[136] Wer auf dem Kirchwege essend Brotkrumen fallen läßt, muß dieselben nach seinem Tode wieder aufsammeln. Andere sagen auch, dem werde, wenn er gestorben sei, der Mund offen stehen.
Aus Kl.-Rogahn bei Schwerin. Gymnasiast Brandt.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 136.