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Bartsch, Karl
Märchen und Sagen
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube
Gebräuche und Aberglaube
Tod und Begräbniß
307b. [Wer eine Thräne in den Sarg fallen läßt]
308. [Die Kleider des Todten darf man nicht mit nassen]
309. [Auf die Todtenbahre darf sich Niemand setzen]
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308.
[93]
Die Kleider des Todten darf man nicht mit nassen Händen berühren.
Aus Hagenow. Primaner Kahle.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 93.
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