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Bartsch, Karl
Märchen und Sagen
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube
Gebräuche und Aberglaube
Vermischtes
1580. [Wenn man an einen Stein stößt und also einen]
1581. [Wem der Zunder nicht fangen will, der kann keine]
1582. [Wenn Jemand ertrinken soll, so ruft es am Abend]
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1581.
[317]
Wem der Zunder nicht fangen will, der kann keine Kinder mehr zeugen.
FS. 558.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 317.
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Literatur
·
Deutsche Literatur
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