593.

[136] Wer auf dem Kirchwege essend Brotkrumen fallen läßt, muß dieselben nach seinem Tode wieder aufsammeln. Andere sagen auch, dem werde, wenn er gestorben sei, der Mund offen stehen.


Aus Kl.-Rogahn bei Schwerin. Gymnasiast Brandt.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 136.
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