330.

[96] Ist der Sarg zum Hause hinausgetragen, muß, sowie der Todtenwagen abfährt, die Hausthür zugemacht werden1, sonst kann der Verstorbene wiederkommen und Jemand aus dem Hause nachholen. (Allgemein.) – Um dies noch sicherer zu verhindern, streut man hinterher Samen (meist Leinsamen) vor die Hausthür. Den Samen kann der Todte nicht überschreiten.


Aus Hagenow. Fräulein Krüger.

1

Mit möglichst großem Knall. Mummendorf. Timmermann.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 96.
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