Wie die sieben Schwaben sich die Ravensburger Würste schmecken lassen, und wie sie ihnen bekommen.

[170] Als die sieben Schwaben in Ravensburg angekommen, kehrten sie sogleich im nächsten besten Wirthshaus ein, und verlangten sieben Ellen Ravensburger Würste. Und nachdem der Wirth sie gebracht, sagte der Knöpfleschwab: Um keine Händel zu bekommen während dem Essen, wäre es am besten, ein Jeder nähme das Maß nach seinem eigenen Leib, und die Länge der Wurst darnach. Der Allgäuer gab ihm Recht; und wenn der einem Recht gab, so galt's. Also vertheilten sie die Würste, und dem Nestelschwaben, an den zuletzt das Messen kam, blieb nur ein kleines Zipfele übrig; das steckte er ein, denkend: Wenn die andern nichts haben werden, so werde doch ich etwas haben. Der Spiegelschwab, – denn so hatten sie's ausgemacht – gab den Thaler hin, um den er den Juden beschissen, und verlangte gute gangbare Münz heraus. Als aber der Wirth den Thaler genauer ansah, merkte er, daß er falsch sei;[170] und er schickte insgeheim nach den Stadtknechten, welche kamen, und die sieben Schwaben auf das Rathhaus führten. Da wurden sie angeklagt als Falschmünzer und Gaudiebe, und es war drum und dran, daß sie gehenkt werden sollten. Und da hätte kein Bygost! des Allgäuers geholfen, und kein Potz Blitz! des Blitzschwaben, und kein Lamentiren der Uebrigen – wenn nicht der Jud für sie eingestanden wäre. Das ist aber so zugegangen. Der Jud hatte ihnen den Rang abgelaufen, und war mit ihnen zu gleicher Zeit in die Stadt gekommen, und er klagte sie bei der Obrigkeit an als Straßenräuber. Den bemerkte nun in einem Eck der Spiegelschwab und er sagte: Der ist der Falschmünzer. Der Jud mochte läugnen, wie er wollte, er wurde beim Schopf genommen, und in Eisen geschlagen; denn zur damaligen Zeit hatten sieben Christenmenschen noch mehr Credit, als ein Jud, wogegen es in unsern Zeiten der umgekehrte Fall zu sein scheint. Da aber einmal die Gerechtigkeit im Gang war, und überdieß noch der Steckbrief bei ihnen gefunden wurde, so ward im Rath beschlossen, daß Jeder von ihnen dreißig Prügel minder einen bekommen solle, und das von Rechts wegen. Darauf wurden sie frank und frei gelassen. Und die Zech für dieses Tractament sind die sieben Schwaben und ihre Landsleute den Ravensburgern noch schuldig. Was aber den Juden anbelangt, so weiß ich nicht, was die Zigeunerin ihm prophezeit hat; ich denk' aber, er lebe noch, wenn er nicht gehenkt worden.

Quelle:
Ludwig Aurbacher: Ein Volksbüchlein. Band 1, Leipzig [um 1878/79], S. 170-171.
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