2093.

[455] Wenn Vieh gezeichnet ist, d.h. wenn es in Folge des Bisses oder Stoßes einer Schlange oder eines anderen Thieres ein[455] geschwollenes Euter hat, so hat man mit einem an einem abgelegenen Orte aufgesuchten Steine das Euter dreimal zu bestreichen, jedesmal mit den Worten:


Hie danzen dre Jungfern in 'n Sand,

De ene heran, de anne wedder van.


Im Namen u.s.w.


Aus Gorlosen. Hilfsprediger Timmermann.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 455-456.
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