1.

[322] Den Neugebornen droht so lange Gefahr durch Hexen und böse Geister, als sie nicht getauft sind. Zur Abhaltung derselben läßt man in manchen Orten zur Nachtzeit ein Licht bei dem ungetauften Kinde brennen.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 322.
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