CCXXXVIII. Das gestohlene Silbergeschirr.

[543] Als einsmahls ein Cardinal zu Rom ein stattlich Panquet gehalten / und man das Silbergeschirr von der Taffel wiederumb aufgehoben und in ein Thrülein in das nechste Gemach gesetzt / darinnen die Diener auf ihre Herren warteten / ist einer / wie ein Hoffmeister /gar stattlich hinein getretten / welchem ein Diener /mit einer brennenden Fackel vorgangen. Indem er nun die Diener / so auf diesem Thrülein gesessen / heissen aufstehen / und bey seits gehen / hat er alsbald befohlen / daß zween Träger so hinter ihm gangen / dasselbe hinweg tragen und an einem sichern Ohrte besser verwahren solten. Ist also des Cardinals Sillbergeschirr ohne alle Hindernüß und[543] Verdacht des Diebstahls weggetragen und gestohlen worden. Es hat aber dieses Diebs-Gesindlein fleißig in acht genommen die Zeit / da der Silber-Cämmerer mit seinen Dienern in einem andern Gemache zu Nacht gessen. Die andern Diener aber / so auff ihre Herren / die man zu gast geladen / gewartet / haben vermeynt / diese Gesellen seyen des Cardinals Hoffgesinde.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 543-544.
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