CXLVII. Der betrügliche Hatto.

[318] Auff einen betrieglichen Bischoff / folget ein betrieglicher Ertz-Bischoff / der ware der Mäyntzische Hatto / durch dessen falsch-politische Verschlagenheit Adalbert / Graff von Babenberg / (oder Pamberg) so wol seiner Güter als seines Lebens beraubet worden. Die Sache verhielte sich also: Es hatte Adalbert Graff Conraden von Hessen in einer Schlacht überwunden und entleibet / dessen Todt nun wolte Käyser Ludwig (nach dessen Absterben / ohne Hinterlassung Männlicher Erben / Käysers Carls des grossen Stamm in Teutschland zu regieren auffgehört) durchaußrächen / und forderte deßwegen den Adalbert auff den Reichs-Tag / umb daselbst wegen des an Conrad begangenen Todtschlags / und anderer Thaten mehr /sich zu verantworten: Adalbert trauete nun mehr[318] seiner Sache nicht zum besten / kunte also nicht darzu gebracht werden / daß er vor Gericht erschienen wäre. Dannenhero ihn Käyser Ludwig vor einen Reichs-Feind erklärete / und mit gut-Befindung der Stände /als einen Halßstarrigen und widersetzlichen Menschen / mit Krieg zu überziehen drohete. Weil er aber solcher Gewalt nicht gewachsen wäre / begab er sich in ein sehr festes Schloß. Ludewig belagerte ihn zwar daselbst dermassen / daß nicht das Geringste weder aus- noch einkommen könte / jedoch weil sich solche Belagerung allem Vermuhten und Ansehen nach weit hinaus ziehen würde / und keine Hoffnung erschiene /daß das Schloß / weil es mit allerhand Sachen aufs Beste versehen war / solte können eingenommen werden / als stellte sich der Käyser auff einen rohten Thurn / und stellte sich auff Zurrahten Hattonis / des Ertz-Bischoffs zu Mayntz / gleich wolte er den Belägerten wieder in Gnaden annehmen / wann er nur eine Hoffnung einiger Besserung und ruhigern Lebens würde von sich blicken lassen. Adalbert dacht hierauff keinen hinterlistigen Betrug / und währe gar geneigt / in ein friedliches Gespräch zutretten. Hierzu nun würde der Hatto / der den Anschlag gegeben hatte / als ein treflicher Executions-Meister erwehlet. Der kam auff Treu und Glauben in das Schloß / und versprach dem Adalbert mit vielen weitläufftigen Worten des Käysers unfehlbahre Gnade / wo er dieselbe nur anflehen würde / und sey er selbst bereit / hierinnen seinen möglichsten und besten Fleiß anzuwenden. Er solte nur des Königs geneigtes Gemüth erkennen /und auff gleiche Treue und Glauben / als man ihn eingeladen / in Gegenwart derselben / sich auf seine Knie nieder lassen / und Gnade bitten: Hierüber stutzte nun Adalbert ein wenig[319] / und stunde zweiffelhafftig / ob er trauen solte oder nicht. Da sagte Hatto: Wolan! Ich versprech hiemit dem Grafen Adalbert / daß ich ihm frisch und Gesund wieder in dieses Schloß bringen wolle / es mag auch gleich die Sache ablauffen / wie sie immer wolle. Der Graff verliesse sich auf die alte Teutsche Treu und Redligkeit / glaubte dem Ertz-Bischoff / und machte sich von Stunden an reißfertig. Sie wahren aber kaum über die Schloß-Brücke hinaus geritten / und solten nun den Berg hinan reiten / da wann sich der Ertz-Bischoff umb / und sprach zu dem Grafen: Herr es ist / schon weit auff den Tag / und es wird uns mit dem Essen ziemlich lang werden / hätten wir doch erst miteinander gefrühstücket. Der Graff antwortete / das können und wollen wir thun / lasset uns nur gleich wieder zurückkehren weil wir im Schloß bessere Speisen haben werden / als in den Bauren Herbergen. Darauff wandten sie sich stracks wieder zurücke / hielten Mahlzeit / und begaben sich so fort zum Käyser / sie wahren aber daselbst kaum angelanget / da würden dem Grafen Ketten und Banden angelegt. Und als er sich deßwegen über den Bischoff beschwehrte / daß er ihn so listiger Weise hintergangen / antwortete derselbe behend: Er habe seinen Eyd getreulich gehalten / weil er ihn / vermöge desselben / einmahl sicher wieder in sein Schloß gebracht / da er nemblich des Morgensmahls halber mit ihme wieder umbgekehret wehre / daß er aber hernach wieder sich hinaus / und zum Käyser begeben / seye ihm selber zuzuschreiben / er hätte ja wol in seinem Schloß bleiben können. Ob nun gleich Graff Adalbert GOTT und Menschen zum Zeugen anruffte / wurde er doch des Lasters der verletzten Majestät beschuldiget / und nach Urtheil der Richter alsobald enthauptet. Hierauff wurden seine Güter[320] eingezogen / und fiel die Graffschafft Badenberg dem Reich heim / wordurch endlich das Käyserliche Stifft und Bischtuhm hernach bereichert worden. Die Historien und Jahr-Bücher aber verfluchen billig des Hattons gebrauchte schlimme List / als welche einem Geistlichen gar übel anstunde.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 318-321.
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