138. Hexenbusch von Groß-Varchow.

[118] Der sogenannte Hexenbusch auf der Feldmark von Groß-Varchow bei Stavenhagen ist eine wüste, nur mit Gestrüpp bewachsene Stelle. Hier ist vor alten Zeiten eine alte Frau unschuldig verbrannt worden, indem man sie fälschlich als Hexe angeklagt und deshalb zum Feuertode verurtheilt hatte. Als die alte Frau kurz vor ihrem Tode noch einmal aufs heiligste ihre Unschuld betheuerte, sie aber auch jetzt wieder tauben Ohren predigte, da verfluchte sie ihren Richtplatz. Und ihr Fluch ging in Erfüllung; denn noch heute liegt, wie schon berichtet, der Ort wüst und unbenutzt da, nichts, kein Korn und dergleichen will darauf gedeihen, und nur Dornen und sonstiges Gestrüpp bedecken den Richtplatz der unschuldig Verbrannten.


Niederh. 4, 131.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 1, Wien 1879/80, S. 118-119.
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