202[60] a.

Wenn die Braut zwei Brautkränze erhält, so darf sie nicht von einem Gebrauch machen und den andern bei Seite legen, sondern sie muß aus beiden Kränzen einen neuen machen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift bringt der Ehe Unheil.


C.W. Stuhlmann in Schwaan.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 60.
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