pfeiffe zu versuchen? Der Käyser sagte ihm heimlich ins Ohr, ja; und als er eine Pfeiffe von ihm bekommen, verbarg er sich in einen Winckel der Barqve und rauchte mit einer solchen Vorsichtigkeit, als wenn er besorgte, er möchte von jemand ertappet werden. Als sie nun zu Constantinopel angelanget waren, giengen sie beyde in eine Saiqve sitzen, um nach Galata über zufahren, woselbst sie, wie einer zum andern sagte, alle beyde etwas zu verrichten hätten. Nachdem sie an besagten Orte an Land getreten waren, nöthigte der Sultan den Spahi, mit ihm einen Trunck Wein zu thun, an einem Orte, wo er wuste, daß ein guter Trunck zubekommen wäre. Also bald willigte jener drein, worauf ihn der Fürst dahin führete da seine Leute seiner warteten (denn wenn sich die Groß-Herren verkleiden, so bestellen sie ihre Leute an einen gewissen Ort, um parat zu seyn.) Und als er so nahe zu denenselben kommen war, daß man seine Stimme hören konte, unternahm er sich, vermöge seiner grossen Leibes-Kräffte, den Spahi selber zu fangen zu welchem Ende er ihn bey dem Halß ergriff. Der Spahi war hierüber gewaltig entsetzt, und wenn er sich erinnerte, gehört zu haben, daß Sultan[162] Murath gar offtmahls verkleidet in der Stadt umher gieng, auf das Thun seiner Unterthanen Achtung zu haben, so zweifelte er länger nicht daran, daß dieser der Sultan wäre. Weil er nun alsobald die Rechnung machte, er wäre doch ein Mann des Todes, so ergriff er seinen Pusikan oder Kolben den er im Gürtel führte, und gab dem Sultan einen solchen Streich auf die Lenden, daß er zur Erden stürtzte, und salvirte sich mit der Flucht. Der Sultan, der fast von Sinnen kommen wolte, weil ihm sein Anschlag mißlungen war, ließ öffentlich ausruffen, daß er denjenigen, so ihm diesen Streich gegeben, vor einen praven Mann hielte, und daß er demselben, so er sich angeben würde, eine ansehnliche Verehrung zuwerffen wolte. Aber der Spahi wolte diesen Worten nicht trauen, sondern blieb aus, und achtete es besser zu seyn, die Vergeltung des grossen Herrn zu entbehren, als sein Leben in eine solche augenscheinliche Gefahr zu stürtzen. vid. Happel. Relat. Curios. Tom. I. p.m. 550.

Nicht weniger ließ sich Käyser Ibrahim angelegen seyn, den Gebrauch des Tobacks ernstlich zu straffen, welches absonderlich aus folgender Historie erhellet: Anno 1640. war zu Constantinopel eine reiche und fürtreffliche Türckische Dame, welcher kein Türck wie ansehnlich / vermögend und groß er auch war, gefallen wolte ungeachtet sich viel grosse Herren angaben / sie zu heyrathen, biß endlich des Käyserlichen Stadthalters in Egypten Sohn um sie freyte, der sie auch gehoben. Die Hochzeit ward nach[163] Türckischen Gebrauch mit trefflichen Gepränge angestellet und hat des Bräutigams Vater bey seiner Ankunfft / dem Käyser zwey Säcke verehret da jeglicher eines Mannes hoch, und einer mit Golde, der andere aber mit Silber angefüllet gewesen. Mitten in der Hochzeit / da die Gäste am lustigsten waren fieng der Bräutigam überlaut an zu ruffen: Es ist alles, nehmlich Essens und Trinckens genug, aber eine Pfeiffe Toback mangelt uns. Es war aber der Toback in der Stadt Constantinopel denen Türcken bey Leib- und Lebens-Straffe verbothen. Der Vater diese seines Sohnes Rede hörend, antwortete: Sohn, ich habe dem Käyser genug verehret, ihr möget wohl Toback trincken. Haben derowegen den besten Toback u. die längsten Pfeiffen /so in Constantinopel zu bekommen waren, holen lassen, und verfügten sich 6. oder 7. Personen in einen besondern Saal daselbst den Toback zu gebrauchen; Als nun diese in der Arbeit am emsigsten waren, fügte sichs, daß des Käysers Gevollmächtigter vorüber gehet / welcher, so bald er den Geruch empfindet, in das Hauß eintritt und fraget: Wer Toback rauche? Man antwortete: Wir, denn wir haben dem Käyser wohl so viel gegeben, daß er uns zulassen kan Toback zu trincken. Aber der Mann wolte mit dieser Antwort nicht zufrieden seyn, sondern begehrte, sie solten sich gefangen geben. Hierauf bothe man ihm 200. Ducaten / daß er schweigen solte, wo nicht, so berufften sie sich auf den Käyser. Der Stadt Voigt verachtete[164] das Geld, gieng gleich hin, und erzehlet es dem Käyser, was vorgegangen. Dieser gab alsbald Befehl, des Bräutigams Vater in des Hauses Thür, in welchem die Hochzeit wäre, aufzuhencken, welches auch ohne Verzug geschahe. Ernsts Confect-Tafel, Them. VII. p. 37.

