CLXXXIII. Der verständige Türck.

[406] Bey den Türckē hat einer zu Handen seines Freunds vor seiner Ab- und Hinwegreise / eine gewisse Anzahl Geldes / ohne Männigliches Wissen / hinterlegt; Als nun derselbe wiederumb glücklich nach Hauß gelangt /[406] und sein hinterlegtes Geld wiederumb zurück begehrt läugnete der vermeinte treue Freund gäntzlich den Empfang: Diese Mißhelligkeit kame endlich für den Käyser selbsten / und er verhörte beede Theile gegen einander. Der Kläger thäte / in Ermangelung andern Beweises / sein Vorgeben mit heiß-herabrinnenden Zähren; Der Beklagte aber sein Wiedersprechen mit Furchtsahmen und also verdächtigen Geberden verfechten. Der Käyser liesse dazumahl beede Theil unverrichter Sachen nach Hauß gehen; Den Beklagten aber / welcher sonsten in dessen Gnad und Wolgewogenheit stunde / heimlich und treuhertzig warnen / daß er den Kläger mit Zurückgebung des hintergelegten Geldes schuldiger massen befriedigen /und hiedurch die Wolfahrt seiner in Gefahr gesetzter Ehr und Lebens beobachten solte: Als aber der Beklagte nichts desto weniger bey seiner vorigen Halßstarrigkeit verblieben / ruffte der Käyser denselben zu sich / und fragte von etlichen Heimligkeiten seines Ehestandes / als nun der Käyser dero erinnert worden / schickte er alsobalden jemand / doch im Nahmen des Beklagten / zu dessen Hauß-Frau / und liesse daselbst das hinterlegte Geld abfordern / wiewol sie sich fürs Erste mit der Unwissenheit entschuldigte: Als aber der abgeordnete obbemelte Heimligkeit / welche der Käyser ihme eröffnet / ihr erzehlte / und sagte / das solches ein Kenzeichen ihres Manns eigentlichen Willens seye / hat sie obberührtes Geld dem Boten unbedächtlich / er aber solches dem Käyser zugestellet: Wiewol der Beklagte hierauff seine vorsetzliche Unterschlagenheit bekennet / und umb Gnad und Fristung seines Lebens mit gebogenen Knien gebeten /so wurde ihme doch vor dem Käyser der Kopff abgeschlagen.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 406-407.
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