CLXXVIII. Der betrogene Zauberer.

[397] Wer einmahl sein Vertrauen von GOtt ab / und auf Gottesfeind / den Sathan gesetzet / der ist verflucht /und muß sich endlich betrogen finden. Die andere verzaubern und verblenden / sind selbsten die Bezaubersten und Verblendesten Leute / welche mit falscher Müntz bezahlet werden: Ob sie ihm wol treulich und mit Verlust ihrer Seelen Seeligzeit dienen: O ihr Blinde / saget jener Kirchen-Vatter / die ihr die abscheuliche Welt und den Fürsten der Finsternüß liebet / und hasset hingegen das schönste Licht ewiger Warheit. Jedermann nennet ihn einen Betrüger / und ihr trauet[397] ihm; Jedermann sagt / daß er verführe / die ihm folgen / und ihr laufft ihm nach. O ihr blinde bethörte Leute /wolt ihr das Ewige gegen dem Zeitlichen verlieren? Wolt ihr GOtt zu einem Schutz-Herren anruffen / den ihr verachtet / und sein Wort in den Wind geschlagen. Zu Bauge an dem Schweitzer Gebürge / wurde ein Mann eingezogen / wegen verübter Zauberey / und nachdem er vieler Unthaten überzeuget / ist er zu dem Strang und hernach zu dem Feuer verurtheilet worden. Ein Geistlicher vermahnet ihn beweglichst / er solte sich zu dem Todt bereit machen und seine Seele nicht in ewiges Verderben setzen / etc. Er aber verstopffet seine Ohren / wie eine Schlange vor dem Beschwerer. Weil es nun das Ansehen hatte / er wolle mit Verzöhgerung der Busse sein Leben fristen / ist er zufolge ergangenen Urtheils zu dem Hochgericht geführet worden / ihm zu weisen / daß es Ernst / und daß solche Verstockung nicht diene Gnade zu erlangen. Er aber hatte gelachet / gespottet / und vernehmen lassen; Er sey versichert / daß er nicht erhangen könte. Jedermann wartete mit Verwunderung / wie es doch diesem Ubelthäter ergehen würde. Der Geistliche sprach ihm zu / er sehe den Todt für Augen / er sol doch noch seine Sünde bereuen / und könte leichtlich abnehmen / daß nun keine Hinderung mehr eintretten könte / ihn von dem Galgen zu retten: Er antwortet / daß er wol mit dem Leben darvon kommen werde. Als er nun mit dem Hencker die Leiter hinauff stiege / sagte er / wir werden Beede viel eher herab kommen / als du nicht vermeinest: Wie dann auch geschehen / daß der Galgen gebrochen / der Hencker und der Dieb zu Boden gefallen / und doch niemand sehen können / wie solches zu gegangen und geschehen mögen. Der Zauberer lachte / und vermeinete / daß er bereit gewonnen habe. Der Bann-Richter befahle alsobald /[398] man solte ihn an den nechst darbey stehenden grossen Baum hangen; Darüber erschracke der Bösewicht / und fielen die Schuppen der Finsternüß von seinen Augen /daß er des Satahns Betrug ersehen konte / welcher ihm versprochen / er solte nicht an Galgen kommen /er beichtete offentlich für der gantzen Gemeine / weil der Satahn / wie er sagte / von ihm gewichen / daß er den Bund / welchen er mit ihm gemacht / widerruffen können / und bereitete sich zu einem seeligen Sterbstundlein / begehrte auch wegen seiner übermachten Sünden lebendig verbrent zu werden; Welches aber der Bann-Richter nicht in Befehl hatte / und deßwegen das gefällte Urtheil vollziehen lassen. Also kan der Heil. Geist in einem Augenblick die Felsenharte Hertzen der Sünden verschmeltzen / und die Verführten zurecht bringen / ja die in den Schatten der Finsterniß und des Todes sitzen / kan er in einem Nu zu dem ewigen Leben ruffen. Wer aber auff Barmhertzigkeit sündiget / über den wird ein unbarmhertzig Gericht ergehen / darfür uns GOTT gnädig behüten wolle.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 397-399.
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