Käyser Mahometh IV. ist gleicher gestalt, damahln als der Herr von Thevenot sich vor wenig Jahren zu Constantinopel aufgehalten, in gemeiner Kleidung umher gewandelt, wie wohl er allezeit etliche gehabt, die ihm auf dem Fuß gefolget sind, und ist unter denselben ein Büttel gewesen, der bißweilen auff des Käysers Befehl, so wohl zu Constantinopel als zu Galata im Fortgehen diesem oder jenem den Kopff herunter schlug, welches auch die Ursache war, daß in allen gute Ordnung unterhalten wurde. Es geschahe aber fürnehmlich um des Tobackrauchens willen, daß er ihrer viele ließ köpffen, gleichwie er unter andern auf einen Tag zu Constantinopel zween / welche Toback rauchten, auf stehenden Fuß, und an denen jenigen Orten, da man sie in des Käysers Verbot ertappet hatte, solcher gestalt in den Tod schickte. Etliche Tage vorhero hatte er das Verbot des Tobacks abkündigen lassen, dieweil, wie man sagte, da er durch die Strassen gieng, etliche Türcken daselbst mit der Tobacks-Pfeiffen in dem Munde bey einander gesessen und gesprachet, ihm der Tobacks-Rauch in die Nasen geflogen war. Aber Thevenot glaubet, er habe ihn verboten, um seinem Vetter, dem Sultan[165] Murath, darinne nachzufolgen, dem er wegen löbl. Regierung in allen Dingen nachzuäffen bemühet gewesen. vid. Happel. Relat. Cur. Tom. I. p.m. 549.

Der Tobacks-Pacht bringet der Königl. Cammer in Persien jährlich ein grosses ein, wie oben cap. 5. erwehnet worden. Dem ungeachtet geschiehet es doch bißweilen, daß das Tobackrauchen daselbst sehr scharff verboten wird. Als einsmahls der Persische König Abas in seinem gantzen Lager das Tobacktrincken verboten, hat er sogleich einige ausgeschicket, um zu forschen, wo etwan ein Tobacks-Geruch zu verspühren; Welcher nun in Uberschreitung dieses Verbots ist ertappet worden, dem sind Nasen und Lippen abgeschnitten worden. Ein Persianischer Kauffmann, welcher unwissend dieses Verbots mit 9 Ballen Toback ins Lager kommen, in Meynung Geld zu lösen, hat darüber sein Leben verliehren müssen. Denn als der König solches erfahren, hat er den Tobacks-Krämer samt dem Toback auf einen Holtz- Hauffen werffen und verbrennen lassen. Ex Ad. Olearii Pers. Reise-Beschreib. Lib. V. cap. 31 p. 645 ref Ernst in Delic. Historic. p. 741. Als Schach Sefi eben dergleichen Verbot ergehen lassen, dem ungeachtet aber seine Spione 2. reiche Indianische Kauff-Leute in der Indianischen Caravana heimlich Toback rauchen sehen, sind sie bald angegeben worden, und hat der Schach das Urtheil selbst gefället, man solte ihnen geschmoltzen Bley in den Halß giessen. Zwen reiche Benjanen haben dem Schach 2000 Tomans vor die Gefangene angeboten, welcher aber dem Officierer, so solches vorgebracht, folgende Antwort gegeben: Glauben denn die Indianischen Hunde, daß ich das Recht ihnen zu Gefallen um des Geldes Willen brechen werde? Happel. Relat. Cur. Tom. I. p. 583.

