7.

[202] Zwischen Lüder Lützow auf Dutzow und den Herren von Gadebusch waren über die Grenze der Waldungen, die an der Scheide von Dutzow lagen, Streitigkeiten ausgebrochen, etwa zur Zeit des Herzogs Christoph (1537-1592). Der alte Vogt von Kneese wurde beauftragt, den richtigen Gang vorzunehmen, er schritt auf das Land des Lüder Lützow weiter vor und schwur, daß sein Fuß keine andre Erde, als die der Meklenburger Herren betreten habe. Da ergrimmte Lüder Lützow, befahl dem Vogt, seine Schuhe auszuziehen und nun stellte sich heraus, daß er die Schuhe in Gadebusch mit Erde gefüllt hatte. Da stach Lüder Lützow den Meineidigen nieder. Er hatte wohl gedacht, daß es so kommen würde, und hatte deshalb überall Schlagbäume am Wege anbringen lassen, seinen Hengst aber geübt, darüber hinwegzuspringen. Als nun die Gadebuscher ihm folgen wollten, mußten sie vor den Schlagbäumen zurückbleiben. Lüder Lützow aber verhöhnte sie noch und ritt nach seinem Gute Niendorf im Lande Sachsen, wo die Meklenburger ihm nichts mehr thun konnten.

Seit der Zeit war es an den Grenzsteinen nicht recht geheuer; man meint, es sei der meineidige Vogt, Andere sagen, es[202] sei der Lüder selbst, der vorher die Grenzsteine mehrfach verrückt haben sollte.


Archivrath Masch; vgl. Niederh. 1, 181ff.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 1, Wien 1879/80, S. 202-203.
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