1607.

[332] Ein diebisches Weib bat um Vergebung, als sie erfuhr, daß der Bestohlene von den Fußspuren des Gartendiebes aufgenommen. Man bringt die von dem Uebelthäter auf dem »bösen Gange« berührten Gegenstände an einen Ort, wo weder Sonne noch Mond scheint, mit dem Spruche, daß so der Uebelthäter nicht von Sonne und Mond beschienen werden möge; zusehends schwindet er dann hin.


H. Schmidt.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 332.
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