Was bißhero in Moscau vor erschreckliche Feuers-Brünste durch unvorsichtigen Gebrauch des Tobacks entstanden, hat man nicht ohne Entsetzen vernommen; Man hat sich eben nicht auch sonderlich zu verwundern, daß die einmahl angegangenen Feuer-Flammen daselbst so weit um sich greiffen, weil die Moscowiter ihre Häuser meistens von Holtz oder andern dergleichen Materialien bauen, die leicht der Feuers-Gefahr unterworffen seyn. Und eben dieses ist die Ursache,[166] daß der Toback vormahls auch daselbst verboten gewesen, so gar, daß der Gebrauch desselben und der Diebstahl mit gleicher Straffe beleget worden, wie in der Apologie pro Johanne Basilide II. erwehnet wird. Man hat A. 1634. wider die Verbrecher mit Nasen-Aufschlitzen und Staupen-Schlägen verfahren. Ernste Delic. Hist. p.m. 804. & Berckenmeyers Antiquar. P. I. cap. 17. p. 688. In eben diesem Jahre sind in der Stadt Moscau 8. Männer und 1. Frau, welche wider des Czaaren Verboth Toback verkauffet hatten, mit ledernen Peitschen dermassen gegeisselt worden, daß sie ausgesehen wie geschundene Bestien, sintemahl man an ihrer Haut nicht eine Stelle eines Fingers breit gefunden, welche unversehrt gewesen. Happel. Relat. Cur. T. I. p. 557. Gleichergestalt hat der Patriarch in Moscau einsmahls einen Kauffmann, der das Recht den Tobacks Handel zu führen, mit jährlichen 15000 Rubelen erkaufft, mit seiner gantzen Familie in den Bann gethan. Ex Itiner. Dn. de Guarient & Rall der Neubestellte Agent Fonct. III. Dep. 7. p. 556. Und obwohl der Gebrauch desselben durch Ihro ietztregierende Czaar Majest. Peter Alexowiz. daselbst völlig wiederum eingeführet, so ist er doch denen Priestern absonderlich dermassen verhasset, daß sie ihn biß dato vor eine unreine und unheilige Sache halten, wie denn auch kein Priester daselbst in ein Zimmer gehet, wo Toback gerauchet wird. vid. Perry Staat von Rußland, p. 263.

Von Engelland erzehlet Becmannus Geograph. cap. 5. §. 4. daß vor einigen Jahren im Hertzogthum Glocester den Toback zu bauen durch Königl. edicta verbothen sey, da er doch daselbst so herrlich wäre gezeuget worden; Er versichert, er habe selbst die execution gesehen, als die Leute ihn dennoch gepflantzet, daß einige Reiterey auf dieser Leute Aecker commandiret worden, die alles Kraut haben durch Herumtummeln der Pferde und Zertretung desselben ruiniren müssen; wiewohl hier die Ursache sich hören lässet, weil die Handlung des ausländischen Tobacks dürffte Schaden leiden.

In unsern teutschen Landen hat man zwar auch bißweilen von einigen schädlichen Feuers Brünsten gehöret, welche durch unvorsichtigen Gebrauch des Tobacks verursachet worden[167] doch sind dieselben GOtt Lob! niemahls so gefährlich gewesen, daß Obrigkeitliche Personen sich daher genöthiget gefunden, den Toback gäntzlich zu untersagen. GOtt wende fernerhin dergleichen und andere gefährliche Unglücks-Fälle in Gnaden von uns ab, und gönne uns den Genuß der zu unserm Unterhalt bestimmten zeitlichen Güter in guter Ruhe und Zufriedenheit! Er bewahre absonderlich unsere Sinne und Verstand, daß wir durch den Mißbrauch derselben unsere Gewissen nicht verletzen, und den brennenden Zorn des Allerhöchsten nicht anzünden, so werden wir den Ruhm unserer teutschen Nation auf unsere späte Nachkommen bringen, und denselben unverändert behalten biß an der Welt


ENDE![168]

Quelle:
Das beliebte und gelobte Kräutlein Toback oder Allerhand auserlesene Historische Merckwürdigkeiten. Chemnitz 1719, [Nachdruck Leipzig 1971], S. 155-169.
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