219.

[63] Wenn ein Brautpaar zur Trauung geht, darf sich keines von Beiden umsehen, sonst stirbt es noch dasselbe Jahr.


Aus Parchim. Behm. Vgl. WS. 2, 43, Nr. 115. Engelien 244. Oder: sonst haben sie kein Glück in der Ehe, oder leben nicht lange zusammen. Aus Röbel. Pastor Behm.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 63.
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