LXXVIII. Der bezahlte Wirth.

[158] Ein Reuter / der den gantzen Tag bey regnichtem Wetter durch den Koth geritten / und einen zottichten Hund bey sich hätte / kam abends in eine Herberg /dem der Wirth / weil er dem Hund auch zuweilen was zu warff / die Zech doppelt anrechnet / mit Vermelden / der Gast muste zwo Mahlzeitē bezahlen / eine für sich die andere für den Hund. Der Reuter lächlend /sagte: Was ich thun muß / wil ich gern thun / und bezahlte für den Hund auch. Weil er nun so wol bezahlt hatte / ward er in eine herrliche Kammer / darinnen zwey Bette geputzt stunden / geführet; Nachdem ihn nun der Wirth gesegnet / legt er sich in das eine / den Hund in das ander Bette /[158] welches er übel zugerichtet hatte. Als aber der Wirth sein Bett wolte bezahlt haben / kamen sie miteinander für die Obrigkeit / die nach Erkäntnüß der Sachen den Reuter loßgesprochen / und den Wirth für die Hunds-Mahlzeiten noch darzu gestrafft daß er keinem Hund die Zech mehr zurechnete.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 158-159.
Lizenz:
Kategorien: