979.

[202] Ein Kalb, das an einem Tage mit dem Jungfernzeichen im Kalender angesetzt wird, soll sterben.


Aus Brütz. Witwe Lübbert. Aus Neu-Brütz. Kirchenjurat Schultz.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 202.
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