CCLII. Der übelbezahlte Jud.

[558] Ein Dorffmann hatte Tuch bey einem Juden auff Borg genommen / und gedachte es ihm nicht zu bezahlen; Der Jud verklagte ihn vor dem Ambtmann / als er in dem Flecken / da er wohnhafft war / Gericht hielte /worauff der Bauer vorgeschieden[558] wurde. Der Schuldener beschwerte sich gegen dem Juden / warumb er ihm solchen Schimpff angethan? Jetzt wäre er im Flecken anderer Geschäfften halben / und hätte keinen Mantel bey sich / (denn in seinem Dorff war er einer des hohen Rahts / und saß der nechste bey dem Stadtschreiber im Dorffe /) damit er vor dem Ambtmann erscheinen könnte. Der Jud sprach / Jauh / Jauh / ich lehne euch einen / nur fort / daß wir vor Gericht kommen. Hie galt es viel Wort vor dem Richter / das Tuch wäre zu theur angeschlagen / gantz untauglich auff Betrug gemacht / und an der Rahm gefoltert / darumb an jeder Ellen hernach im Regen ein Viertel eingeloffen und sich in einander verzogen. Darauff beteurte der Jud / er hätte es bey einem berühmten Kauffmann mit dem Stück genommen; es wäre guth Lindisch /und gar nicht Schlesisch-Tuch. Der Christ sagte: Herr Richter / dem Juden ist nicht zu glauben / er ist ein unverschämter Gesell / und möchte wol gar sagen /dieser Mantel den ich auff der Achsel trage / wäre sein. Jauh / Jauh / eure Herligkeiten / eure Gestrengigkeit / wer ist unverschammt? Der Mantel ist bey meiner Schammen mein / Jauh / Jauh / Mausche kam zu kurtz und wurde abgewiesen / biß auff bessern Beweißthumb.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 558-559.
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