489.

[305] Wer das Schrättelein erwischen kann, so lang es als Strohhalm durch ein Schlüsselloch geht, hat Gewalt darüber und kann es im Feuer schlimm beschädigen, die Alte, welche gegangen, hat dann nachher »Brandmasen« unten oder oben,[305] je wie man den Halm an einem Ende angezündet hat. Man kann die Schratt auf solche Weise auch tödten.

Ertingen.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 305-306.
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