283. Geist gibt eine Ohrfeige.

[220] Eine Witwe lieh sich von einem Müller einen Scheffel Mehl. Als sie es später bezahlte, vergaß der Müller, es anzumerken und sie mußte noch einmal bezahlen. Da verfluchte sie ihn, er solle nach seinem Tode keine Ruhe finden. Wie er nun starb, spukte es in der Mühle, so daß zuletzt Niemand darauf wohnen wollte. Da kam ein Müller und sagte, er wolle die Mühle haben. Er ließ drei Prediger kommen, der eine sollte den Geist berufen, der zweite befragen, der dritte ihn wegbannen. Als der zweite ihn befragte und der Geist den Grund angab, wurde die noch lebende Witwe vorgeladen und gefragt, ob sie dem Müller nicht vergeben wolle. Sie wollte es aber nicht. Da legte sich der dritte in's Mittel und nun erklärte sie sich bereit. Kaum aber hatte sie das ausgesprochen, als der dritte von dem Geiste eine so derbe Ohrfeige bekam, daß er nach wenigen Tagen starb.


Die Zimmermannsfrau Schröder in Finkenthal, die dies dem Küster Schwarz in Bellin als Kind erzählte, fügte hinzu, der Prediger, der die Ohrfeige erhalten, sei der Vater des Präpositus Storch in Alt-Kalen gewesen.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 1, Wien 1879/80, S. 220.
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