CXXXIX. Das übelgehaltene Testament.

[306] Eine schlechte und verächtliche Weibs-Persohn begienge keine schlechte Untreu: Dann als ihr alter besagter Mann mit Tode abgienge / hatte er vorhero sie zum Erben aller seiner Verlassenschafft eingesetzet /doch mit diesem Beding / daß sie den Acker-Ochsen verkauffen / und das darauß erlösete Geld den Armen / zum Trost und Erquickung seiner armen Seelen /mittheilen solte: Deß andern Tages nach der Leiche /führte sie den Ochsen auff den Marck / und setzte den Hauß-Hahnen auff seinen Rucken / bothe auch diesen vor zwantzig / jenen aber nur vor einen Gülden aus /doch mit diesem beygefügten ausdrücklichen Zusatz /daß / wer den Ochsen kauffen wolte / der muste auch den Hahn bezahlen. Wie sich nun endlich ein Käuffer gefunden / gabe sie den auß den Ochsen erlöseten Gülden den Armen / das Ubrige aber / das sie vor den Hauß-Hahn eingenommen / behielte sie vor sich.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 306.
Lizenz:
Kategorien: