180.

[58] Wenn die Ehe eine glückliche sein soll, so darf an den Sonntagen, an welchen das Aufgebot geschieht, das Brautpaar nicht die Kirche besuchen.


Mummendorf. Hilfsprediger Timmermann.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 58.
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