7.

[435] Die Frösche im Bopfinger Stadtgraben schrieen immer so, daß einem Hören und Sehen verging. Man beschloß, das von nun an nicht mehr zu leiden. Der Schultheiß gab dem Büttel Befehl, sogleich an den Stadtgraben sich hinaus zu verfügen, hineinzuschlagen und den Fröschen zu bedeuten, »wenn sie nicht ruhig sich verhalten, würde ihnen der Stadtgraben verwiesen werden.«

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 435.
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