2.

[459] Zu Petschow zwischen Tessin und Rostock wird in der Kirche hinter dem Altar eine in ein seidenes Tuch gewickelte Hand von einem Kinde aufbewahrt. Von dieser erzählt sich das Volk, ein ungerathenes[459] Kind habe seine Hand gegen seine Eltern erhoben, bald darauf sei das Kind gestorben und beerdigt worden, und die Hand, die es gegen seine Eltern erhoben, sei darauf aus dem Grabe gewachsen. Man habe sie mehrmals wieder in die Erde gelegt; aber immer sei sie wieder zum Vorschein gekommen, bis man sie endlich abgehauen habe.


Vgl. Kuhn, NS. 28.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 1, Wien 1879/80, S. 459-460.
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