1798.

[382] Hat man sich mit einem spitzen oder scharfen Instrument verwundet, so muß dieses sofort in Oel gelegt werden; dadurch lindert man den Schmerz und macht die Heilung gutartig.


Hagenow. Fräulein Krüger.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 382.
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