[383] Rottenburg.
Man soll nicht zwischen den beiden obern Schneidezähnen in der Art durchspucken, daß der Geifer weit von dannen fliegt, weil es so die Juden machten, als sie Christum im[383] Gefängniß verhöhnten. Aber seit jener Zeit kann zur Strafe kein Jude mehr über den Bart speien.
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