512.

[126] Wenn zwei Personen denselben Gedanken haben und sich darauf ertappen, stirbt eine von ihnen binnen Jahresfrist (nach Anderen: so bleiben sie noch ein Jahr lang zusammen).


FS. 545.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 126.
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